TARDOC 2026: Arztrechnung Schweiz verstehen
TARDOC ersetzt TARMED seit 1.1.2026. Neue Tarifstruktur, ambulante Pauschalen, Übergang und Prüftipps für Ihre Arztrechnung in der Schweiz.

Seit dem 1. Januar 2026 rechnet die Schweiz ambulante ärztliche Leistungen mit einer neuen Tarifstruktur ab. Der Bundesrat genehmigte das Gesamt-Tarifsystem aus TARDOC (Einzelleistungstarif) und ambulanten Pauschalen am 30. April 2025 und löste damit TARMED ab. Patientinnen und Patienten zahlen weiterhin Franchise und Selbstbehalt nach KVG, aber Rechnungen sehen anders aus: andere Positionscodes, mehr Pauschalen, eigene Codes für Telemedizin.
Was bedeutet das konkret für Ihre Arztrechnung? Kurz gesagt: Der Betrag, den Sie selbst tragen, berechnet sich gleich wie bisher — über Franchise und Selbstbehalt. Geändert haben sich Aufbau, Bezeichnungen und Codes auf der Rechnung. Dieser Ratgeber erklärt die neue Tarifstruktur, wie der Übergang zwischen TARMED und TARDOC geregelt ist und worauf Sie achten sollten, bevor Sie eine Rechnung Ihrer Ärztin oder Ihres Arztes bezahlen.
Das Wichtigste in Kürze
- Seit 1. Januar 2026 in Kraft: TARDOC und ambulante Pauschalen ersetzen TARMED für ambulante ärztliche Leistungen.
- Genehmigung: Bundesrat am 30. April 2025 (Gesamtsystem, befristet auf drei Jahre), Anpassungen am 5. November 2025 nach Art. 43 KVG.
- Aktuelle Version: Seit 1.1.2026 gelten TARDOC 1.4c und Ambulante Pauschalen 1.1c.
- TARDOC: Einzelleistungstarif mit neuen Positionscodes, Grundpauschalen und 5-Minuten-Zeitzuschlägen.
- Ambulante Pauschalen: Festpreise für definierte Eingriffe wie Kataraktoperation, Arthroskopie oder Endoskopie.
- Übergang: Leistungen bis 31.12.2025 werden nach TARMED abgerechnet, Leistungen ab 1.1.2026 nach TARDOC oder Pauschalen — massgebend ist das Behandlungsdatum, nicht das Rechnungsdatum.
- Kostenneutralität: Vom Bundesrat über drei Jahre (2026–2028) vorgegeben, überwacht durch die OAAT AG.
- Für Patientinnen und Patienten: Kein direkter Kostenunterschied durch die Reform selbst, aber neue Rechnungsstruktur und neue Codes.
TARDOC 2026: Worum es geht
TARDOC steht für Tarif Ambulatoire Révisé des Médecins und ist der revidierte ambulante Einzelleistungstarif für ärztliche Leistungen in der Schweiz. Erarbeitet wurde er ursprünglich von FMH und Curafutura; nach Verhandlungen kam santésuisse als Tarifpartner dazu. Parallel dazu haben H+ (Spitalverband) und die übrigen Tarifpartner Pauschalen für definierte Behandlungspakete entwickelt. Die gemeinsame Tariforganisation OAAT AG pflegt und überwacht das System.
Der Bundesrat genehmigte das Gesamt-Tarifsystem am 30. April 2025 — befristet auf zunächst drei Jahre und unter Auflagen, darunter die Kostenneutralität. Rechtsgrundlage ist Artikel 43 des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (KVG, SR 832.10). Nach Rückmeldungen aus der Umsetzungsvorbereitung reichten die Tarifpartner Nachbesserungen ein; der Bundesrat genehmigte diese am 5. November 2025. Seit dem 1. Januar 2026 gelten ausschliesslich die Versionen TARDOC 1.4c und Ambulante Pauschalen 1.1c. Eine erste planmässige Aktualisierung ist für den 1. Januar 2027 vorgesehen. Damit hat die Schweiz TARMED abgelöst, das seit 2004 in Kraft war. Die offiziellen Tariflisten sind auf bag.admin.ch und den Portalen der Tarifpartner publiziert; massgebend für Ihre Rechnung ist die von Ihrer Krankenkasse anerkannte Fassung.
TARMED vs. TARDOC und ambulante Pauschalen: Die wichtigsten Unterschiede
| Aspekt | TARMED (bis 31.12.2025) | TARDOC + Pauschalen (ab 1.1.2026) |
|---|---|---|
| Struktur | Einzelleistungstarif mit rund 4'600 Positionen | TARDOC (rund 2'700 Positionen) plus ambulante Pauschalen |
| Konsultation | Zeitabhängige Abrechnung | Grundpauschale plus 5-Minuten-Zuschläge |
| Definierte Eingriffe | Einzeln verrechnet | Festpreis-Pauschalen (z. B. Kataraktoperation) |
| Telemedizin | Mit Hilfspositionen abgebildet | Eigene Tarifpositionen für Video- und Telefonkonsultation |
| Tarifpartner | FMH, H+, santésuisse, MTK | FMH, H+, Curafutura, santésuisse, MTK (OAAT AG) |
| Genehmigung | Bundesrat 2002/2004, mehrfach angepasst | Bundesrat 30.4.2025, Anpassungen 5.11.2025 (Art. 43 KVG) |
| Kostenwirkung Patient | Franchise und Selbstbehalt nach KVG | Franchise und Selbstbehalt nach KVG (unverändert) |
Die wichtigste Folge für Patientinnen und Patienten: Ihre Krankenkasse vergütet die ärztlichen Leistungen weiterhin nach den gleichen KVG-Regeln. Was sich ändert, sind Aufbau, Bezeichnung und Codes auf der Rechnung — nicht die Mechanik von Franchise (z. B. CHF 300 oder CHF 2'500) und Selbstbehalt (10 % bis maximal CHF 700 pro Jahr für Erwachsene).
Wie eine Arztrechnung 2026 aufgebaut ist
Eine TARDOC-Rechnung enthält in der Regel folgende Blöcke. Die Beträge sind illustrative Grössenordnungen — die effektiven Tarifwerte legen Tarifpartner und Versicherer fest. Massgebend ist immer die offizielle Tarifstruktur auf bag.admin.ch.
Typische Positionen auf der Rechnung
Grundpauschale Konsultation — Sie deckt die ärztliche Expertise, den Praxisraum und die Grundausstattung ab. Je nach Praxistyp und Kanton bewegt sich die Pauschale gemäss publizierten Tariflisten typischerweise in einem Bereich von rund CHF 40-80 pro Konsultation.
Zeitzuschlag — TARDOC kennt Zuschläge in 5-Minuten-Blöcken. Dauert eine Konsultation länger als die in der Grundpauschale enthaltene Zeit, erscheinen einzelne Zeitblöcke separat auf der Rechnung.
Spezifische Leistungen — Eingriffe wie Blutdruckmessung, Blutentnahme, EKG, Impfungen oder kleine chirurgische Massnahmen werden mit eigenen TARDOC-Codes verrechnet.
Material und Medikamente — Verbrauchsmaterial und in der Praxis abgegebene Medikamente erscheinen als separate Positionen, oft mit Verweis auf die Spezialitätenliste (SL) oder die Mittel- und Gegenständeliste (MiGeL).
Ambulante Pauschale — Wenn die Leistung in das Pauschalenmodell fällt (zum Beispiel Kataraktoperation), erscheint statt der Einzelpositionen ein Festpreis. Pro Behandlungsfall gilt entweder TARDOC oder eine Pauschale — eine Mischabrechnung innerhalb desselben Falls ist nicht zulässig.
Beispiel: Standardkonsultation in der Hausarztpraxis
Arztrechnung — Beispielpraxis Dr. Muster, Zürich — TARDOC 1.4c, 2026
Position CHF
Grundpauschale Erstkonsultation 65.00
Zeitzuschlag (4 x 5 Min. = 20 Min.) 80.00
Blutdruckmessung 12.00
Blutentnahme inkl. Material 25.00
Total 182.00
Franchise/Selbstbehalt (Beispiel 10 %) 18.20
Vergütung durch Krankenkasse 163.80
Der Aufbau zeigt: Total und Patientenanteil berechnen sich gleich wie bisher. Ihre Krankenkasse zieht zuerst die noch offene Franchise ab, danach den Selbstbehalt von 10 % bis zum jährlichen Höchstbetrag. Die Differenz übernimmt die Versicherung.
Wer profitiert in welchen Situationen?
TARDOC verteilt die Vergütungen anders als TARMED. Auswertungen der Tarifpartner und Mitteilungen von FMH und Curafutura deuten auf folgende Effekte hin:
Kürzere Konsultationen werden tendenziell günstiger pro Position — weil die Grundpauschale viele Standardelemente bereits abdeckt. Eine kurze Folgekonsultation ist damit weniger fragmentiert.
Längere Behandlungen werden zeitlich genauer abgebildet — die 5-Minuten-Zuschläge erfassen Mehraufwand für komplexe Fälle systematisch. Die Gesamtwirkung pro Konsultation hängt vom Behandlungsverlauf ab.
Telemedizin und digitale Leistungen erhalten eigene Codes — Video- und Telefonkonsultationen werden nicht mehr mit Hilfspositionen abgerechnet, sondern mit klar definierten Tarifpositionen.
Spezialärztliche Eingriffe werden differenzierter vergütet — viele Positionen, die unter TARMED systematisch unterbewertet waren, wurden in TARDOC neu kalkuliert. Aus genau diesem Grund war das System unter einzelnen Fachgesellschaften, etwa Chirurginnen und Chirurgen, umstritten.
Definierte Eingriffe wie Kataraktoperationen — werden ambulant zum Pauschalpreis abgerechnet. Vorteil: Sie sehen die Kostenobergrenze vor dem Eingriff.
Da der Bundesrat Kostenneutralität über drei Jahre (2026–2028) verbindlich vorgegeben hat, sollen Mehrkosten in einem Bereich durch Anpassungen in anderen Bereichen kompensiert werden. Die OAAT AG überwacht die Kostenentwicklung; bei Abweichungen ausserhalb des definierten Korridors greifen Korrekturmechanismen.
Übergang zwischen TARMED und TARDOC
TARDOC und die ambulanten Pauschalen sind seit dem 1. Januar 2026 verbindlich. Welches System auf Ihrer Rechnung erscheint, hängt nicht vom Rechnungsdatum ab, sondern vom Datum der Leistung:
- Leistungen, die bis und mit 31. Dezember 2025 erbracht wurden, werden nach TARMED abgerechnet — auch wenn die Rechnung erst 2026 ausgestellt wird.
- Leistungen ab dem 1. Januar 2026 werden nach TARDOC oder, wo zutreffend, nach einer ambulanten Pauschale abgerechnet.
- Im ersten Halbjahr 2026 können Sie deshalb sowohl TARMED- als auch TARDOC-Rechnungen erhalten, je nachdem, wann die jeweilige Behandlung stattgefunden hat. Mit der Abwicklung der Alt-Behandlungen aus 2025 läuft die TARMED-Abrechnung im Lauf von 2026 aus.
- Krankenkasse und Praxis koordinieren die technische Umstellung; Sie als Patientin oder Patient müssen aktiv nichts tun.
Für bestimmte Sonderfälle — etwa Pathologieleistungen oder Kombinationstherapien in der Tumorbehandlung — haben die Tarifpartner ergänzende Übergangsbestimmungen für 2026 vereinbart. Wenn Sie unsicher sind, in welchem System Ihre Rechnung erstellt wurde, erkennen Sie es am Kopf der Rechnung (oft mit Hinweis «TARMED» oder «TARDOC 1.4c») sowie an der Struktur der Positionscodes.
Ambulante Pauschalen: Welche Leistungen betroffen sind
Parallel zu TARDOC gelten seit 2026 ambulante Pauschalen. Sie decken genau definierte Behandlungspakete ab, bei denen Ablauf, Dauer und Material gut planbar sind. Damit werden bestimmte Leistungen, die früher teilweise stationär abgerechnet wurden, gezielt in den ambulanten Bereich verlagert.
Typische Pakete im Pauschalenmodell:
- Kataraktoperation (Grauer Star, ein Auge)
- Gelenkspiegelungen (Arthroskopien)
- Endoskopien wie Gastroskopie oder Koloskopie
- Definierte Eingriffe in der ambulanten Kardiologie
- Kleinere standardisierte chirurgische Eingriffe
Wenn Sie eine Behandlung erhalten, die in das Pauschalenmodell fällt, zahlen Sie für die ganze Leistung einen Festpreis statt vieler Einzelpositionen — vorbehaltlich Franchise und Selbstbehalt. Das schafft mehr Transparenz bei planbaren Eingriffen.
So prüfen Sie Ihre TARDOC-Rechnung
Auch im neuen System haben Sie das Recht, Ihre Rechnung zu hinterfragen. Krankenversicherer empfehlen folgendes Vorgehen:
Checkliste vor dem Bezahlen
- Stammdaten prüfen — Name, Adresse, Geburtsdatum, Versichertennummer, Datum der Konsultation und behandelnde Ärztin oder Arzt müssen korrekt sein.
- Leistungen abgleichen — Wurden die aufgeführten Untersuchungen, Eingriffe und Materialien tatsächlich erbracht? Bei Unsicherheit beim Erbringer nachfragen.
- Zeitzuschläge plausibilisieren — Stimmt die abgerechnete Zeit ungefähr mit der gefühlten Dauer Ihres Besuchs überein?
- Codes lesen — TARDOC verwendet neue Positionscodes. Die Bedeutung können Praxis oder Krankenkasse erläutern; eine offizielle Positionsübersicht stellt das BAG bereit.
- Total nachrechnen — Einzelpositionen plus Material müssen die Zwischensumme ergeben; Franchise und Selbstbehalt gemäss Ihrer Police.
- Mit Versicherungsabrechnung vergleichen — Die spätere Leistungsabrechnung Ihrer Krankenkasse muss konsistent mit der Rechnung Ihrer Praxis sein.
Wann Sie nachfragen oder eskalieren sollten
| Situation | Mögliche Ursache | Erste Anlaufstelle |
|---|---|---|
| Unbekannte Position | Neuer TARDOC-Code oder Tippfehler | Praxis um Erläuterung bitten |
| Doppelt verrechnete Leistung | Abrechnungsfehler | Praxis um Korrektur ersuchen |
| Leistung nicht erbracht | Fehler oder Fehlbuchung | Schriftlich reklamieren und Krankenkasse informieren |
| Zeitzuschläge unrealistisch hoch | Falsche Dauer erfasst | Praxis um Klärung bitten |
| Streit mit Krankenkasse | Differenzen Vergütung/Selbstbehalt | Ombudsstelle Krankenversicherung |
Bei systematischen Auffälligkeiten oder Verdacht auf Falschabrechnungen können Sie sich an die kantonale Gesundheitsdirektion oder die Ombudsstelle der sozialen Krankenversicherung wenden. Letztere ist eine vom Branchenverband finanzierte, aber unabhängige Anlaufstelle.
TARDOC und SwissDRG: Ambulant versus stationär
TARDOC und die ambulanten Pauschalen gelten nur im ambulanten Bereich — also wenn Sie die Praxis oder Klinik am gleichen Tag wieder verlassen. Sobald Sie für eine Behandlung stationär aufgenommen werden, gelten die Diagnosis Related Groups (SwissDRG) des stationären Spitaltarifs.
Beide Systeme bestehen parallel und werden über das KVG koordiniert. Bei kombinierten Behandlungen (zum Beispiel ambulante Voruntersuchung plus stationärer Eingriff) erscheinen zwei unterschiedliche Tarifsysteme auf den Rechnungen — TARDOC für den ambulanten Teil, SwissDRG für den stationären.
Auswirkungen auf Prämien und Gesamtkosten
Der Bundesrat genehmigte die Tarife mit der ausdrücklichen Vorgabe, dass die Umstellung über drei Jahre kostenneutral wirken muss. Das heisst: Die Gesamtsumme der ärztlichen Vergütung im KVG-Bereich soll sich allein durch die Einführung von TARDOC und den ambulanten Pauschalen nicht erhöhen. Konkret gilt ein dynamischer Korridor mit jährlichen Ober- und Untergrenzen; die OAAT AG überwacht die Entwicklung und löst bei Überschreitung Korrekturen aus.
Für die Krankenkassenprämien 2026 ist TARDOC daher nicht der eigentliche Treiber. Die durchschnittliche Prämienentwicklung 2026 ergibt sich vielmehr aus Mengenwachstum, demografischer Entwicklung, Medikamentenkosten und der Reservesituation einzelner Versicherer. Mehr dazu lesen Sie in unserem Ratgeber zu den Krankenkassenprämien 2026 in der Schweiz, zur Kostenbremse-Initiative 2026 und im allgemeinen Krankenversicherung-Vergleich.
Auch Reserven, individuelle Franchise (ab CHF 300 bis CHF 2'500) und Wahl des Versicherungsmodells (Hausarzt, HMO, Telmed) beeinflussen Ihre Prämie deutlich stärker als der Tarifwechsel selbst.
Krankenkasse 2026 überprüfen
Vergleichen Sie Prämien, Franchise und Modell mit der von Moneyland gepflegten Vergleichsdatenbank. Ein Wechsel ist nach den Fristen des KVG möglich.
Krankenkassen in der Schweiz vergleichen
Häufige Fragen zu TARDOC 2026
Muss ich als Patientin oder Patient etwas vorbereiten?
Nein. Krankenkassen, Praxen und Spitäler stellen die Abrechnung automatisch auf TARDOC und die ambulanten Pauschalen um. Sie erhalten seit 2026 schrittweise Rechnungen im neuen Format.
Wird die Behandlung 2026 teurer?
Der Bundesrat hat die Tarife unter der Auflage der Kostenneutralität über drei Jahre (2026–2028) genehmigt. Einzelne Behandlungen können günstiger oder teurer abgerechnet werden, die gesamthafte Vergütung im KVG-Bereich darf durch die Umstellung jedoch nicht steigen. Ihre Prämie hängt darüber hinaus von Mengenwachstum, Reserven und Kantonsfaktoren ab.
Was passiert mit Behandlungen, die 2025 begonnen wurden?
Massgebend ist das Datum der Leistung. Leistungen, die bis und mit 31. Dezember 2025 erbracht wurden, werden nach dem TARMED-Tarif abgerechnet — auch wenn die Rechnung erst 2026 kommt. Leistungen ab dem 1. Januar 2026 laufen über TARDOC oder eine ambulante Pauschale.
Wie erkenne ich, ob meine Rechnung nach TARDOC erstellt wurde?
Im Kopf der Rechnung wird üblicherweise das Tarifsystem angegeben (zum Beispiel «TARDOC 1.4c» oder «Tarif 2026»). Zusätzlich verändern sich die Positionscodes gegenüber TARMED, und ambulante Pauschalen erscheinen als Festpreis-Pakete.
Welche Tarifversion gilt aktuell?
Seit dem 1. Januar 2026 gelten die Versionen TARDOC 1.4c und Ambulante Pauschalen 1.1c, die der Bundesrat am 5. November 2025 genehmigt hat. Eine erste planmässige Aktualisierung der Tarifstrukturen ist für den 1. Januar 2027 vorgesehen.
Wer sind die Tarifpartner von TARDOC?
Tarifpartner sind FMH (Ärztinnen und Ärzte), H+ (Spitäler), Curafutura, santésuisse und MTK (Medizinaltarif-Kommission). Sie haben die gemeinsame Tariforganisation OAAT AG gegründet. Genehmigt wird der Tarif vom Bundesrat nach Art. 43 KVG (SR 832.10).
Was sind ambulante Pauschalen in der Schweiz 2026?
Ambulante Pauschalen sind Festpreise für definierte Behandlungspakete wie Kataraktoperation, Arthroskopien oder Endoskopien. Sie laufen parallel zu TARDOC und gelten ebenfalls seit dem 1. Januar 2026. Pro Behandlungsfall wird entweder über TARDOC oder über eine Pauschale abgerechnet.
Wo finde ich die offiziellen TARDOC-Tariflisten?
Die genehmigten TARDOC-Positionen und ambulanten Pauschalen sind auf bag.admin.ch und über die Portale der Tarifpartner (FMH, OAAT AG) publiziert. Für Detailfragen zu einer Position ist die offizielle Browserapplikation der Tarifpartner massgebend.
Kann ich eine TARDOC-Rechnung anfechten?
Ja. Ihre Rechte aus dem KVG bleiben unverändert. Beginnen Sie bei der Praxis, ziehen Sie bei Bedarf Ihre Krankenkasse bei und nutzen Sie als Eskalationsstelle die Ombudsstelle der sozialen Krankenversicherung. Bei systematischen Problemen können Sie zusätzlich die kantonale Gesundheitsdirektion informieren.
Haftungsausschluss: Dieser Ratgeber dient ausschliesslich der allgemeinen Information zur Tarifreform 2026 (TARDOC und ambulante Pauschalen) und ersetzt keine medizinische, rechtliche oder versicherungsbezogene Beratung. Massgebend sind ausschliesslich die Bundesratsentscheide vom 30. April 2025 und 5. November 2025, das KVG (SR 832.10), die offiziellen Mitteilungen des Bundesamts für Gesundheit (bag.admin.ch) sowie die individuell anwendbaren Tarifverträge zwischen den Tarifpartnern (H+, FMH, Curafutura, santésuisse, MTK, OAAT AG) und Ihrer Krankenkasse. Tarifpositionen und Beträge in den Beispielen sind illustrativ. checkeverything.ch nimmt keine Honorarberatung vor und übernimmt keine Gewähr für Vollständigkeit oder Aktualität. Stand Juni 2026.
Weitere interessante Artikel

Depression-App auf Rezept 2026: OKP-Kostenübernahme
Ab 1. Juli 2026 zahlt die OKP eine ärztlich verordnete Depressions-App (Deprexis). KLV-Änderung, MiGeL, Franchise und Selbstbehalt im Detail erklärt.
Mehr lesen
Kostenbremse-Initiative 2026: Was nach dem Volks-Nein gilt
Kostenbremse-Initiative am 9.6.2024 mit 62.8% Nein abgelehnt. Das KVG-Massnahmenpaket 2026 bringt Kostenwachstumsziel, EPD-Pflicht und Generika-Foerderung.
Mehr lesen
LOA V Apothekentarif 2026: was sich ändert
Neuer Apothekentarif LOA V ab 1. Januar 2026: Sicherheitscheck, Quittung verstehen, Quellen pharmaSuisse und BAG. Stand Mai 2026.
Mehr lesen
Krankenkassenprämien 2026: Alle Kantonszahlen & Spartipps
Krankenkassenprämien 2026: BAG bestätigt +4.4% (mittlere Prämie CHF 393.30). Alle 26 Kantone, Sonderfall Zug -14.7%, Tessin +7.1%, Wechsel & IPV.
Mehr lesenEntdecken Sie mehr

Guenstige Natel-Abos Schweiz 2026: MVNO-Budget-Vergleich
Guenstige Natel-Abos Schweiz 2026: yallo, Wingo, Lebara, M-Budget, Aldi Talk im Vergleich. Prepaid vs Postpaid, Drosselung und versteckte Kosten erklaert.
Mehr lesen
E-Auto Versicherung Schweiz 2026: Akku, Wallbox & EV-Tarife
E-Auto Versicherung 2026: Akku-Deckung, Wallbox-Schutz, EV-Tarife von AXA, Zurich, Mobiliar, Allianz und Generali. Prämien für Tesla, VW ID, BMW iX.
Mehr lesen
Stalking-Gesetz Schweiz 2026: Straftat & Opferrechte
Stalking Schweiz 2026: seit 1.1.2026 eigene Straftat (Art. 181b StGB). Was sich für Opfer ändert, wie Sie Beweise sichern und welche Rechte Sie haben.
Mehr lesen
Gaspreise Schweiz 2026: Tarife, Heizgesetz & Alternativen
Gaspreise Schweiz 2026: Heizgas-Tarife rund 12-15 Rp./kWh, CO2-Abgabe erklaert. MuKEn-Heizungsverbot, Biogas und Waermepumpe als Alternative.
Mehr lesenBleiben Sie informiert
Bald werden wir ein interaktives Vergleichstool lancieren, mit dem Sie Prämien direkt vergleichen können.
Weitere Artikel entdecken