TARDOC 2026: Arztrechnung Schweiz verstehen | checkeverything.ch
TARDOC ersetzt TARMED ab 1.1.2026. Neue Tarifstruktur, ambulante Pauschalen, Übergangsphase bis Juli 2026 und Prüftipps für Ihre Arztrechnung.

Ab dem 1. Januar 2026 rechnet die Schweiz ambulante ärztliche Leistungen mit einer neuen Tarifstruktur ab. Der Bundesrat hat im Juni 2024 entschieden, TARMED durch ein Doppelsystem aus TARDOC (Einzelleistungstarif) und ambulanten Pauschalen abzulösen. Patientinnen und Patienten zahlen weiterhin Franchise und Selbstbehalt nach KVG, aber Rechnungen sehen anders aus: andere Positionscodes, mehr Pauschalen, klarer abgegrenzte Telemedizin-Leistungen.
Dieser Ratgeber erklärt, was der Bundesratsentscheid für Ihre Arztrechnung bedeutet, wie die Übergangsregelung des Bundesamts für Gesundheit (BAG) für Kleinpraxen bis Juli 2026 funktioniert und worauf Sie achten sollten, bevor Sie eine Rechnung Ihrer Ärztin oder Ihres Arztes bezahlen.
Das Wichtigste in Kürze
- Bundesratsentscheid Juni 2024: TARDOC und ambulante Pauschalen ersetzen TARMED gemeinsam ab 1. Januar 2026.
- TARDOC: Einzelleistungstarif für ambulante ärztliche Leistungen mit neuen Positionscodes und Zeitzuschlägen.
- Ambulante Pauschalen: Festpreise für definierte Behandlungspakete wie Kataraktoperation, Arthroskopie oder Endoskopie.
- Tarifpartner: H+, FMH, Curafutura, santésuisse, MTK; genehmigt vom Bundesrat nach Art. 43 KVG (SR 832.10).
- Kostenneutralität: Vom Bundesrat über fünf Jahre vorgegeben — Krankenkassen vergüten gesamthaft gleich viel wie unter TARMED.
- BAG-Übergangsregelung Juli 2026: Kleinere Praxen erhalten eine verlängerte Umstellungsphase.
- Für Patientinnen und Patienten: Kein direkter Kostenunterschied, aber neue Rechnungsstruktur und neue Codes.
TARDOC 2026: Worum es geht
TARDOC steht für Tarif Ambulatoire Révisé des Médecins und ist der revidierte ambulante Einzelleistungstarif für ärztliche Leistungen in der Schweiz. Erarbeitet wurde er ursprünglich von FMH und Curafutura; nach Verhandlungen kam santésuisse als Tarifpartner dazu. Parallel dazu haben H+ (Spitalverband) und die Tarifpartner Pauschalen für definierte Behandlungspakete entwickelt.
Der Bundesrat hat das Gesamtpaket im Juni 2024 genehmigt — Grundlage ist Artikel 43 des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (KVG, SR 832.10). Damit löst die Schweiz TARMED nach mehr als zwei Jahrzehnten ab. Die offiziellen Tariflisten und das aktuelle Browserportal sind auf bag.admin.ch und tarifsuisse.ch publiziert; massgebend für Ihre Rechnung ist die von Ihrer Krankenkasse anerkannte Fassung.
TARMED vs. TARDOC und ambulante Pauschalen: Die wichtigsten Unterschiede
| Aspekt | TARMED (bis 31.12.2025) | TARDOC + Pauschalen (ab 1.1.2026) |
|---|---|---|
| Struktur | Einzelleistungstarif mit ca. 4'600 Positionen | TARDOC (~2'700 Positionen) plus ambulante Pauschalen |
| Konsultation | Zeitabhängige Abrechnung | Grundpauschale plus 5-Minuten-Zuschläge |
| Definierte Eingriffe | Einzeln verrechnet | Festpreis-Pauschalen (z. B. Kataraktoperation) |
| Telemedizin | Mit Hilfspositionen abgebildet | Eigene Tarifpositionen für Video- und Telefonkonsultation |
| Tarifpartner | FMH, H+, santésuisse, MTK | FMH, H+, Curafutura, santésuisse, MTK |
| Genehmigung | Bundesrat 2002, mehrfache Eingriffe | Bundesrat Juni 2024 (Art. 43 KVG) |
| Kostenwirkung Patient | Franchise und Selbstbehalt nach KVG | Franchise und Selbstbehalt nach KVG (unverändert) |
Die wichtigste Folge für Patientinnen und Patienten: Ihre Krankenkasse vergütet die ärztlichen Leistungen weiterhin nach den gleichen KVG-Regeln. Was sich ändert, sind Aufbau, Bezeichnung und Codes auf der Rechnung — nicht die Mechanik von Franchise (z. B. CHF 300 oder CHF 2'500) und Selbstbehalt (10 % bis maximal CHF 700 pro Jahr für Erwachsene).
Wie eine Arztrechnung 2026 aufgebaut ist
Eine TARDOC-Rechnung enthält in der Regel folgende Blöcke. Die Beträge sind illustrative Grössenordnungen — die effektiven Tarifwerte legen Tarifpartner und Versicherer fest. Massgebend ist immer die offizielle Tarifstruktur auf bag.admin.ch.
Typische Positionen auf der Rechnung
Grundpauschale Konsultation — Sie deckt die ärztliche Expertise, den Praxisraum und die Grundausstattung ab. Je nach Praxistyp und Kanton bewegt sich die Pauschale gemäss publizierten Tariflisten typischerweise in einem Bereich von rund CHF 40-80 pro Konsultation.
Zeitzuschlag — TARDOC kennt Zuschläge in 5-Minuten-Blöcken. Dauert eine Konsultation länger als die in der Grundpauschale enthaltene Zeit, erscheinen einzelne Zeitblöcke separat auf der Rechnung.
Spezifische Leistungen — Eingriffe wie Blutdruckmessung, Blutentnahme, EKG, Impfungen oder kleine chirurgische Massnahmen werden mit eigenen TARDOC-Codes verrechnet.
Material und Medikamente — Verbrauchsmaterial und in der Praxis abgegebene Medikamente erscheinen als separate Positionen, oft mit Verweis auf die Spezialitätenliste (SL) oder die Mittel- und Gegenständeliste (MiGeL).
Ambulante Pauschale — Wenn die Leistung in das Pauschalenmodell fällt (zum Beispiel Kataraktoperation), erscheint statt der Einzelpositionen ein Festpreis.
Beispiel: Standardkonsultation in der Hausarztpraxis
Arztrechnung — Beispielpraxis Dr. Muster, Zürich — TARDOC 1.1.2026
Position CHF
Grundpauschale Erstkonsultation 65.00
Zeitzuschlag (4 x 5 Min. = 20 Min.) 80.00
Blutdruckmessung 12.00
Blutentnahme inkl. Material 25.00
Total 182.00
Franchise/Selbstbehalt (Beispiel 10 %) 18.20
Vergütung durch Krankenkasse 163.80
Der Aufbau zeigt: Total und Patientenanteil berechnen sich gleich wie bisher. Ihre Krankenkasse zieht zuerst die noch offene Franchise ab, danach den Selbstbehalt von 10 % bis zum jährlichen Höchstbetrag. Die Differenz übernimmt die Versicherung.
Wer profitiert in welchen Situationen?
TARDOC verteilt die Vergütungen anders als TARMED. Erste Auswertungen der Tarifpartner und Mitteilungen von FMH und Curafutura deuten auf folgende Effekte hin:
Kürzere Konsultationen werden tendenziell günstiger pro Position — weil die Grundpauschale viele Standardelemente bereits abdeckt. Eine kurze Folgekonsultation ist damit weniger fragmentiert.
Längere Behandlungen werden zeitlich genauer abgebildet — die 5-Minuten-Zuschläge erfassen Mehraufwand für komplexe Fälle systematisch. Die Gesamtwirkung pro Konsultation hängt vom Behandlungsverlauf ab.
Telemedizin und digitale Leistungen erhalten erstmals eigene Codes — Video- und Telefonkonsultationen werden nicht mehr mit Hilfspositionen abgerechnet, sondern mit klar definierten Tarifpositionen.
Spezialärztliche Eingriffe werden differenzierter vergütet — viele Positionen, die unter TARMED systematisch unterbewertet waren, wurden in TARDOC neu kalkuliert.
Definierte Eingriffe wie Kataraktoperationen — werden ambulant zum Pauschalpreis abgerechnet. Vorteil: Sie sehen die Kostenobergrenze vor dem Eingriff.
Da der Bundesrat Kostenneutralität über fünf Jahre verbindlich vorgegeben hat, sollen Mehrkosten in einem Bereich automatisch durch Anpassungen in anderen Bereichen kompensiert werden.
Übergangsphase und BAG-Regelung Juli 2026
TARDOC startet am 1. Januar 2026, aber nicht alle Praxen sind technisch sofort umgestellt. Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) sieht deshalb eine Übergangsregelung bis Juli 2026 für kleinere Praxen vor. Diese erlaubt es, übergangsweise weiterhin nach TARMED abzurechnen, sofern die Softwareumstellung dokumentiert in Vorbereitung ist.
Für Sie als Patientin oder Patient bedeutet das konkret:
- Behandlungen, die im Jahr 2025 begonnen wurden, werden nach TARMED zu Ende abgerechnet.
- Im ersten Halbjahr 2026 können Sie sowohl TARMED- als auch TARDOC-Rechnungen erhalten — je nach Stand Ihrer Praxis.
- Spätestens nach Ablauf der Übergangsregelung Juli 2026 sollten alle Leistungserbringer auf TARDOC umgestellt sein.
- Krankenkasse und Praxis koordinieren die technische Umstellung; Sie müssen aktiv nichts tun.
Wenn Sie unsicher sind, in welchem System Ihre Rechnung erstellt wurde, erkennen Sie es am Kopf der Rechnung (oft mit Hinweis «TARMED» oder «TARDOC 1.1.2026») sowie an der Struktur der Positionscodes.
Ambulante Pauschalen: Welche Leistungen betroffen sind
Parallel zu TARDOC führen Tarifpartner und Bundesrat ambulante Pauschalen ein. Sie gelten für genau definierte Behandlungspakete, bei denen Ablauf, Dauer und Material gut planbar sind. Damit werden bestimmte Leistungen, die heute teilweise stationär abgerechnet werden, gezielt in den ambulanten Bereich verlagert.
Typische Pakete im Pauschalenmodell:
- Kataraktoperation (Grauer Star, ein Auge)
- Gelenkspiegelungen (Arthroskopien)
- Endoskopien wie Gastroskopie oder Koloskopie
- Definierte Eingriffe in der ambulanten Kardiologie
- Kleinere standardisierte chirurgische Eingriffe
Wenn Sie eine Behandlung erhalten, die in das Pauschalenmodell fällt, zahlen Sie für die ganze Leistung einen Festpreis statt vieler Einzelpositionen — vorbehaltlich Franchise und Selbstbehalt. Das schafft mehr Transparenz bei planbaren Eingriffen.
So prüfen Sie Ihre TARDOC-Rechnung
Auch im neuen System haben Sie das Recht, Ihre Rechnung zu hinterfragen. Krankenversicherer empfehlen folgendes Vorgehen:
Checkliste vor dem Bezahlen
- Stammdaten prüfen — Name, Adresse, Geburtsdatum, Versichertennummer, Datum der Konsultation und behandelnde Ärztin oder Arzt müssen korrekt sein.
- Leistungen abgleichen — Wurden die aufgeführten Untersuchungen, Eingriffe und Materialien tatsächlich erbracht? Bei Unsicherheit beim Erbringer nachfragen.
- Zeitzuschläge plausibilisieren — Stimmt die abgerechnete Zeit ungefähr mit der gefühlten Dauer Ihres Besuchs überein?
- Codes lesen — TARDOC verwendet neue Positionscodes. Die Bedeutung können Praxis oder Krankenkasse erläutern; eine offizielle Position-Übersicht stellt das BAG bereit.
- Total nachrechnen — Einzelpositionen plus Material müssen die Zwischensumme ergeben; Franchise und Selbstbehalt gemäss Ihrer Police.
- Mit Versicherungsabrechnung vergleichen — Die spätere Leistungsabrechnung Ihrer Krankenkasse muss konsistent mit der Rechnung Ihrer Praxis sein.
Wann Sie nachfragen oder eskalieren sollten
| Situation | Mögliche Ursache | Erste Anlaufstelle |
|---|---|---|
| Unbekannte Position | Neuer TARDOC-Code oder Tippfehler | Praxis um Erläuterung bitten |
| Doppelt verrechnete Leistung | Abrechnungsfehler | Praxis um Korrektur ersuchen |
| Leistung nicht erbracht | Fehler oder Fehlbuchung | Schriftlich reklamieren und Krankenkasse informieren |
| Zeitzuschläge unrealistisch hoch | Falsche Dauer erfasst | Praxis um Klärung bitten |
| Streit mit Krankenkasse | Differenzen Vergütung/Selbstbehalt | Schweizerische Stiftung Ombudsman der Krankenversicherung |
Bei systematischen Auffälligkeiten oder Verdacht auf Falschabrechnungen können Sie sich an die kantonale Gesundheitsdirektion oder den Ombudsman der Krankenversicherung wenden. Letzterer ist eine vom Branchenverband finanzierte, aber unabhängige Anlaufstelle.
TARDOC und SwissDRG: Ambulant versus stationär
TARDOC und die ambulanten Pauschalen gelten nur im ambulanten Bereich — also wenn Sie die Praxis oder Klinik am gleichen Tag wieder verlassen. Sobald Sie für eine Behandlung stationär aufgenommen werden, gelten die Diagnosis Related Groups (SwissDRG) des stationären Spitaltarifs.
Beide Systeme leben parallel weiter und werden über das KVG koordiniert. Bei kombinierten Behandlungen (zum Beispiel ambulante Voruntersuchung plus stationärer Eingriff) erscheinen zwei unterschiedliche Tarifsysteme auf den Rechnungen — TARDOC für den ambulanten Teil, SwissDRG für den stationären.
Auswirkungen auf Prämien und Gesamtkosten
Der Bundesrat hat die Tarife mit der ausdrücklichen Vorgabe genehmigt, dass die Umstellung über fünf Jahre kostenneutral wirken muss. Das heisst: Die Gesamtsumme der ärztlichen Vergütung im KVG-Bereich soll sich allein durch die Einführung von TARDOC und den ambulanten Pauschalen nicht erhöhen. Steigt der Wert in einer Position, muss er in einer anderen sinken.
Für die Krankenkassenprämien 2026 ist TARDOC daher nicht der eigentliche Treiber. Die durchschnittliche Prämienerhöhung 2026 ergibt sich vielmehr aus Mengenwachstum, demografischer Entwicklung, Medikamentenkosten und der Reservesituation einzelner Versicherer. Mehr dazu lesen Sie in unserem Ratgeber zu den Krankenkassenprämien 2026 in der Schweiz, zur Kostenbremse-Initiative 2026 und im allgemeinen Krankenversicherung-Vergleich 2025.
Auch Reserven, individuelle Franchise (ab CHF 300 bis CHF 2'500) und Wahl des Versicherungsmodells (Hausarzt, HMO, Telmed) beeinflussen Ihre Prämie deutlich stärker als der Tarifwechsel selbst.
Krankenkasse 2026 überprüfen
Vergleichen Sie Prämien, Franchise und Modell mit der von Moneyland gepflegten Vergleichsdatenbank. Ein Wechsel ist nach den Fristen des KVG möglich.
Krankenkassen in der Schweiz vergleichen
Häufige Fragen zu TARDOC 2026
Muss ich als Patientin oder Patient etwas vorbereiten?
Nein. Krankenkassen, Praxen und Spitäler stellen die Abrechnung automatisch auf TARDOC und die ambulanten Pauschalen um. Sie erhalten ab 2026 schrittweise Rechnungen im neuen Format.
Wird die Behandlung 2026 teurer?
Der Bundesratsentscheid vom Juni 2024 verlangt Kostenneutralität über fünf Jahre. Einzelne Behandlungen können günstiger oder teurer abgerechnet werden, die gesamthafte Vergütung im KVG-Bereich darf durch die Umstellung jedoch nicht steigen. Ihre Prämie hängt darüber hinaus von Mengenwachstum, Reserven und Kantonsfaktoren ab.
Was passiert mit laufenden Behandlungen aus 2025?
Behandlungen, die vor dem 1. Januar 2026 begonnen wurden, werden in der Regel nach dem TARMED-Tarif zu Ende geführt. Ihre Praxis und Ihre Krankenkasse stimmen die Übergangsphase technisch ab.
Wie erkenne ich, ob meine Rechnung nach TARDOC erstellt wurde?
Im Kopf der Rechnung wird üblicherweise das Tarifsystem angegeben (zum Beispiel «Tarif 1.1.2026» oder «TARDOC»). Zusätzlich verändern sich die Positionscodes gegenüber TARMED, und ambulante Pauschalen erscheinen als Festpreis-Pakete.
Was ist die BAG-Übergangsregelung Juli 2026?
Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) sieht für kleinere Praxen eine Übergangsfrist bis Juli 2026 vor. In dieser Phase darf eine Praxis weiterhin nach TARMED abrechnen, sofern die Umstellung auf TARDOC nachweisbar in Vorbereitung ist. Spätestens nach Ablauf dieser Frist gilt der neue Tarif für alle Leistungserbringer.
Kann ich eine TARDOC-Rechnung anfechten?
Ja. Ihre Rechte aus dem KVG bleiben unverändert. Beginnen Sie bei der Praxis, ziehen Sie bei Bedarf Ihre Krankenkasse bei und nutzen Sie als Eskalationsstelle den Ombudsman der Krankenversicherung. Bei systematischen Problemen können Sie zusätzlich die kantonale Gesundheitsdirektion informieren.
Wo finde ich die offiziellen Tariflisten?
Die genehmigten Tarifpositionen und Pauschalen sind auf bag.admin.ch sowie auf den Webseiten von tarifsuisse.ch und der Tarifpartner publiziert. Für Detailfragen zu einer Position ist die offizielle Browserapplikation der Tarifpartner massgebend.
Haftungsausschluss: Dieser Ratgeber dient ausschliesslich der allgemeinen Information zur Tarifreform 2026 (TARDOC und ambulante Pauschalen) und ersetzt keine medizinische, rechtliche oder versicherungsbezogene Beratung. Massgebend sind ausschliesslich der Bundesratsentscheid vom Juni 2024, das KVG (SR 832.10), die offiziellen Mitteilungen des Bundesamts für Gesundheit (bag.admin.ch) sowie die individuell anwendbaren Tarifverträge zwischen den Tarifpartnern (H+, FMH, Curafutura, santésuisse, MTK) und Ihrer Krankenkasse. Tarifpositionen und Beträge in den Beispielen sind illustrativ. checkeverything.ch nimmt keine Honorarberatung vor und übernimmt keine Gewähr für Vollständigkeit oder Aktualität. Stand Mai 2026.
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