Mobilfunk im Stromausfall 2026: Notrufe & FDV-Pflichten
Funktioniert das Handy bei einem Stromausfall? Seit 1. März 2026 gilt die FDV-Revision: Notrufe ab 2031 vier Stunden gesichert. Was Sie wissen müssen.

Was geschieht, wenn in Ihrem Quartier oder in der ganzen Region der Strom ausfällt — funktioniert das Handy dann noch? Kurz: Es kommt darauf an, ob der nächstgelegene Mobilfunkstandort eine Notstromversorgung hat. Seit dem 1. März 2026 ist die revidierte Verordnung über Fernmeldedienste (FDV) in Kraft. Sie verpflichtet Swisscom, Sunrise und Salt erstmals, ihre Netze gezielt gegen Stromausfälle zu härten. Voll greifen die Pflichten allerdings erst gestaffelt: Notrufe müssen ab 2031 mindestens vier Stunden lang funktionieren, alle übrigen Dienste wie Telefonie und Internet ab 2034.
Dieser Ratgeber erklärt neutral und nachprüfbar, was die neuen Regeln konkret verlangen, wo die Grenzen liegen — und wie Sie sich, Ihre Familie und Ihre Eltern realistisch auf einen Blackout vorbereiten.
Das Wichtigste in Kürze
- Rechtslage: Die FDV-Revision ist seit 1. März 2026 in Kraft. Sie konkretisiert die Versorgungssicherheits-Pflicht aus dem Fernmeldegesetz (FMG, SR 784.10) und stützt sich auf die technische BAKOM-Verordnung SR 784.101.113.
- Notrufe ab 2031: Mobilfunkbetreiber müssen ab 2031 sicherstellen, dass Notrufe (112, 117, 118, 144, 143, 145) bei einem Stromausfall mindestens vier Stunden lang absetzbar bleiben.
- Übrige Dienste ab 2034: Telefonie und Internet sollen ab 2034 während eines Stromausfalls verfügbar sein. Um die Netze zu entlasten, dürfen Anbieter die Übertragung von Videos und TV-Programmen einschränken.
- Kompromiss statt Maximalforderung: Der Bundesrat wollte ursprünglich Schutz bei dreitägigen Stromausfällen. An einem runden Tisch unter Bundesrat Albert Rösti einigte man sich auf die vier Stunden. Das weitere Vorgehen (Phase 2) soll bis Ende 2027 festgelegt werden. Geschätzte Mehrkosten der ersten Stufe: rund 40 Rappen pro Abonnement und Monat.
- Eigenvorsorge bleibt zentral: Das Smartphone selbst braucht Strom. Eine geladene Powerbank ab 10'000 mAh, die Alertswiss-App, die wichtigsten Nummern auf Papier und ein batteriebetriebenes Radio (UKW/DAB+) gehören in jeden Haushalt — unabhängig davon, was die Anbieter leisten.
Warum Mobilfunk bei Stromausfall ein Problem ist
Mobilfunk-Basisstationen verbrauchen Strom für Sender, Backhaul-Verbindung, Kühlung und Steuerung. Im Normalbetrieb liefert das Stromnetz konstante Energie. Fällt das Stromnetz aus, schalten Standorte ohne Notstromversorgung innerhalb weniger Minuten ab — der Empfang in der Funkzelle verschwindet, Anrufe brechen ab, Datendienste kollabieren.
Wie real das ist, zeigten die Stromausfälle im April 2025 im Berner Oberland und im Wallis: Mobilfunk und teilweise auch Notrufe waren betroffen. Solche Vorfälle waren ein zentraler Auslöser dafür, dass der Bund verbindliche Mindestpflichten festgelegt hat.
In der Schweiz verbraucht das gesamte Mobilfunknetz laut Branchen-Schätzungen rund 1 Prozent des nationalen Stromverbrauchs. Das klingt wenig, repräsentiert aber tausende Standorte vom urbanen Hochhaus bis zur alpinen Antenne. Ohne Backup-Energie sind diese Standorte bei einem Blackout schlagartig stumm. Freiwillige Notstrom-Investitionen der Anbieter waren bisher ungleichmässig verteilt — urbane Standorte sind besser ausgestattet als periphere Alpentäler. Die FDV-Revision schafft erstmals einheitliche Mindestanforderungen.
Die FDV-Pflichten ab 2026 im Detail
Der Bundesrat hat die Pflichten zur Netzhärtung in der FDV verankert; die technischen Vorgaben stehen in der BAKOM-Verordnung SR 784.101.113. Kern ist ein zweistufiges Modell mit langen Übergangsfristen, weil eine flächendeckende Notstrom-Aufrüstung mehrjährige Investitionsprogramme erfordert.
Zweistufiges Modell: 2031 und 2034
| Zeitpunkt | Was gilt |
|---|---|
| seit 1. März 2026 | FDV-Revision in Kraft. Anbieter beginnen mit der Härtung ihrer Netze; Übergangsfristen laufen. |
| bis Ende 2027 | Bund legt das weitere Vorgehen für eine zweite Phase (weitergehende Härtung) fest. |
| ab 2031 | Stufe 1: Notrufe müssen bei Stromausfall mindestens vier Stunden lang funktionieren. |
| ab 2034 | Stufe 2: Auch übrige Dienste (Telefonie, Internet) sollen während eines Stromausfalls verfügbar bleiben. |
Ursprünglich wollte der Bundesrat, dass die Betreiber den Mobilfunk auch bei bis zu dreitägigen Stromausfällen und wiederholten Abschaltungen sichern. Telekombranche und Wirtschaftsverbände kritisierten das in der Anhörung als zu aufwändig. An einem runden Tisch unter Leitung von Bundesrat Albert Rösti einigte man sich schliesslich auf die heutige Vier-Stunden-Lösung. Die Mehrkosten der ersten Stufe schätzt der Bund auf rund 40 Rappen pro Abonnement und Monat.
Technische Mindestanforderungen
Damit ein Standort die Vorgaben erfüllt, müssen Anbieter mehrere Komponenten absichern:
- Stromversorgung: Batterie-Backup (USV) oder kombinierte Lösung mit stationärem oder mobilem Notstromaggregat
- Backhaul-Resilienz: Glasfaser- oder Richtfunk-Anbindung muss bei Stromausfall ebenfalls notstromfähig sein — eine notstromfähige Antenne nützt nichts, wenn die Verbindung zum Kernnetz fehlt
- Notruf-Priorisierung: Voice-Notrufe an 112, 117, 118, 144, 143 und 145 müssen vorrangig durchgestellt werden
- Datendrosselung: Um die Netze zu entlasten, dürfen Anbieter die Übertragung von Videos und TV-Programmen einschränken
- Berichtspflicht: Anbieter weisen ihre Konformität gegenüber dem BAKOM nach
Was bedeutet das «Notnetz» in der Praxis?
Bei einem grossflächigen Stromausfall fahren die Anbieter ihr Netz auf das Nötigste herunter. Das ist kein separates Netz, sondern ein reduzierter Betriebsmodus, der oft als «Notnetz» beschrieben wird: Sprachdienste und Notrufe haben Vorrang, datenhungrige Anwendungen werden zurückgefahren.
Was funktioniert im Notbetrieb typischerweise
- Voice-Telefonie, insbesondere die Notrufnummern 112, 117, 118, 144, 143, 145
- SMS-Kurznachrichten, da sie wenig Bandbreite benötigen
- Cell-Broadcast-Alarmierung über Alertswiss (Bundesamt für Bevölkerungsschutz)
Was eingeschränkt oder gestoppt wird
- Streaming und Videotelefonie — werden zur Netzentlastung typischerweise gedrosselt oder blockiert
- Mobile Daten (4G/5G-Internet) — können bei Knappheit reduziert werden
- Hintergrund-Synchronisation (Cloud, App-Push, automatische Updates) — gestoppt
Die genaue Drosselungs-Logik liegt im Ermessen der Carrier und kann sich zwischen Swisscom, Sunrise und Salt unterscheiden. Gemeinsam ist allen, dass Notrufe Vorrang vor jeder anderen Kommunikation haben.
Realitätscheck: Was passiert nach Ablauf des Notbetriebs?
Ab 2031 garantiert die Regelung für Notrufe mindestens vier Stunden Notbetrieb an den Mobilfunkstandorten. Ist die Notstrom-Reserve danach erschöpft, schaltet die Antenne ab — in der Funkzelle gibt es dann keinen Empfang mehr, bis entweder der Netzstrom zurückkehrt oder die Anbieter mobile Notstandorte (sogenannte «Cells on Wheels», COW) bringen.
Für Sie als Nutzerin oder Nutzer heisst das: Die FDV garantiert einen Mindest-Notbetrieb, nicht eine durchgehende Verfügbarkeit über die gesamte Dauer eines Blackouts. Und bis 2031 besteht diese Pflicht noch gar nicht — heute hängt die Verfügbarkeit allein davon ab, ob der einzelne Standort bereits Notstrom hat. Wer in einer Hochrisiko-Lage (Alters- oder Pflegebedürftigkeit, medizinische Geräte mit Mobilfunk-Anbindung, abgelegene Wohnlage) lebt, sollte deshalb zusätzliche Vorsorge treffen.
Stadt vs. Land: Wo der Schutz früher und besser wirkt
Die FDV-Pflicht gilt landesweit, aber die Umsetzungsdichte ist nicht identisch verteilt. Drei Faktoren bestimmen, wie schnell und wie zuverlässig der Notbetrieb in Ihrer Region greift:
- Antennen-Dichte: In urbanen Räumen wie Zürich, Genf, Basel oder Bern liegen mehrere Standorte pro Quadratkilometer. Fällt einer aus, übernehmen Nachbar-Standorte oft die Last. In ländlichen oder alpinen Räumen ist die Dichte geringer — der Ausfall eines einzigen Standorts kann ganze Talschaften «taub» machen.
- Investitionspriorität der Carrier: Anbieter beginnen die Ausrüstung typischerweise in Ballungsräumen, weil dort die Kundenmasse, das Reputationsrisiko und der regulatorische Druck am höchsten sind. Periphere Lagen folgen später.
- Backhaul-Topologie: Alpine Standorte sind oft über Richtfunkstrecken vernetzt. Wenn die Zwischenstation ausfällt, ist die Bergantenne entkoppelt, selbst wenn sie eigenständig Notstrom hat.
Für Bergregionen, Streusiedlungen und periphere Talschaften empfiehlt sich daher zusätzliche Vorsorge: Festnetz-Anschluss mit Notstrom prüfen, Treffpunkt-Routinen mit Nachbarn und Familie definieren, gegebenenfalls ein UKW-Radio mit Batterie oder Kurbel bereithalten.
So bereiten Sie sich konkret vor
Selbst wenn die Anbieter ihre FDV-Pflichten dereinst zu 100 Prozent erfüllen, bleibt Ihre persönliche Vorbereitung der entscheidende Faktor — vor allem in den Jahren bis 2031, in denen die Vier-Stunden-Pflicht noch nicht greift. Der Bund empfiehlt über das BABS und Alertswiss seit Jahren einen Mindeststandard an Notvorrat. Die Mobilfunk-Komponente lässt sich klar ergänzen.
Schritt 1: Smartphone-Reserve sichern
Ihr Handy ist nutzlos, wenn der Akku leer ist. Eine Powerbank mit 10'000 mAh liefert für die meisten modernen Smartphones rund zwei volle Ladungen. Sie passt in eine Jackentasche, kostet zwischen CHF 30 und 60 und wiegt unter 250 Gramm.
Für Familien oder längere Szenarien empfehlen sich grössere Modelle:
| Kapazität | Anwendung | Richtpreis |
|---|---|---|
| 10'000 mAh | Solo-Nutzung, kurzer Blackout (bis ~4 h) | CHF 30 bis 60 |
| 20'000 mAh | Paar oder kleine Familie, mehrere Smartphones | CHF 50 bis 100 |
| 26'800 mAh und mehr | Familie, Mehrtagesszenario, mit USB-C PD 18 W plus | CHF 80 bis 150 |
Achten Sie auf USB-C Power Delivery (PD) ab 18 W, integrierten Überlast- und Kurzschlussschutz und prüfen Sie alle drei Monate, ob die Powerbank vollständig lädt. Solar-Funktion ist nett anzusehen, in der Schweizer Realität (Winter, Wolken, Innenraum-Aufbewahrung) aber selten der ausschlaggebende Faktor.
Schritt 2: Alertswiss installieren
Alertswiss ist der offizielle Alarmierungskanal des Bundes. Die App des BABS sendet Warnmeldungen, Verhaltensanweisungen und Lageupdates und greift dabei auf separate Alarmierungs-Infrastruktur zurück (Cell Broadcast). Aktivieren Sie alle Benachrichtigungen — sowohl für Ihre Wohnregion als auch für regelmässige Aufenthaltsorte.
Schritt 3: Notrufnummern auf Papier
| Nummer | Dienst |
|---|---|
| 112 | Europäischer Notruf (alle Dienste, auch ohne SIM) |
| 117 | Polizei |
| 118 | Feuerwehr |
| 144 | Sanität / Rettungsdienst |
| 143 | Dargebotene Hand (Seelsorge, 24/7) |
| 145 | Tox Info Suisse (Vergiftungsnotfälle) |
Notieren Sie diese Nummern auf einer Karte (Portemonnaie, Pinnwand, Kühlschrank). Digital gespeicherte Kontakte nützen nichts, wenn das Handy aus ist. Für Berg- und Luftrettung gilt zusätzlich die 1414 der Rega.
Schritt 4: Information ausserhalb des Mobilnetzes
Halten Sie ein batteriebetriebenes UKW/DAB+-Radio vor. Die SRG SSR (SRF, RTS, RSI) betreibt redundante Sender, die im Krisenfall ein wichtiger Teil der nationalen Krisenkommunikation sind. Kombigeräte mit Solar- oder Kurbel-Funktion eignen sich für Notvorrats-Sets.
Schritt 5: Familien-Notfallplan
Vereinbaren Sie mit der Familie einen Treffpunkt und ein Kommunikations-Backup für den Fall, dass Mobilfunk in Ihrer Region zusammenbricht. Beispiel: «Wenn nach zwei Stunden kein Kontakt möglich ist, treffen wir uns vor dem Haus der Grossmutter oder am Quartierplatz.» Dasselbe gilt für ältere Eltern oder Pflegebedürftige — definieren Sie, wer bei einem Blackout zuerst nachschaut.
Schweizer Anbieter im Vergleich
Alle drei Mobilfunkbetreiber müssen die FDV-Pflichten erfüllen. Für Notrufe gibt es keine «bessere Notruf-Marke»; der Schutz hängt von der Antennen-Dichte und dem Stand der Notstrom-Aufrüstung in Ihrer Region ab.
| Anbieter | Netz | Bevölkerungsabdeckung | Hinweis zur Notbetrieb-Strategie |
|---|---|---|---|
| Swisscom | Eigenes Netz | 99 Prozent plus | Grösstes Investitionsbudget für Notstrom-Retrofit |
| Sunrise | Eigenes Netz | 99 Prozent | Aktives Ausbau- und Modernisierungsprogramm |
| Salt | Eigenes Netz | 98 Prozent | Fokus urbane Notbetrieb-Standorte |
| MVNO (Wingo, Yallo, M-Budget, Lebara, Aldi, TalkTalk u. a.) | Roaming auf Mutternetz | Abhängig vom Mutternetz | FDV gilt auf Infrastrukturebene des Mutternetzes |
Tarifvergleiche für 5G- und Premium-Mobilabos finden Sie in unserem 5G-Handyabos Schweiz Vergleich und im Natel-Abos Vergleich 2025. Für ergänzende Information zur BAKOM-Regulierung lesen Sie unseren Ratgeber Call Spoofing Schutz Schweiz 2026.
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VoLTE und 3G-Abschaltung: Was Sie über alte Handys wissen müssen
Parallel zur Netzhärtung schreitet die Abschaltung der 2G- und 3G-Netze voran. Swisscom hat 2G bereits 2020 abgeschaltet; die 3G-Abschaltung läuft bei den Anbietern individuell terminiert. Für Notrufe heisst das: Geräte ohne VoLTE (Voice over LTE) können nach lokaler 3G-Abschaltung in der entsprechenden Funkzelle keine Sprachverbindung mehr aufbauen — auch keinen Notruf.
Praktisch bedeutet das: Ältere Tasten- und Smartphones (typischerweise vor 2016/2017) oder günstige Reise-SIMs ohne VoLTE-Profil sollten Sie vor einem Blackout ersetzen. Sie können das selbst prüfen: Suchen Sie in den Telefon-Einstellungen nach «VoLTE», «Voice over LTE» oder «Anrufe über 4G». Ist die Option vorhanden und aktiviert, ist Ihr Gerät zukunftssicher.
Häufige Fragen (FAQ)
Funktioniert mein Handy garantiert bei einem Stromausfall?
Heute gibt es keine Garantie: Hat die nächste Antenne keinen Notstrom, fällt der Empfang bei einem Blackout binnen Minuten aus. Die FDV-Revision verbessert das gestaffelt — ab 2031 müssen Notrufe mindestens vier Stunden funktionieren, ab 2034 auch übrige Dienste. Voraussetzung bleibt: geladenes Handy und Aufenthalt im Sektor eines Standorts mit Notstrom.
Ab wann müssen Notrufe bei Stromausfall vier Stunden funktionieren?
Ab 2031. Die FDV-Revision ist zwar seit 1. März 2026 in Kraft, doch die Vier-Stunden-Pflicht für Notrufe greift erst nach einer fünfjährigen Übergangsfrist. Telefonie und Internet sollen ab 2034 folgen.
Funktioniert klassisches Festnetz bei einem Blackout?
Analoge Festnetz-Telefone (POTS) wurden klassischerweise vom Telefonnetz mit Strom versorgt und funktionierten dadurch ohne Hausstrom. In der Schweiz hat Swisscom die analoge Telefonie 2017/2018 weitgehend auf All-IP umgestellt. Heutige Festnetz-Anschlüsse laufen über einen Router, der Hausstrom benötigt — fällt der Strom aus, schweigt auch das Festnetz, sofern Sie keine USV haben.
Welche Nummer wähle ich, wenn ich nicht weiss, welcher Dienst zuständig ist?
Die 112 ist der europaweite Notruf und leitet Sie in der Schweiz an die regional zuständige Notrufzentrale. Sie funktioniert auch ohne SIM-Karte, sofern ein Mobilfunknetz erreichbar ist.
Kann ich im Ausland Notrufe absetzen?
Ja. 112 funktioniert in allen EU-Staaten und vielen weiteren Ländern. In der Regel lassen mobile Geräte einen Notruf auch dann zu, wenn keine SIM eingelegt ist oder das eigene Netz nicht verfügbar ist (Notruf-Roaming).
Was macht der Bund bei einem grossflächigen Blackout?
Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz (BABS) koordiniert die Krisenkommunikation. Alertswiss verschickt Warnungen via App, Web und Cell Broadcast. SRG SSR sendet über UKW/DAB+ weiter, die kantonalen Führungsorgane übernehmen die regionale Steuerung. Das Bundesamt für wirtschaftliche Landesversorgung (BWL) verantwortet zudem Mangellage-Szenarien für Strom, Treibstoff und Telekommunikation.
Sollte ich mir ein Satellitentelefon zulegen?
Für einen Wohnsitz im urbanen Raum mit guter Antennen-Dichte ist das in der Regel überdimensioniert. Sinnvoll wird es für Personen, die regelmässig in abgelegenen alpinen Regionen unterwegs sind, für Pflege in Streusiedlungen oder bei spezifischen Berufsanforderungen. Einsteiger-Satellitenkommunikatoren (mit Bluetooth-Smartphone-Pairing) beginnen bei rund CHF 200 bis 400 Hardware plus Tarif.
Wo kann ich Störungen melden?
Mobilfunk-Störungen melden Sie bei Ihrem Anbieter (Hotline, App). Systematische Schwachstellen veröffentlicht das BAKOM in den jährlichen Marktberichten. Verbraucherbeschwerden zu Notruf-Verfügbarkeit nimmt zusätzlich die ombudscom (Schlichtungsstelle Telekommunikation) entgegen.
Glossar wichtiger Begriffe
- FDV (Verordnung über Fernmeldedienste, SR 784.101.1): Schweizer Rechtsverordnung zum FMG, regelt Pflichten der Anbieter
- FMG (Fernmeldegesetz, SR 784.10): Schweizer Bundesgesetz zur Telekommunikationsregulierung
- BAKOM: Bundesamt für Kommunikation, Aufsichtsbehörde Fernmelde- und Mediensektor (bakom.admin.ch)
- BABS: Bundesamt für Bevölkerungsschutz, betreibt Alertswiss (babs.admin.ch)
- BWL: Bundesamt für wirtschaftliche Landesversorgung, zuständig für Mangellage-Vorsorge
- VoLTE: Voice over LTE, Sprachdienst über 4G-Netz, ersetzt 2G/3G-Sprachbetrieb
- MVNO: Mobile Virtual Network Operator, Anbieter ohne eigenes Netz, nutzt das Mutternetz
- USV: Unterbrechungsfreie Stromversorgung (Batterie-System)
- COW: Cell on Wheels, mobile Notstation, die per Lastwagen zu betroffenen Regionen gebracht wird
Fazit: Recht setzt den Rahmen, Vorsorge bleibt persönlich
Die FDV-Revision ist ein Fortschritt: Erstmals haben Schweizer Mobilfunkanbieter verbindliche Mindestpflichten für den Notbetrieb. Notrufe an 112, 117, 118, 144 und 143 sollen bei einem Blackout an den Mobilfunkstandorten möglich bleiben — ab 2031 für mindestens vier Stunden, ab 2034 ergänzt um Telefonie und Internet.
Gleichzeitig ist die FDV kein Freipass für Sorglosigkeit, und die Vier-Stunden-Pflicht greift erst in einigen Jahren. Was die Regelung nie ersetzen kann: einen geladenen Handy-Akku, eine geladene Powerbank, eine Alertswiss-Installation, ein batteriebetriebenes Radio und einen Familien-Notfallplan. Wer in einer abgelegenen Region oder mit vulnerablen Angehörigen lebt, plant zusätzlich auf eigene Kosten.
Unsere Empfehlung in vier Punkten:
- Powerbank ab 10'000 mAh laden und beschriftet aufbewahren — Kontrolle alle drei Monate
- Alertswiss-App installieren und Push-Benachrichtigungen aktivieren
- Notrufnummern auf Papier an Pinnwand und im Portemonnaie
- Familien-Treffpunkt und VoLTE-Status des Handys einmal prüfen
Internet- und TV-Kombination prüfen
Wer Mobil-Abo mit Heim-Internet kombiniert, spart oft und gewinnt einen Backup-Kanal — wichtig im Alltag und in Krisensituationen.
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Rechtlicher Hinweis: Die Angaben in diesem Artikel stützen sich auf die revidierte Verordnung über Fernmeldedienste (FDV, SR 784.101.1), das Fernmeldegesetz (FMG, SR 784.10), die BAKOM-Verordnung SR 784.101.113, die Medienmitteilung des UVEK vom 28. Januar 2026, öffentliche Informationen des Bundesamts für Kommunikation (BAKOM, bakom.admin.ch) und des Bundesamts für Bevölkerungsschutz (BABS, babs.admin.ch) sowie der drei nationalen Netzbetreiber. Stand Juni 2026. Sie ersetzen keine rechtliche, technische oder Notfall-Beratung. Massgebend bleibt jeweils das amtlich publizierte Recht; für verbindliche Auskunft zu Notfallvorsorge konsultieren Sie die offiziellen Schweizer Bundes- und Kantonsbehörden.
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