MWST Grenze 150 CHF: Temu, Shein & Online-Shopping 2026
Wertfreigrenze CHF 150 und Plattform-MWST seit 2025: Was Sie bei Temu, Shein und Grenzeinkauf 2026 zahlen. Reise- vs. Online-Regel erklärt.

- Zwei Regeln werden oft verwechselt: die Reise-Wertfreigrenze CHF 150 (persönlicher Einkauf über die Grenze) und die Plattformbesteuerung (ausländische Online-Versender).
- Die Plattformbesteuerung gilt bereits seit 1. Januar 2025: Ausländische Versender und Marktplätze mit über CHF 100'000 Schweizer Jahresumsatz müssen Schweizer MWST auf jede Sendung abrechnen.
- Temu, Shein, AliExpress und Wish berechnen die 8.1% Schweizer MWST direkt im Warenkorb. Die frühere "Bagatell-Grenze" unter CHF 5 MWST entfällt für registrierte Plattformen.
- Für Konsumenten: Preise inkl. MWST sind im Warenkorb sichtbar - keine Nachforderung mehr beim Postboten.
- Die Reise-Wertfreigrenze für persönliche Einkäufe liegt seit 1. Januar 2025 bei CHF 150 pro Person und Tag (zuvor CHF 300).
Was zahlen Sie 2026, wenn Sie bei Temu bestellen oder im grenznahen Ausland einkaufen? Die kurze Antwort: Auf Online-Bestellungen bei grossen ausländischen Plattformen ist die Schweizer MWST von 8.1% bereits im Preis enthalten, weil die Plattformbesteuerung seit dem 1. Januar 2025 gilt. Beim persönlichen Einkauf über die Grenze bleiben Waren bis CHF 150 pro Person und Tag abgabenfrei. Zwei verschiedene Regeln, die ständig durcheinandergeraten - hier trennen wir sie sauber.
Bis Ende 2024 galt eine Bagatell-Regel: Lag die anfallende Einfuhrsteuer unter CHF 5, wurde sie nicht erhoben. Das machte Sendungen unter rund CHF 65 Warenwert faktisch MWST-frei und verschaffte Plattformen wie Temu, Shein und AliExpress einen Preisvorteil gegenüber Schweizer Anbietern. Diese Lücke ist für registrierte Versender geschlossen.
Im Folgenden zeigen wir, was sich für Konsumenten geändert hat, welche Plattformen betroffen sind und wie Sie Ihre Online-Bestellungen und Grenzeinkäufe 2026 richtig einschätzen.
Wer ist betroffen? Die Plattformregelung im Überblick
Die Reform geht auf die Teilrevision des Mehrwertsteuergesetzes zurück, die der Bundesrat per 1. Januar 2025 in Kraft gesetzt hat. Kern ist die Plattformbesteuerung nach Art. 20a MWSTG (SR 641.20): Ein Online-Marktplatz, der Käufer und Verkäufer zum Vertragsabschluss zusammenbringt, gilt mehrwertsteuerlich selbst als Verkäufer (fiktive Lieferung). Ergänzt wird das durch die Versandhandelsregelung nach Art. 7 Abs. 3 lit. b MWSTG, die schon länger besteht.
| Aspekt | Vor der Reform (bis 31.12.2024) | Heute (seit 1.1.2025) |
|---|---|---|
| MWST-Erhebung | Erst ab CHF 5 MWST-Betrag | Auf jede Sendung |
| Bagatell-Grenze Warenwert | ca. CHF 65 (normal) / CHF 200 (reduziert) | Keine (bei registrierten Plattformen) |
| Registrierungspflicht ausländische Versender | Ab CHF 100'000 Umsatz aus nicht-bagatellisierten Sendungen | Ab CHF 100'000 Schweizer Gesamtumsatz aus Kleinsendungen |
| MWST-Satz (normal) | 8.1% | 8.1% |
| MWST-Satz (reduziert: Bücher, Lebensmittel) | 2.6% | 2.6% |
| Wer rechnet ab? | Postdienstleister (Post, DHL) bei Einfuhr | Plattform direkt beim Verkauf |
Welche Plattformen rechnen die MWST ab?
Betroffen sind ausländische Online-Marktplätze und Versandhändler ohne physischen Sitz in der Schweiz. Sobald sie über CHF 100'000 Umsatz pro Jahr mit Schweizer Kundschaft erreichen, gilt die Registrierungspflicht bei der ESTV. Temu zum Beispiel ist mittlerweile mit Schweizer Zustelladresse im ESTV-Register eingetragen.
Zu den wichtigsten betroffenen Plattformen zählen:
- Temu (PDD Holdings, China)
- Shein (Singapur/China)
- AliExpress (Alibaba Group)
- Wish (USA/China)
- Amazon Marketplace Drittanbieter ausserhalb der Schweiz
- eBay Verkäufer ausserhalb der Schweiz
- Kleinere ausländische Direktversender oberhalb der Umsatzschwelle
Plattformen mit Sitz oder Lager in der Schweiz (etwa Galaxus, Brack, Microspot oder die Schweiz-Versionen von Zalando) waren ohnehin schon MWST-pflichtig. Für sie ändert sich nichts.
Was bedeutet das für Konsumentinnen und Konsumenten?
Aus Kundensicht ist der Einkauf transparenter geworden. Statt einer Überraschungs-Rechnung beim Postboten sehen Sie die MWST bereits im Warenkorb.
Preisanzeige im Online-Shop
| Bestellbeispiel | Warenwert | Vor Reform | Heute (inkl. MWST) |
|---|---|---|---|
| Handyhülle Temu | CHF 8 | CHF 8 (MWST entfiel) | CHF 8.65 (inkl. 8.1%) |
| T-Shirt Shein | CHF 15 | CHF 15 (MWST entfiel) | CHF 16.20 (inkl. 8.1%) |
| Kopfhörer AliExpress | CHF 40 | CHF 40 (MWST entfiel) | CHF 43.25 (inkl. 8.1%) |
| Elektronik-Sammelbestellung | CHF 120 | CHF 129.70 (MWST schon fällig) | CHF 129.70 (kein Unterschied) |
Was ist mit nicht-registrierten Plattformen?
Bleibt ein ausländischer Versender unter CHF 100'000 Schweizer Jahresumsatz, gilt die alte Mechanik weiter: Erst ab CHF 5 MWST-Betrag erhebt der Postdienstleister die Schweizer MWST beim Import. Bei kleinen Hobbyshops, die nicht registriert sind, kann eine Sendung also weiterhin abgabenfrei durchgehen.
Vorsicht: Verstösst eine grosse Plattform gegen die Registrierungspflicht, kann die ESTV ein Einfuhrverbot verhängen. Pakete dieser Plattform werden dann an der Grenze gestoppt - ein Risiko, das Sie als Käufer tragen.
Die Reise-Wertfreigrenze CHF 150 - nicht zu verwechseln
Die Plattformbesteuerung betrifft nur Online-Bestellungen bei registrierten ausländischen Versendern. Die Schweizer Wertfreigrenze für persönliche Einkäufe ist eine völlig separate Regelung.
Die Wertfreigrenze für Reisende beträgt seit 1. Januar 2025 noch CHF 150 pro Person und Tag (gesenkt von zuvor CHF 300). Wenn Sie also in Konstanz oder Saint-Louis einkaufen und Waren über die Grenze tragen, gilt:
| Einkaufswert pro Person | MWST bei Einreise |
|---|---|
| Bis CHF 150 | Keine MWST (Freigrenze) |
| Über CHF 150 | 8.1% auf den Gesamtbetrag |
Wichtig: Übersteigt der Gesamtwert CHF 150, wird die MWST auf den gesamten Warenwert fällig, nicht nur auf den Betrag über der Grenze. Mehr zum cleveren Umgang mit Einkäufen lesen Sie in unserem Ratgeber zu Sparen im Alltag.
Mengenbeschränkungen für Reisende (unverändert)
Unabhängig vom Warenwert gelten weiterhin die Freimengen pro Person und Tag (gemäss BAZG):
| Produkt | Freimenge |
|---|---|
| Fleisch und Fleischwaren | 1 kg |
| Butter und Rahm | 1 kg |
| Speiseöle, Fette und Margarine | 5 Liter / kg |
| Alkohol bis 18% Vol. | 5 Liter |
| Alkohol über 18% Vol. | 1 Liter |
| Tabakwaren (Zigaretten) | 250 Stück |
Die Mengenbeschränkungen gelten zusätzlich zur Wertfreigrenze. Bei Überschreitung fallen Zoll und MWST an, auch wenn Sie unter CHF 150 bleiben.
So deklarieren Sie persönliche Einkäufe richtig
QuickZoll App des Bundes
Mit der QuickZoll App vom BAZG deklarieren Sie Ihre Einkäufe selbst:
- App herunterladen (iOS / Android, kostenlos)
- Waren erfassen (Wert, Kategorie)
- MWST automatisch berechnen lassen
- Online bezahlen (Kreditkarte oder Twint)
- QR-Code beim Grenzübertritt vorzeigen
Vorteile der App
| Vorteil | Details |
|---|---|
| Zeitersparnis | Keine Warteschlange am Zollschalter |
| 24/7 verfügbar | Auch nachts und am Wochenende |
| Übersichtlich | Exakte Berechnung der Abgaben |
| Beleg digital | Quittung in der App gespeichert |
Was bedeutet die Reform für die Konsumentenpreise?
Die ESTV rechnete im Vorfeld mit Mehreinnahmen für den Bund im zweistelligen Millionenbereich pro Jahr. Für Konsumenten heisst das konkret:
- Plattformprodukte sind um 2.6% bis 8.1% teurer geworden (je nach Warenkategorie)
- Schweizer Online-Händler bekommen fairere Wettbewerbsbedingungen - der Preisvorteil ausländischer Plattformen schrumpft
- Weniger Überraschungs-Rechnungen an der Haustür - keine Nachforderungen mehr durch Post oder DHL
Für viele Schnäppchenjäger bleibt Temu oder Shein trotzdem attraktiv, weil die Grundpreise oft deutlich unter Schweizer Vergleichspreisen liegen. Eine Plastikhülle für CHF 8 kostet mit MWST CHF 8.65 - im Schweizer Detailhandel zahlt man für Vergleichbares häufig das Drei- bis Vierfache.
Beispielrechnung: Lohnt sich Shein noch?
Rechenbeispiel Sommerkleid
Shein-Preis: CHF 22
- Schweizer MWST: CHF 1.80 (8.1%)
= Total: CHF 23.80
Vergleichspreis Schweizer Onlineshop: ab CHF 45
Ersparnis: rund CHF 21 pro Kleid (47%)
Auch nach der Reform bleibt der Preisvorteil bestehen, ist aber etwas kleiner geworden.
Glossar: Die wichtigsten Begriffe
- Wertfreigrenze: Betrag, bis zu dem Reisende Waren pro Person und Tag abgabenfrei einführen dürfen (aktuell CHF 150).
- Plattformbesteuerung: Regel nach Art. 20a MWSTG, nach der ein Online-Marktplatz mehrwertsteuerlich als Verkäufer gilt und die MWST abrechnet.
- Bagatell-Grenze: Frühere Praxis, wonach eine Einfuhrsteuer unter CHF 5 nicht erhoben wurde - bei registrierten Plattformen weggefallen.
- Freimenge: Höchstmenge bestimmter Waren (Fleisch, Alkohol, Tabak), die unabhängig vom Wert abgabenfrei bleibt.
Häufige Fragen
Kann ich 2026 weiterhin auf Temu, Shein und AliExpress bestellen?
Ja. Die Plattformen liefern weiterhin in die Schweiz. Sie sind nur bei der ESTV registriert und weisen die Schweizer MWST direkt im Warenkorb aus. Für Sie ändert sich, dass die Endpreise leicht höher angezeigt werden - dafür entfällt jede Nachforderung beim Postboten.
Seit wann gilt die Plattformbesteuerung in der Schweiz?
Seit dem 1. Januar 2025. Sie ist Teil der Teilrevision des Mehrwertsteuergesetzes und stützt sich auf Art. 20a MWSTG. Ausländische Plattformen mit über CHF 100'000 Schweizer Jahresumsatz aus Kleinsendungen rechnen seither die MWST direkt ab.
Was ist mit Geschenken von Verwandten aus dem Ausland?
Private Geschenke zwischen Privatpersonen sind grundsätzlich nicht von der Plattformregelung betroffen. Es gilt die normale Zollregelung: Geschenke bis CHF 100 sind in der Regel abgabenfrei (BAZG-Praxis). Bei höheren Werten wird die MWST beim Empfänger nacherhoben.
Gilt die Bagatell-Grenze CHF 5 noch für nicht-registrierte Versender?
Ja. Bleibt ein ausländischer Versender unter CHF 100'000 Schweizer Umsatz und ist daher nicht bei der ESTV registriert, gilt die alte Regel: Bei einem MWST-Betrag unter CHF 5 wird keine MWST erhoben (entspricht rund CHF 65 Warenwert bei 8.1%). Aus Käufersicht ist allerdings selten erkennbar, ob ein Anbieter über oder unter der Umsatzschwelle liegt.
Wie unterscheidet sich diese Regelung von der Reise-Wertfreigrenze CHF 150?
Es sind zwei separate Regelungen. Die CHF 150-Grenze gilt für Reisende, die persönlich Waren über die Grenze tragen. Die Plattformbesteuerung gilt für Online-Bestellungen bei ausländischen Versendern. In der Berichterstattung werden beide oft vermischt.
Was passiert, wenn eine Plattform die Registrierungspflicht ignoriert?
Die ESTV kann ein Einfuhrverbot verhängen. Dann werden Pakete dieser Plattform an der Grenze gestoppt und an den Absender zurückgesendet oder vernichtet. Sie als Käufer hätten zwar bezahlt, aber keine Ware. Ein Risiko, das man bei unbekannten Plattformen einkalkulieren sollte.
Wie kann ich prüfen, ob eine Plattform MWST-konform abrechnet?
Achten Sie im Warenkorb auf den Hinweis "inkl. Schweizer MWST 8.1%" oder eine separate MWST-Position. Registrierte Plattformen zeigen das transparent an. Fehlt der Hinweis bei einer grossen Plattform, könnte die Bestellung an der Grenze hängenbleiben.
Fazit: Fairere Wettbewerbsbedingungen für Schweizer Händler
Die Plattformbesteuerung seit 1. Januar 2025 ist primär eine Steuergerechtigkeits-Reform. Sie schliesst die Lücke, die ausländischen Plattformen wie Temu und Shein einen Preisvorteil gegenüber Schweizer Anbietern verschaffte.
Für Konsumenten bedeutet das höhere Endpreise auf kleinen Online-Sendungen, dafür aber Transparenz im Bestellprozess und keine Überraschungs-Nachforderungen mehr. Wer im Ausland persönlich einkauft, achtet weiterhin auf die CHF 150-Grenze pro Person und Tag.
Unsere Empfehlungen für 2026:
- Bei Bestellungen von ausländischen Plattformen den ausgewiesenen MWST-Betrag im Warenkorb prüfen
- Bei sehr günstigen, unbekannten Versendern das Einfuhrrisiko (Stopp an der Grenze) berücksichtigen
- Für persönliche Einkäufe im Ausland die QuickZoll App nutzen
- Schweizer Alternativen vergleichen - mit der MWST-Angleichung wird der Preisunterschied oft kleiner als gedacht
Kosten im Alltag senken
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Quellen und rechtlicher Hinweis: Dieser Artikel stützt sich auf das Mehrwertsteuergesetz (MWSTG, SR 641.20), insbesondere Art. 20a (Plattformbesteuerung) und Art. 7 Abs. 3 lit. b (Versandhandel), sowie die Teilrevision MWSTG per 1. Januar 2025. Quellen: Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV, estv.admin.ch) und Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG, bazg.admin.ch). Die Informationen dienen ausschliesslich zu Informationszwecken und ersetzen keine Steuer- oder Rechtsberatung. Stand: Juni 2026.
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