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Depression-App auf Rezept 2026: OKP-Kostenübernahme

9 min
checkeverything.ch Redaktion

Ab 1. Juli 2026 zahlt die OKP eine ärztlich verordnete Depressions-App (Deprexis). KLV-Änderung, MiGeL, Franchise und Selbstbehalt im Detail erklärt.

Depression-App auf Rezept 2026: OKP-Kostenübernahme

Krise oder Suizidgedanken? Eine App ist kein Ersatz für akute Hilfe. Rufen Sie sofort die Dargebotene Hand 143 (24/7, kostenlos, anonym, mehrsprachig) oder den Notruf 144. Online: 143.ch.

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Stand Mai 2026: Die KLV-Anpassung tritt am 1. Juli 2026 in Kraft. Die aktuell verbindliche Liste der vergüteten digitalen Gesundheitsanwendungen sowie Detail­vorgaben veröffentlicht das Bundesamt für Gesundheit unter bag.admin.ch. Dieser Beitrag ist Information, keine medizinische oder rechtliche Beratung.

Das Wichtigste in Kürze

  • 1. Juli 2026: Die obligatorische Krankenpflegeversicherung (OKP) übernimmt erstmals die Kosten einer digitalen Therapie-App bei leichter bis mittelschwerer Depression.
  • Erste vergütete App: Deprexis, ein in Deutschland entwickeltes kognitiv-verhaltenstherapeutisches (KVT) Online-Programm; weitere Anwendungen können folgen.
  • Voraussetzung: ärztliche Verordnung, CE-Kennzeichnung als Medizinprodukt, Aufnahme in die Mittel- und Gegenständeliste (MiGeL) bzw. die offizielle BAG-Liste, Erwachsenenalter, leichte bis mittlere depressive Episode.
  • Kosten für Sie: Wie bei jeder OKP-Leistung gelten Franchise (ab CHF 300 bis 2'500) und Selbstbehalt (10 %, max. CHF 700/Jahr).
  • Quelle: Medienmitteilung BAG vom 4. Dezember 2025, Änderung der Krankenpflege-Leistungsverordnung (KLV).

Was ändert sich am 1. Juli 2026?

Der Bundesrat hat am 4. Dezember 2025 eine Anpassung der Krankenpflege-Leistungsverordnung (KLV) kommuniziert. Sie schafft die rechtliche Basis dafür, dass digitale Gesundheitsanwendungen erstmals über die Grundversicherung abgerechnet werden können. Den Anfang macht ein eng umrissenes Pilotsegment: kognitive Verhaltenstherapie bei Depressionen, durchgeführt über eine zugelassene App auf ärztliche Verordnung.

Damit folgt die Schweiz nach jahrelanger Diskussion einem Modell, das in Deutschland seit 2020 unter dem Namen DiGA (Digitale Gesundheitsanwendungen) etabliert ist. Die schweizerische Lösung beginnt allerdings deutlich kleiner und ist klar auf erwiesene klinische Evidenz fokussiert.

AspektBis 30. Juni 2026Ab 1. Juli 2026
KostenträgerSelbstzahler oder ZusatzversicherungOKP (Grundversicherung)
Voraussetzungkeineärztliche Verordnung, Indikation Depression (leicht bis mittel)
Auswahljede beliebige App aus dem App Storenur Apps der BAG-Liste (Start: Deprexis)
Franchise & Selbstbehaltnicht anwendbarwie bei jeder anderen OKP-Leistung
RechtsgrundlageKVG, KLV (alte Fassung)KLV neu (Stand 4.12.2025), MiGeL-Eintrag

Welche App wird konkret vergütet?

Mit dem Inkrafttreten am 1. Juli 2026 startet die Liste mit einer einzigen vergüteten Anwendung: Deprexis. Das ist ein webbasiertes, kognitiv-verhaltenstherapeutisches Selbsthilfeprogramm der deutschen Firma Servio und richtet sich an Erwachsene mit leichter bis mittelschwerer depressiver Episode. Schweizer Medien (SRF, RTS, RSI, swissinfo, medinside, ICTjournal) haben den Start im April 2026 ausführlich begleitet.

Weitere Anwendungen können in den kommenden Monaten und Jahren folgen, wenn sie die Aufnahmekriterien des Bundesamts für Gesundheit erfüllen. Die jeweils aktuelle Liste finden Sie auf bag.admin.ch; Apotheken, Hausärztinnen und Hausärzte sowie Psychiater werden ihre Patientinnen und Patienten ebenfalls informieren.

Was muss eine App erfüllen, um in die Liste zu kommen?

KriteriumBedeutung
Klinische EvidenzWirksamkeit in peer-reviewten klinischen Studien belegt
Medizinprodukt-StatusCE-Kennzeichnung gemäss EU-MDR und Registrierung bei Swissmedic
Datenschutzkonform mit revDSG (Schweiz) und DSGVO; Datenhaltung in der Schweiz oder EU
Therapiebasisanerkanntes Verfahren (z. B. kognitive Verhaltenstherapie)
MiGeL / BAG-EintragAufnahme in die Mittel- und Gegenständeliste oder die offizielle Liste der vergütungsfähigen digitalen Gesundheitsanwendungen

So funktioniert die Verordnung Schritt für Schritt

Der Weg zur Kostenübernahme führt zwingend über eine Ärztin oder einen Arzt. Selbst eine App im Store herunterzuladen, reicht für eine Abrechnung über die OKP nicht aus.

SchrittWas passiertWer
1. AbklärungDiagnose und Indikationsstellung (leichte bis mittlere depressive Episode)Hausärztin/Hausarzt oder Psychiater
2. VerordnungRezept für eine konkrete App von der BAG-Liste, mit Behandlungsdauerverordnende Ärztin/verordnender Arzt
3. AktivierungApp über den Code oder Link aus der Verordnung aktivierenSie als Patientin/Patient
4. Anwendungstrukturierte Übungen über mehrere Wochen (Deprexis: typischerweise 90 Tage)Sie als Patientin/Patient
5. AbrechnungRechnung des Anbieters geht an Ihre Krankenkasse; Franchise und Selbstbehalt werden Ihnen verrechnetApp-Anbieter, Krankenkasse
6. BegleitungVerlaufskontrolle und ggf. zusätzliche ärztliche oder psychotherapeutische Behandlungbehandelnde Ärztin/Arzt

Was kostet das für Sie?

Eine vergütete Depressions-App wird kostenmässig wie jede andere OKP-Leistung behandelt. Ihre persönliche Belastung hängt also von Ihrer Franchise, vom Stand Ihrer Jahresabrechnung und vom Selbstbehalt ab.

PostenWie es funktioniert
FranchiseCHF 300 bis 2'500 pro Jahr (Erwachsene). Solange Ihre Franchise noch nicht ausgeschöpft ist, tragen Sie die App-Kosten selbst.
SelbstbehaltNach Erreichen der Franchise: 10 % der Kosten, jedoch maximal CHF 700 pro Jahr für Erwachsene.
App-ListenpreisGenaue Vergütungspreise legt das BAG fest. Für Deprexis liegen die Listenpreise des Anbieters in Deutschland aktuell im niedrigen dreistelligen Eurobereich pro 90-Tage-Lizenz; der definitive Schweizer Tarif wird über die offizielle Liste publiziert.
BehandlungsdauerEine Verordnung deckt typischerweise einen Behandlungszyklus von rund 8 bis 12 Wochen.

Praxisbeispiel: Wenn Ihre Franchise CHF 300 beträgt und Sie diese 2026 bereits durch andere Arztrechnungen ausgeschöpft haben, zahlen Sie für eine App-Lizenz von beispielsweise CHF 400 noch 10 Prozent Selbstbehalt, also CHF 40. Den Rest übernimmt die Krankenkasse.

Für wen ist eine Depressions-App geeignet?

Digitale Therapie schliesst eine Lücke zwischen Hausarzt und ambulanter Psychotherapie. Studien zu Deprexis, etwa randomisierte kontrollierte Studien an deutschen und US-amerikanischen Universitäten, zeigen Symptomreduktionen bei leichten bis mittleren Depressionen, vor allem in Kombination mit ärztlicher Begleitung.

Geeignet fürWeniger geeignet für
leichte bis mittlere depressive Episodenschwere oder psychotische Depression
strukturierte Ergänzung zur Psychotherapieakute Suizidalität oder akute Krise
Überbrückung der Wartezeit auf einen Therapieplatzkomplexe Traumastörung ohne professionelle Begleitung
Erwachsene mit Smartphone/PC und ausreichend SprachverständnisKinder/Jugendliche (Start beschränkt auf Erwachsene)

Wer akut suizidale Gedanken hat, gehört nicht vor eine App, sondern unmittelbar in fachliche Behandlung. Erste Anlaufstellen sind die Notfallnummer 143 (Dargebotene Hand), der Rettungsdienst 144 und psychiatrische Kliniken mit Aufnahmebereitschaft. Eine App ersetzt keine Behandlung schwerer psychischer Erkrankungen.

Schweiz und Deutschland im Vergleich

Deutschland hat 2020 das DiGA-Verzeichnis beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) geschaffen. Inzwischen sind dort rund 50 Anwendungen für verschiedenste Indikationen gelistet, von Depression über Tinnitus bis Multiple Sklerose. Die Schweiz beginnt 2026 deutlich enger.

AspektDeutschland (DiGA, seit 2020)Schweiz (KLV neu, ab Juli 2026)
ZulassungsbehördeBfArM (Schnellverfahren)BAG, Swissmedic, MiGeL-Eintrag
Verzeichnisgrösserund 50 AnwendungenStart mit 1 Anwendung (Deprexis); Ausbau geplant
VerordnungsberechtigteÄrztinnen, Ärzte und psychologische Psychotherapeutinnen/PsychotherapeutenÄrztinnen und Ärzte
Indikationenbreit (über 20 Indikationen)Pilotstart: leichte bis mittlere Depression
Eigenbeteiligungkleine Zuzahlung pro VerordnungFranchise + 10 % Selbstbehalt (max. CHF 700/Jahr)

Was Sie bis Juli 2026 tun können

Sie müssen nicht auf den 1. Juli 2026 warten, um Unterstützung zu erhalten. Schon heute gibt es etablierte Wege, die je nach Situation sinnvoller sein können als eine App.

Anlaufstellen heute

  • Hausärztin oder Hausarzt: erste Triage, Diagnose, Überweisung zu Psychiatrie oder delegierter Psychotherapie
  • Delegierte Psychotherapie: in der OKP gedeckt, wenn beim Hausarzt durchgeführt oder von Ärztin/Arzt delegiert
  • Anordnungsmodell Psychotherapie: seit 1. Juli 2022 in der OKP, Sie benötigen eine ärztliche Anordnung
  • Zusatzversicherung: einige Anbieter übernehmen heute schon Wellness- und Achtsamkeits-Apps (das sind allerdings keine Therapie-Apps)
  • Dargebotene Hand 143: 24/7, kostenlos, anonym, auf Deutsch, Französisch, Italienisch und Englisch erreichbar

Ein Gespräch mit dem Hausarzt jetzt verpflichtet Sie zu nichts, baut aber bereits eine Behandlungsdokumentation auf, die den Zugang zur App-Vergütung ab Juli 2026 erleichtert.

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Die Prämien steigen 2026 schweizweit um durchschnittlich 4,4 Prozent. Wer ohnehin über einen Wechsel nachdenkt, sollte den Vergleich vor dem Stichtag am 30. November machen. Mehr Hintergrund dazu finden Sie in unseren Artikeln Krankenkassen­prämien 2026 und Krankenversicherung Vergleich. Wer das Zusammenspiel mit der neuen Tarifstruktur verstehen will, findet bei TARDOC 2026 und der Kostenbremse-Initiative die wichtigsten Hintergründe.

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Häufig gestellte Fragen

Wann genau startet die OKP-Vergütung?

Am 1. Juli 2026. Die KLV-Anpassung wurde am 4. Dezember 2025 vom Bundesrat kommuniziert.

Welche App ist beim Start vergütet?

Beim Start ist es eine einzige Anwendung: Deprexis, ein deutsches KVT-Online-Programm für Erwachsene mit leichter bis mittelschwerer Depression. Weitere Anwendungen können nachfolgen, sobald sie die BAG-Kriterien erfüllen.

Brauche ich ein Rezept?

Ja. Ohne ärztliche Verordnung gibt es keine Kostenübernahme. Die Verordnung muss von einer Ärztin oder einem Arzt stammen, nicht von einer psychologischen Psychotherapeutin oder einem Psychotherapeuten.

Werden auch Apps gegen Angststörungen, Burnout oder Schlafstörungen vergütet?

Beim Start am 1. Juli 2026 ist nur die Indikation Depression abgedeckt. Andere Indikationen sind möglich, aber an entsprechende klinische Evidenz und einen BAG-Listeneintrag gebunden.

Wie viel zahle ich am Schluss selbst?

Wie bei jeder anderen OKP-Leistung: zuerst Ihre Jahresfranchise, danach 10 Prozent Selbstbehalt (maximal CHF 700/Jahr). Bei einer Lizenz von rund CHF 400 und bereits ausgeschöpfter Franchise sind das etwa CHF 40.

Sind meine Daten geschützt?

Apps in der BAG-Liste müssen das revidierte Schweizer Datenschutzgesetz und die DSGVO einhalten. Datenhaltung muss in der Schweiz oder im EU/EWR-Raum erfolgen.

Können Kinder oder Jugendliche die App nutzen?

Beim Start ist Deprexis ausschliesslich für Erwachsene zugelassen. Für Minderjährige bleibt die Versorgung über Kinderärztin/Kinderarzt und Kinder- und Jugendpsychiatrie der reguläre Weg.

Was, wenn ich keine Krankenkasse wechseln will, aber günstige Optionen suche?

Auch wer bei der bisherigen Kasse bleibt, kann das Modell wechseln (HMO, Hausarzt, Telemedizin) oder die Franchise anpassen. Tipps und Vergleich finden Sie im Beitrag Krankenkassen­prämien 2026.

Fazit

Die OKP-Vergütung der ersten Depressions-App ab 1. Juli 2026 ist ein vorsichtiger, aber wichtiger Einstieg in die digitale Gesundheitsversorgung der Schweiz. Realistisch betrachtet, ist es zunächst eine einzige App für eine einzige Indikation, eingebettet in einen klar geregelten Verordnungs- und Abrechnungsprozess. Wer eine leichte bis mittlere Depression hat und auf einen Therapieplatz wartet, bekommt damit ein zusätzliches, evidenzbasiertes Werkzeug, ohne den vollen Listenpreis selbst tragen zu müssen.

Wer akut leidet, bekommt Hilfe heute, nicht erst im Juli. Erste Anlaufstelle ist immer die Hausärztin oder der Hausarzt, in der Krise die 143.

Weiterführende Quellen: Bundesamt für Gesundheit (bag.admin.ch), Krankenpflege-Leistungsverordnung (fedlex.admin.ch), Swissmedic (swissmedic.ch).

Rechtlicher und medizinischer Hinweis: Dieser Artikel ist eine redaktionelle Information über regulatorische Entwicklungen in der Schweiz und ersetzt weder ärztlichen Rat noch eine konkrete Behandlungsempfehlung. Bei psychischen Beschwerden konsultieren Sie bitte eine Ärztin, einen Arzt oder eine psychiatrische Fachperson. Verbindliche und aktuelle Informationen zur OKP-Vergütung digitaler Gesundheitsanwendungen veröffentlicht das Bundesamt für Gesundheit unter bag.admin.ch.

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