MWST Grenze 150 CHF 2026: Online-Shopping Änderungen
MWST Grenze 150 CHF 2026: ab Januar 2026 müssen Online-Händler mit CHF 100'000 Schweizer Umsatz MWST auf alle Sendungen erheben. Was sich für Temu ändert.

- Ab 1. Januar 2026 sind ausländische Online-Versandhändler mit über CHF 100'000 Schweizer Jahresumsatz MWST-pflichtig in der Schweiz
- Die bisherige "Bagatell-Grenze" bei Kleinst-Sendungen unter CHF 65 (5 Franken MWST-Schwelle) entfällt für registrierte Plattformen
- Plattformen wie Temu, Shein, AliExpress und Wish müssen 8.1% Schweizer MWST auf alle Sendungen abrechnen
- Für Konsumenten: Preise inkl. MWST bereits im Warenkorb sichtbar - keine Nachforderung mehr beim Postboten
- Die Reisefreigrenze für persönliche Einkäufe bleibt unverändert bei CHF 150 (seit 2025)
Ab dem 1. Januar 2026 greift die neue Schweizer Plattformbesteuerung. Ausländische Online-Versandhändler mit mehr als CHF 100'000 Jahresumsatz mit Schweizer Kundinnen und Kunden müssen sich bei der ESTV registrieren und Schweizer Mehrwertsteuer auf jede einzelne Sendung abrechnen, auch bei Kleinstwaren unter CHF 5.
Bisher galt eine Bagatell-Regel: Wenn die anfallende MWST unter CHF 5 lag, wurde sie nicht erhoben. Das machte Sendungen unter rund CHF 65 Warenwert faktisch MWST-frei und verschaffte chinesischen Plattformen wie Temu, Shein und AliExpress einen Preisvorteil gegenüber Schweizer Anbietern.
Im Folgenden zeigen wir, was sich für Konsumenten ändert, welche Plattformen betroffen sind und wie Sie Ihre Online-Bestellungen 2026 richtig einschätzen.
Wer ist betroffen? Die neue Plattformregelung im Überblick
Die Reform basiert auf der MWST-Revision 2024, die das Parlament beschlossen und der Bundesrat per Verordnung 2025 umgesetzt hat. Rechtsgrundlage sind Art. 7 Abs. 3 lit. b und Art. 24a MWSTG (SR 641.20).
| Aspekt | Bisher (bis 31.12.2025) | Neu (ab 1.1.2026) |
|---|---|---|
| MWST-Erhebung | Erst ab CHF 5 MWST-Betrag | Auf jede Sendung |
| Bagatell-Grenze Warenwert | ca. CHF 65 (normal) / CHF 200 (reduziert) | Keine |
| Registrierungspflicht ausländische Versender | Ab CHF 100'000 Umsatz aus nicht-bagatellisierten Sendungen | Ab CHF 100'000 Schweizer Gesamtumsatz |
| MWST-Satz (normal) | 8.1% | 8.1% |
| MWST-Satz (reduziert: Bücher, Lebensmittel) | 2.6% | 2.6% |
| Wer rechnet ab? | Postdienstleister (Post, DHL) bei Einfuhr | Plattform direkt beim Verkauf |
Welche Plattformen sind nun MWST-pflichtig?
Betroffen sind ausländische Online-Marktplätze und Versandhändler ohne physischen Sitz in der Schweiz. Sobald sie über CHF 100'000 Umsatz pro Jahr mit Schweizer Kundschaft generieren, gilt die Registrierungspflicht bei der ESTV.
Zu den wichtigsten betroffenen Plattformen zählen:
- Temu (PDD Holdings, China)
- Shein (Singapur/China)
- AliExpress (Alibaba Group)
- Wish (USA/China)
- Amazon Marketplace Drittanbieter ausserhalb der Schweiz
- eBay Verkäufer ausserhalb der Schweiz
- Kleinere ausländische Direktversender, die den Umsatzschwellenwert überschreiten
Plattformen, die ihren Sitz oder ein Lager in der Schweiz haben (z.B. Galaxus, Brack, Microspot oder die Schweiz-Versionen von Zalando), waren bereits zuvor MWST-pflichtig. Für diese ändert sich faktisch nichts.
Was ändert sich für Konsumentinnen und Konsumenten?
Die gute Nachricht: Aus Kundensicht wird der Einkauf transparenter. Statt einer Überraschungs-Rechnung beim Postboten sehen Sie die MWST bereits im Warenkorb.
Preisanzeige im Online-Shop
| Bestellbeispiel | Warenwert | 2025 | 2026 |
|---|---|---|---|
| Handyhülle Temu | CHF 8 | CHF 8 (MWST entfiel) | CHF 8.65 (inkl. 8.1%) |
| T-Shirt Shein | CHF 15 | CHF 15 (MWST entfiel) | CHF 16.20 (inkl. 8.1%) |
| Kopfhörer AliExpress | CHF 40 | CHF 40 (MWST entfiel) | CHF 43.25 (inkl. 8.1%) |
| Elektronik-Sammelbestellung | CHF 120 | CHF 129.70 (MWST schon fällig) | CHF 129.70 (kein Unterschied) |
Was ist mit nicht-registrierten Plattformen?
Verkauft eine ausländische Plattform unter CHF 100'000 Schweizer Jahresumsatz, gilt die alte Regelung weiter: Erst ab CHF 5 MWST-Betrag erhebt der Postdienstleister die Schweizer MWST beim Import. Bei kleinen Hobbyshops, die nicht registriert sind, kann eine Sendung also weiterhin "MWST-frei" durchgehen.
Vorsicht: Verstösst eine Plattform gegen die Registrierungspflicht, kann die ESTV ein Importverbot verhängen. Pakete dieser Plattformen werden dann an der Grenze gestoppt - ein Risiko, das Sie als Käufer schultern.
Die Reisefreigrenze CHF 150 - nicht zu verwechseln
Wichtig: Die ab 2026 eingeführte Plattformregelung betrifft nur Online-Bestellungen durch registrierte ausländische Versender. Die Schweizer Reisefreigrenze für persönliche Einkäufe ist eine separate Regelung.
Die Wertfreigrenze für Reisende beträgt seit 1. Januar 2025 unverändert CHF 150 pro Person und Tag (gesenkt von zuvor CHF 300). Wenn Sie also persönlich in Konstanz oder Saint-Louis einkaufen und Waren über die Grenze tragen, gilt:
| Einkaufswert pro Person | MWST bei Einreise |
|---|---|
| Bis CHF 150 | Keine MWST (Freigrenze) |
| Über CHF 150 | 8.1% auf den Gesamtbetrag |
Tipp: Mehr Informationen zum cleveren Umgang mit Einkäufen finden Sie in unserem Ratgeber zu Sparen im Alltag.
Mengenbeschränkungen für Reisende (unverändert)
Unabhängig vom Warenwert gelten weiterhin die Freimengen pro Person und Tag (gemäss BAZG):
| Produkt | Freimenge |
|---|---|
| Fleisch und Wurstwaren | 1 kg |
| Butter und Rahm | 1 kg |
| Speiseöle, Fette und Margarine | 5 Liter / kg |
| Alkohol bis 18% Vol. | 5 Liter |
| Alkohol über 18% Vol. | 1 Liter |
| Tabakwaren (Zigaretten) | 250 Stück |
Die Mengenbeschränkungen gelten zusätzlich zur Wertfreigrenze. Bei Überschreitung fallen Zoll und MWST an, auch wenn Sie unter CHF 150 bleiben.
So deklarieren Sie persönliche Einkäufe richtig
QuickZoll App des Bundes
Die QuickZoll App vom BAZG ermöglicht eine einfache Selbstdeklaration:
- App herunterladen (iOS / Android, kostenlos)
- Waren erfassen (Wert, Kategorie)
- MWST automatisch berechnen lassen
- Online bezahlen (Kreditkarte oder Twint)
- QR-Code beim Grenzübertritt vorzeigen
Vorteile der App
| Vorteil | Details |
|---|---|
| Zeitersparnis | Keine Warteschlange am Zollschalter |
| 24/7 verfügbar | Auch nachts und am Wochenende |
| Übersichtlich | Exakte Berechnung der Abgaben |
| Beleg digital | Quittung in der App gespeichert |
Was bedeutet die Reform für die Konsumentenpreise?
Eine Studie der ESTV rechnete im Vorfeld mit Mehreinnahmen für den Bund im hohen zweistelligen Millionenbereich pro Jahr. Für Konsumenten heisst das konkret:
- Plattformprodukte werden um 2.6% bis 8.1% teurer (je nach Warenkategorie)
- Schweizer Online-Händler erhalten faire Wettbewerbsbedingungen - der bisherige Preisvorteil chinesischer Plattformen schrumpft
- Weniger Überraschungs-Rechnungen an der Haustür - keine Nachforderungen mehr durch Post oder DHL
Für viele Schnäppchenjäger bleibt Temu oder Shein dennoch attraktiv, da die Grundpreise oft deutlich unter Schweizer Vergleichspreisen liegen. Eine Plastikhülle für CHF 8 wird mit MWST zu CHF 8.65 - im Schweizer Detailhandel kostet vergleichbare Ware oft das Drei- bis Vierfache.
Beispielrechnung: Lohnt sich Shein noch?
Rechenbeispiel Sommerkleid
Shein-Preis: CHF 22
- Schweizer MWST 2026: CHF 1.80 (8.1%)
= Total: CHF 23.80
Vergleichspreis Schweizer Onlineshop: ab CHF 45
Ersparnis: rund CHF 21 pro Kleid (47%)
Auch nach der Reform bleibt der Preisvorteil bestehen, schrumpft aber gegenüber 2025 leicht.
Häufige Fragen
Bedeutet die Reform, dass ich auf Temu nicht mehr bestellen kann?
Nein. Temu kann weiterhin in die Schweiz liefern. Die Plattform muss sich nur bei der ESTV registrieren und die Schweizer MWST direkt im Warenkorb ausweisen. Für Sie ändert sich nur, dass die Endpreise leicht höher angezeigt werden - dafür entfällt jede Nachforderung beim Postboten.
Was ist mit Geschenken von Verwandten aus dem Ausland?
Private Geschenke zwischen Privatpersonen sind grundsätzlich nicht von der Plattformregelung betroffen. Es gilt die normale Zollregelung: Geschenke bis CHF 100 sind in der Regel zollfrei (BAZG-Praxis). Bei höheren Werten wird die MWST beim Empfänger nacherhoben.
Gilt die Bagatell-Grenze CHF 5 noch für nicht-registrierte Versender?
Ja. Wenn ein ausländischer Versender unter CHF 100'000 Schweizer Umsatz bleibt und sich daher nicht bei der ESTV registrieren muss, gilt die alte Regel: Bei einem MWST-Betrag unter CHF 5 wird keine MWST erhoben (entspricht rund CHF 65 Warenwert bei 8.1%). Aus Käufersicht ist allerdings selten erkennbar, ob ein Anbieter über oder unter der Umsatzschwelle liegt.
Wie unterscheidet sich diese Regelung von der Reisefreigrenze CHF 150?
Es handelt sich um zwei separate Regelungen. Die CHF 150-Grenze gilt für Reisende, die persönlich Waren über die Grenze tragen. Die neue Plattformregelung 2026 gilt für Online-Bestellungen bei ausländischen Versendern. Beide Themen werden in der Berichterstattung oft vermischt.
Was ist mit der Zollfreigrenze CHF 65 für Sendungen?
Die alte Praxis (CHF 65 normal / CHF 200 reduziert als faktische MWST-Freigrenze bei Privatimporten) entstand aus der Bagatell-Regel CHF 5. Bei registrierten Plattformen entfällt sie ab 2026, weil die Plattform die MWST bereits im Verkaufsprozess abrechnet. Bei nicht-registrierten Versendern bleibt sie indirekt bestehen.
Was passiert, wenn eine Plattform die Registrierungspflicht ignoriert?
Die ESTV kann ein Importverbot verhängen. In diesem Fall werden Pakete dieser Plattform an der Grenze gestoppt und an den Absender zurückgesendet oder vernichtet. Sie als Käufer hätten dann zwar bezahlt, aber keine Ware. Ein Risiko, das man bei unbekannten Plattformen einkalkulieren sollte.
Wie kann ich prüfen, ob eine Plattform MWST-konform abrechnet?
Achten Sie im Warenkorb auf den expliziten Hinweis "inkl. Schweizer MWST 8.1%" oder eine separate MWST-Position. Seriöse, registrierte Plattformen zeigen dies ab 2026 transparent an. Fehlt der Hinweis bei einer grossen Plattform, könnte die Bestellung an der Grenze hängenbleiben.
Fazit: Faire Wettbewerbsbedingungen für Schweizer Händler
Die neue MWST-Regelung ab 1. Januar 2026 ist primär eine Steuergerechtigkeits-Reform. Sie schliesst eine Lücke, die ausländischen Plattformen wie Temu und Shein einen Preisvorteil gegenüber Schweizer Anbietern verschaffte.
Für Konsumenten bedeutet sie höhere Endpreise auf kleinen Online-Sendungen, dafür aber Transparenz im Bestellprozess und keine Überraschungs-Nachforderungen mehr.
Unsere Empfehlungen für 2026:
- Bei Bestellung von ausländischen Plattformen den ausgewiesenen MWST-Betrag im Warenkorb prüfen
- Bei sehr günstigen, unbekannten Versendern das Importrisiko (Stopp an der Grenze) berücksichtigen
- Für persönliche Einkäufe im Ausland weiterhin die QuickZoll App nutzen
- Schweizer Alternativen einbeziehen - mit der MWST-Angleichung wird der Preisunterschied oft kleiner als gedacht
Quellen und rechtlicher Hinweis: Dieser Artikel basiert auf dem Mehrwertsteuergesetz (MWSTG, SR 641.20), insbesondere Art. 7 Abs. 3 lit. b und Art. 24a, sowie der MWST-Revision 2024 und der Ausführungsverordnung 2025. Quellen: Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV, estv.admin.ch) und Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG, bazg.admin.ch). Die Informationen dienen ausschliesslich zu Informationszwecken und ersetzen keine Steuer- oder Rechtsberatung. Stand: Mai 2026.
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