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Mobilfunk im Stromausfall 2026 — BAKOM-Pflichten, Notrufe und Vorsorge

10 min
checkeverything.ch Redaktion

Mobilfunk Stromausfall Schweiz 2026: Ab 1. März 2026 müssen Swisscom, Sunrise und Salt Notrufe bei Blackout sichern. FDV-Pflichten und Vorsorge.

Mobilfunk im Stromausfall 2026 — BAKOM-Pflichten, Notrufe und Vorsorge
Hinweis: Dieser Artikel enthält Affiliate-Links zu Schweizer Telekomanbietern. Wenn Sie über diese Links einen Vertrag abschliessen, erhalten wir eine Provision. Für Sie entstehen keine zusätzlichen Kosten. Stand Mai 2026 — Inhalte stützen sich auf das Fernmeldegesetz (FMG, SR 784.10), die Verordnung über Fernmeldedienste (FDV, SR 784.101.1), den BAKOM-Bericht «Netzkonnektivität bei Stromausfall» sowie auf Mitteilungen des Bundesamts für Bevölkerungsschutz (BABS, babs.admin.ch) und Alertswiss (alert.swiss). Massgebend bleibt jeweils das amtlich publizierte Recht.

Was geschieht, wenn in Ihrem Quartier oder in der ganzen Region der Strom ausfällt — funktioniert das Handy dann noch? Die Antwort hängt davon ab, ob der nächstgelegene Mobilfunkstandort Notstrom hat. Mit der revidierten Verordnung über Fernmeldedienste (FDV) verschärft der Bundesrat die Pflichten der Schweizer Anbieter: Ab dem 1. März 2026 müssen Swisscom, Sunrise, Salt und alle MVNO auf ihrem Mutternetz mindestens eine Stunde Notbetrieb für Notrufe sicherstellen. Bis 2034 soll der Notbetrieb stufenweise auf ein landesweit belastbares Niveau steigen.

Dieser Ratgeber erklärt neutral und nachprüfbar, was die neuen Mobilfunk-Stromausfall-Regeln in der Schweiz konkret verlangen, wo die Grenzen liegen — und wie Sie sich, Ihre Familie und Ihre Eltern realistisch auf einen Blackout vorbereiten.

Das Wichtigste in Kürze

  • Rechtsrahmen: Die FDV-Revision (SR 784.101.1) konkretisiert die Versorgungssicherheits-Pflicht aus dem Fernmeldegesetz (FMG, SR 784.10). Ab 1. März 2026 müssen Anbieter sicherstellen, dass auf einer Mindestzahl von Standorten Notrufe (112, 117, 118, 144, 143, 145) auch bei einem regionalen Stromausfall absetzbar bleiben.
  • Mindest-Notbetrieb: Pro priorisierter Antennensektion müssen Anbieter ab 2026 mindestens 1 Stunde Batterie-Backup vorhalten; bis 2034 soll die Vorhaltedauer im Notnetz auf bis zu 4 Stunden ausgebaut werden. Ziel ist eine kommunale Abdeckung von 99 Prozent Schweizer Gemeinden mit mindestens einem notstromfähigen Standort.
  • Konzept «Notnetz»: Bei einem Blackout reduzieren Carrier Datendienste, priorisieren Voice und Notrufe. Streaming, App-Updates und Hintergrund-Datendienste werden gedrosselt; SMS und priorisierte Notruf-Sprachverbindungen bleiben so lange wie möglich erreichbar.
  • Eigenvorsorge bleibt zentral: Das Smartphone selbst braucht Strom. Eine geladene Powerbank ab 10'000 mAh, die Alertswiss-App, die wichtigsten Nummern auf Papier und ein batteriebetriebenes Radio (UKW/DAB+) für SRF-Notfallinformationen gehören in jeden Haushalt — unabhängig davon, was die Anbieter leisten.
Direkte Antwort: Funktioniert mein Handy bei einem Stromausfall?Ab 1. März 2026 gilt für Notrufe in der Schweiz eine Anbieterpflicht: An priorisierten Mobilfunkstandorten müssen Notrufe (112, 117, 118, 144, 143) auch ohne Netzstrom mindestens 1 Stunde lang möglich sein. Datendienste werden dabei zugunsten der Sprachkommunikation gedrosselt. Voraussetzung: Ihr Handy ist geladen, Sie befinden sich in der Reichweite eines notstromfähigen Standorts. Die volle Ausbaustufe (4 Stunden, 99 Prozent Gemeindeabdeckung) gilt erst bis 2034.

Warum Mobilfunk bei Stromausfall ein Problem ist

Mobilfunk-Basisstationen verbrauchen Strom für Sender, Backhaul-Verbindung, Kühlung und Steuerung. Im Normalbetrieb liefert das Stromnetz konstante Energie. Fällt das Stromnetz aus, schalten Standorte ohne Notstromversorgung innerhalb weniger Minuten ab — der Empfang in der Funkzelle verschwindet, Anrufe brechen ab, Datendienste kollabieren.

In der Schweiz verbraucht das gesamte Mobilfunknetz laut Branchen-Schätzungen rund 1,1 Prozent des nationalen Stromverbrauchs (Stand BAKOM-Berichterstattung). Das klingt wenig, repräsentiert aber tausende Standorte vom urbanen Hochhaus bis zur alpinen Antenne. Ohne Backup-Energie sind diese Standorte bei einem Blackout schlagartig stumm.

Die Schweiz hat die letzten Jahre mehrere kürzere Stromausfälle und Mangellage-Übungen (insbesondere im Rahmen der wirtschaftlichen Landesversorgung BWL) erlebt. Sichtbar wurde: Freiwillige Notstrom-Investitionen der Anbieter sind ungleichmässig verteilt — urbane Standorte sind besser ausgestattet als periphere Alpentäler. Die FDV-Revision schafft erstmals einheitliche Mindestanforderungen, kombiniert mit Bussen bis zu CHF 1 Million pro Verletzung gemäss FMG-Strafrahmen.

Die FDV-Pflichten ab 1. März 2026 im Detail

Der Bundesrat hat im Rahmen der FDV-Revision mehrere ineinandergreifende Pflichten verankert. Sie betreffen sowohl die Vorhaltepflicht für Notbetrieb als auch die Priorisierung der Notrufe und die Berichtspflicht gegenüber dem BAKOM.

Stufenmodell 2026 bis 2034

PhaseZeitraumMindestpflicht
Phase 1ab 1. März 2026FDV-Revision in Kraft. Anbieter müssen an priorisierten Standorten mindestens 1 Stunde Notbetrieb für Notrufe gewährleisten.
Phase 22026 bis 2028Ausbau in urbanen Regionen. Reportingpflicht gegenüber BAKOM. Erweiterung Notnetz-Sektoren.
Phase 3bis 203180 Prozent Bevölkerungsabdeckung mit Notstrom-Standorten. 99 Prozent Gemeinden mit mindestens einem konformen Standort.
Phase 4bis 2034Vollausbau: 95 Prozent plus Bevölkerungsabdeckung, bis zu 4 Stunden Notbetrieb an den meisten priorisierten Standorten.

Die Schweiz unterhält laut Branchen-Schätzungen über 3'400 Mobilfunkstandorte. Eine flächendeckende Aufrüstung mit Batterie- oder Hybrid-Backup (Batterie plus Generator oder Brennstoffzelle) erfordert mehrjährige Investitionsprogramme. Anbieter müssen Standortzugang mit Grundeigentümern, Gemeinden und Denkmalpflege koordinieren — daher die Streckung bis 2034.

Technische Mindestanforderungen

Damit ein Standort als FDV-konform gilt, müssen Anbieter mehrere Komponenten absichern:

  • Stromversorgung: Batterie-Backup (USV) oder kombinierte Lösung mit stationärem oder mobilem Notstromaggregat
  • Backhaul-Resilienz: Glasfaser- oder Richtfunk-Anbindung muss bei Stromausfall ebenfalls notstromfähig sein — eine notstromfähige Antenne nützt nichts, wenn die Verbindung zum Kernnetz fehlt
  • Notruf-Priorisierung: Voice-Notrufe an 112, 117, 118, 144, 143 und 145 müssen vorrangig durchgestellt werden
  • Datendrosselung: Streaming, App-Updates und nicht-essenzieller Datenverkehr werden bei Knappheit reduziert, um Akku-Kapazität für Sprachdienste zu schonen
  • Berichtspflicht: Anbieter melden Vorfälle und Compliance-Status periodisch ans BAKOM

Was bedeutet das «Notnetz» in der Praxis?

Bei einem grossflächigen Stromausfall in der Schweiz aktivieren die Anbieter ein reduziertes Betriebsmodell, das oft als «Notnetz» beschrieben wird. Es ist kein separates Netz, sondern ein Modus, in dem das bestehende Netz auf das absolute Minimum heruntergefahren wird.

Was funktioniert im Notnetz typischerweise

  • Voice-Telefonie, insbesondere die Notrufnummern 112, 117, 118, 144, 143, 145
  • SMS-Kurznachrichten, da sie wenig Bandbreite benötigen
  • Cell-Broadcast-Alarmierung über Alertswiss (Bundesamt für Bevölkerungsschutz)

Was eingeschränkt oder gestoppt wird

  • Mobile Daten (4G/5G-Internet) — werden gedrosselt oder zeitweise abgeschaltet
  • Streaming und Videotelefonie — typischerweise blockiert
  • Hintergrund-Synchronisation (Cloud, App-Push, automatische Updates) — gestoppt

Die genaue Drosselungs-Logik liegt im Ermessen der Carrier und kann sich zwischen Swisscom, Sunrise und Salt unterscheiden. Gemeinsam ist allen, dass Notrufe Vorrang vor jeder anderen Kommunikation haben.

Realitätscheck: Was passiert nach Ablauf des Notbetriebs?

Wenn an einem Standort die Notstrom-Reserve erschöpft ist — also nach 1 Stunde in der Phase ab 2026 oder nach bis zu 4 Stunden in der Vollausbau-Phase 2034 — schaltet die Antenne ab. In der Funkzelle gibt es dann keinen Empfang mehr, bis entweder der Netzstrom zurückkehrt oder die Anbieter mobile Notstandorte (sogenannte «Cells on Wheels», COW) bringen.

Für Sie als Nutzerin oder Nutzer heisst das: Die FDV garantiert einen Mindest-Notbetrieb, nicht eine durchgehende Verfügbarkeit über die gesamte Dauer eines Blackouts. Wer in einer Hochrisiko-Lage (Alters- oder Pflegebedürftigkeit, medizinische Geräte mit Mobilfunk-Anbindung, abgelegene Wohnlage) lebt, sollte zusätzliche Vorsorge treffen.

Stadt vs. Land: Wo der Schutz früher und besser wirkt

Die FDV-Pflicht gilt landesweit, aber die Umsetzungsdichte ist nicht identisch verteilt. Drei Faktoren bestimmen, wie schnell und wie zuverlässig der Notbetrieb in Ihrer Region greift:

  • Antennen-Dichte: In urbanen Räumen wie Zürich, Genf, Basel oder Bern liegen mehrere Standorte pro Quadratkilometer. Fällt einer aus, übernehmen Nachbar-Standorte oft die Last. In ländlichen oder alpinen Räumen ist die Dichte geringer — der Ausfall eines einzigen Standorts kann ganze Talschaften «taub» machen.
  • Investitionspriorität der Carrier: Anbieter beginnen die Ausrüstung typischerweise in Ballungsräumen, weil dort die Kundenmasse, das Reputationsrisiko und der regulatorische Druck am höchsten sind. Periphere Lagen folgen später.
  • Backhaul-Topologie: Alpine Standorte sind oft über Richtfunkstrecken vernetzt. Wenn die Zwischenstation ausfällt, ist die Bergantenne entkoppelt, selbst wenn sie eigenständig Notstrom hat.

Für Bergregionen, Streusiedlungen und periphere Talschaften empfiehlt sich daher zusätzliche Vorsorge: Festnetz-Analog (falls noch vorhanden) als Backup prüfen, Treffpunkt-Routinen mit Nachbarn und Familie definieren, ggf. Notfunk-Empfänger (z. B. UKW-Radio mit Batterie/Kurbel).

So bereiten Sie sich konkret vor

Selbst wenn die Anbieter ihre FDV-Pflichten zu 100 Prozent erfüllen, bleibt Ihre persönliche Vorbereitung der entscheidende Faktor. Der Bundesrat empfiehlt über das BABS und Alertswiss seit Jahren einen Mindeststandard an Notvorrat — die Mobilfunk-Komponente lässt sich klar ergänzen.

Schritt 1: Smartphone-Reserve sichern

Ihr Handy ist nutzlos, wenn der Akku leer ist. Eine Powerbank mit 10'000 mAh liefert für die meisten modernen Smartphones rund zwei volle Ladungen. Sie passt in eine Jackentasche, kostet zwischen CHF 30 und 60 und wiegt unter 250 g.

Für Familien oder längere Szenarien empfehlen sich grössere Modelle:

KapazitätAnwendungRichtpreis
10'000 mAhSolo-Nutzung, kurzer Blackout (bis ~4 h)CHF 30 bis 60
20'000 mAhPaar oder kleine Familie, mehrere SmartphonesCHF 50 bis 100
26'800 mAh und mehrFamilie, Mehrtagesszenario, mit USB-C PD 18 W plusCHF 80 bis 150

Achten Sie auf USB-C Power Delivery (PD) ab 18 W, integrierten Überlast- und Kurzschlussschutz und prüfen Sie alle drei Monate, ob die Powerbank vollständig lädt. Solar-Funktion ist nett anzusehen, in der Schweizer Realität (Winter, Wolken, Innenraum-Aufbewahrung) aber selten der ausschlaggebende Faktor.

Schritt 2: Alertswiss installieren

Alertswiss ist der offizielle Alarmierungskanal des Bundes. Die App des BABS sendet Warnmeldungen, Verhaltensanweisungen und Lageupdates auch dann, wenn das herkömmliche Mobilfunknetz überlastet ist, da sie auf separate Alarmierungs-Infrastruktur zurückgreifen kann (Cell Broadcast). Aktivieren Sie alle Benachrichtigungen — sowohl für Ihre Wohnregion als auch für regelmässige Aufenthaltsorte.

Schritt 3: Notrufnummern auf Papier

NummerDienst
112Europäischer Notruf (alle Dienste, auch ohne SIM)
117Polizei
118Feuerwehr
144Sanität / Rettungsdienst
143Dargebotene Hand (Seelsorge, 24/7)
145Tox Info Suisse (Vergiftungsnotfälle)

Notieren Sie diese Nummern auf einer Karte (Portemonnaie, Pinnwand, Kühlschrank). Digital gespeicherte Kontakte nützen nichts, wenn das Handy aus ist.

Schritt 4: Information ausserhalb des Mobilnetzes

Halten Sie ein batteriebetriebenes UKW/DAB+-Radio vor. SRG SSR (SRF, RTS, RSI) betreibt redundante Sender, die im Krisenfall auch bei längeren Stromausfällen weiterlaufen — die Mittelwelle-Notfunkkette ist ein Teil der nationalen Krisenkommunikation. Kombigeräte mit Solar/Kurbel-Funktion eignen sich für Notvorrats-Sets.

Schritt 5: Familien-Notfallplan

Vereinbaren Sie mit der Familie einen Treffpunkt und ein Kommunikations-Backup für den Fall, dass Mobilfunk in Ihrer Region zusammenbricht. Beispiel: «Wenn nach zwei Stunden kein Kontakt möglich ist, treffen wir uns vor dem Haus der Grossmutter / am Quartierplatz.» Dasselbe gilt für ältere Eltern oder Pflegebedürftige — definieren Sie, wer bei einem Blackout zuerst nachschaut.

Schweizer Anbieter im Vergleich

Alle drei Mobilfunkbetreiber müssen die FDV-Pflichten ab März 2026 erfüllen. Für Notrufe gibt es keine «bessere Notruf-Marke»; der Schutz hängt von der Antennen-Dichte und der Implementierungsphase ab.

AnbieterNetzBevölkerungs­abdeckungHinweis zur Notbetrieb-Strategie
SwisscomEigenes Netz99 Prozent plusGrösstes Investitionsbudget für Notstrom-Retrofit
SunriseEigenes Netz99 ProzentAktives Ausbau- und Modernisierungs­programm
SaltEigenes Netz98 ProzentFokus urbane Notbetrieb-Standorte
MVNO (Wingo, Yallo, M-Budget, Lebara, Aldi, TalkTalk u. a.)Roaming auf MuttternetzAbhängig vom MuttternetzFDV gilt auf Infrastrukturebene des Mutternetzes

Tarifvergleiche für 5G- und Premium-Mobilabos finden Sie in unserem 5G-Handyabos Schweiz Vergleich und im Natel-Abos Vergleich 2025. Für ergänzende Information zur BAKOM-Regulierung lesen Sie unseren Ratgeber Call Spoofing Schutz Schweiz 2026.

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VoLTE und 3G-Abschaltung: Was Sie über alte Handys wissen müssen

Parallel zur FDV-Revision schreitet die Abschaltung der 2G- und 3G-Netze voran. Swisscom hat 2G bereits 2020 abgeschaltet; die schrittweise 3G-Abschaltung läuft in mehreren Ländern, in der Schweiz ist sie bei den Anbietern individuell terminiert. Für Notrufe heisst das: Geräte ohne VoLTE (Voice over LTE) können nach lokaler 3G-Abschaltung in der entsprechenden Funkzelle keine Sprachverbindung mehr aufbauen — auch keinen Notruf.

Praktisch bedeutet das: Ältere Tasten- und Smartphones (typischerweise vor 2016/2017) oder günstige Reise-SIMs ohne VoLTE-Profil sollten vor einem Blackout ersetzt werden. Sie können das selbst prüfen: Suchen Sie in den Telefon-Einstellungen nach «VoLTE», «Voice over LTE» oder «Anrufe über 4G». Ist die Option vorhanden und aktiviert, ist Ihr Gerät zukunftssicher.

Häufige Fragen (FAQ)

Funktioniert mein Handy garantiert bei einem Stromausfall ab März 2026?

Es ist eine Mindest-Pflicht, keine 100-Prozent-Garantie. Anbieter müssen an priorisierten Standorten mindestens 1 Stunde Notrufbetrieb sicherstellen. Voraussetzung: geladenes Handy, Aufenthalt im Sektor eines konformen Standorts. Volle Abdeckung wird stufenweise bis 2034 ausgebaut.

Was funktioniert klassisches Festnetz bei einem Blackout?

Analoge Festnetz-Telefone (POTS) wurden klassischerweise vom Telefonnetz mit Strom versorgt und funktionierten dadurch ohne Hausstrom. In der Schweiz hat Swisscom die analoge Telefonie 2017/2018 weitgehend auf All-IP umgestellt. Heutige Festnetz-Anschlüsse laufen über einen Router, der Hausstrom benötigt — fällt der Strom aus, schweigt auch das Festnetz, sofern Sie keine USV haben.

Welche Nummer wähle ich, wenn ich nicht weiss, welcher Dienst zuständig ist?

Die 112 ist der europaweite Notruf und leitet Sie in der Schweiz an die regional zuständige Notrufzentrale. Sie funktioniert auch ohne SIM-Karte und meist auch ohne Vertrag, sofern ein Mobilfunknetz erreichbar ist.

Kann ich im Ausland Notrufe absetzen?

Ja. 112 funktioniert in allen EU-Staaten und vielen weiteren Ländern. In der Regel lassen mobile Geräte einen Notruf auch dann zu, wenn keine SIM eingelegt ist oder das eigene Netz nicht verfügbar ist (Notruf-Roaming).

Was macht der Bund bei einem grossflächigen Blackout?

Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz (BABS) koordiniert die Krisenkommunikation. Alertswiss verschickt Warnungen via App, Web und Cell Broadcast. SRG SSR sendet über UKW/DAB+/Mittelwelle weiter, die kantonalen Führungsorgane (KFO) übernehmen die regionale Steuerung. Das Bundesamt für wirtschaftliche Landesversorgung (BWL) verantwortet zudem Mangellage-Szenarien für Strom, Treibstoff und Telekommunikation.

Sollte ich mir ein Satellitentelefon zulegen?

Für Wohnsitz im urbanen Raum mit guter Antennen-Dichte ist das in der Regel überdimensioniert. Sinnvoll wird es für Personen, die regelmässig in abgelegenen alpinen Regionen unterwegs sind (Hütte, Alphirten, Bergrettung), für Pflegeeltern in Streusiedlungen oder bei spezifischen Berufsanforderungen. Einsteiger-Satellitenkommunikatoren (mit Bluetooth-Smartphone-Pairing) beginnen bei rund CHF 200 bis 400 Hardware plus Tarif.

Wo kann ich Vorfälle bei Nichtverfügbarkeit melden?

Mobilfunk-Störungen können Sie bei Ihrem Anbieter melden (Hotline, App). Systematische Schwachstellen meldet das BAKOM über offizielle Kanäle und in den jährlichen Marktberichten an die Öffentlichkeit. Verbraucherbeschwerden zu Notruf-Verfügbarkeit nimmt zusätzlich die ombudscom (Schlichtungsstelle Telekommunikation) entgegen.

Glossar wichtiger Begriffe

  • FDV (Verordnung über Fernmeldedienste, SR 784.101.1): Schweizer Rechtsverordnung zum FMG, regelt Pflichten der Anbieter
  • FMG (Fernmeldegesetz, SR 784.10): Schweizer Bundesgesetz zur Telekommunikationsregulierung
  • BAKOM: Bundesamt für Kommunikation, Aufsichtsbehörde Fernmelde- und Mediensektor (bakom.admin.ch)
  • BABS: Bundesamt für Bevölkerungsschutz, betreibt Alertswiss (babs.admin.ch)
  • BWL: Bundesamt für wirtschaftliche Landesversorgung, zuständig für Mangellage-Vorsorge
  • VoLTE: Voice over LTE, Sprachdienst über 4G-Netz, ersetzt 2G/3G-Sprachbetrieb
  • MVNO: Mobile Virtual Network Operator, Anbieter ohne eigenes Netz, nutzt Mutternetz
  • USV: Unterbrechungsfreie Stromversorgung (Batterie-System)
  • COW: Cell on Wheels, mobile Notstation, die per LKW zu betroffenen Regionen gebracht wird

Fazit: Recht erfüllt seine Rolle, Vorsorge bleibt persönlich

Die FDV-Revision ab 1. März 2026 ist ein Fortschritt: Erstmals haben Schweizer Mobilfunkanbieter klar definierte, verbindliche Mindestpflichten für den Notbetrieb. Notrufe an 112, 117, 118, 144 und 143 sollen während eines Blackouts an priorisierten Standorten möglich bleiben — anfänglich für mindestens 1 Stunde, perspektivisch bis 2034 für bis zu 4 Stunden bei 99 Prozent Gemeindeabdeckung.

Gleichzeitig ist die FDV kein Freipass für Sorglosigkeit. Sie regelt das Mindestmass auf Netzebene. Was sie nicht ersetzen kann: einen geladenen Handy-Akku, eine geladene Powerbank, eine Alertswiss-Installation, ein batteriebetriebenes Radio und einen Familien-Notfallplan. Wer in einer abgelegenen Region oder mit vulnerablen Angehörigen lebt, plant zusätzlich auf eigene Kosten.

Unsere Empfehlung in vier Punkten:

  • Powerbank ab 10'000 mAh laden und beschriftet aufbewahren — Kontrolle alle drei Monate
  • Alertswiss-App installieren und Push-Benachrichtigungen aktivieren
  • Notrufnummern auf Papier an Pinnwand und im Portemonnaie
  • Familien-Treffpunkt und VoLTE-Status des Handys einmal prüfen

Internet- und TV-Kombination prüfen

Wer Mobil-Abo mit Heim-Internet kombiniert, spart oft und gewinnt einen Backup-Kanal — wichtig im Alltag und in Krisensituationen.

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Rechtlicher Hinweis: Die Angaben in diesem Artikel stützen sich auf die revidierte Verordnung über Fernmeldedienste (FDV, SR 784.101.1), das Fernmeldegesetz (FMG, SR 784.10), öffentliche Mitteilungen des Bundesamts für Kommunikation (BAKOM, bakom.admin.ch), des Bundesamts für Bevölkerungsschutz (BABS, babs.admin.ch), des Bundesamts für wirtschaftliche Landesversorgung (BWL) sowie der drei nationalen Netzbetreiber. Stand Mai 2026. Sie ersetzen keine rechtliche, technische oder Notfall-Beratung. Massgebend bleibt jeweils das amtlich publizierte Recht; für verbindliche Auskunft zu Notfallvorsorge konsultieren Sie die offiziellen Schweizer Bundes- und Kantonsbehörden.

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