LOA V Apothekentarif 2026: was sich ändert
Neuer Apothekentarif LOA V ab 1. Januar 2026: Sicherheitscheck, Quittung verstehen, Quellen pharmaSuisse und BAG. Stand Mai 2026.

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Seit dem 1. Januar 2026 rechnen Schweizer Apotheken anders ab. Der bisherige Medikamentencheck wurde durch vier differenzierte Positionen ersetzt, der frühere Bezugscheck heisst neu Sicherheitscheck Patient. Der Tarifvertrag dazu heisst auf Deutsch LOA V, auf Italienisch und Französisch RBP V. Inhalt identisch, nur die Bezeichnung wechselt mit der Sprachregion.
Das Wichtigste in Kürze:
- LOA V ersetzt den pauschalen Medikamentencheck durch vier differenzierte Tarife (CHF 2.05–5.20)
- Sicherheitscheck Patient (vormals Bezugscheck): CHF 3.95, einmal pro Tag/Apotheke/Verordner
- Das System ist kostenneutral – Sie zahlen nicht mehr, aber die Quittung wird transparenter
- Drei Spartipps: Generika wählen, Polymedikationscheck nutzen, Krankenkasse vergleichen
Der Bundesrat hat den Vertrag am 29. Oktober 2025 genehmigt, gültig ist er bis zum 31. Dezember 2028. Er ist als kostenneutral konzipiert: Sie zahlen für Standardleistungen nicht mehr als vorher, aber die Quittung wird nachvollziehbarer.
Hier finden Sie die echten Tarifwerte (mit Quellen), eine Anleitung zum Lesen Ihrer Apothekenquittung, drei realistische Hebel zum Sparen und eine FAQ.
Was ist LOA V?
LOA V steht für "Leistungsorientierte Abgeltung, Version 5". Der Tarifvertrag regelt, was die Apotheke gegenüber Ihrer Krankenkasse für pharmazeutische Dienstleistungen verrechnen darf: Rezeptkontrolle, Medikamentenabgabe, Beratung, Notfalldienst.
Vertragspartner sind:
- pharmaSuisse, der Schweizerische Apothekerverband
- prio.swiss, der Verband der Krankenversicherer (Nachfolge-/Dachverbandsstruktur)
- HSK und CSS als Tarifgemeinschaften auf Versichererseite
Hauptquellen: Bundesrat-Genehmigung, BAG-Mitteilung 29.10.2025 und pharmaSuisse Tarifvertrag LOA V.
Was ändert sich gegenüber LOA IV
LOA IV (gültig bis Ende 2025) kannte einen pauschalen Medikamentencheck pro Rezeptzeile. LOA V ersetzt diesen durch vier differenzierte Tarifpositionen, abhängig von:
- Medikamentenkategorie: A (rezeptpflichtig) oder B (bestimmte rezeptierte OTC mit dokumentierter Abgabe)
- Abgabesituation: Erstabgabe (Medikament neu für die Patientin oder den Patienten) oder Wiederholungsabgabe (laufende Therapie)
Der Hintergrund ist nüchtern: eine Erstabgabe verlangt mehr pharmazeutische Prüfung und Beratung als eine Wiederholung. Beides gleich zu vergüten war fachlich und wirtschaftlich unsauber. LOA V verschiebt den Wert dorthin, wo Arbeit anfällt.
Das Modell ist explizit kostenneutral kalkuliert. Das Gesamtvolumen, das die Krankenkassen den Apotheken zahlen, bleibt gleich. Was sich ändert, ist die innere Verteilung, und damit die Lesart Ihrer Quittung.
LOA V Tarife 2026 im Detail
Die Werte stammen aus dem Tarifvertrag pharmaSuisse und den öffentlichen Apotheken-Tarifübersichten. Für den Sicherheitscheck Medikament (Nachfolger des alten Medikamentenchecks):
| Leistung | Kategorie | Tarif 2026 |
|---|---|---|
| Sicherheitscheck Medikament: Erstabgabe | A (rezeptpflichtig) | CHF 5.20 |
| Sicherheitscheck Medikament: Wiederholungsabgabe | A (rezeptpflichtig) | CHF 4.25 |
| Sicherheitscheck Medikament: Erstabgabe | B | CHF 4.05 |
| Sicherheitscheck Medikament: Wiederholungsabgabe | B | CHF 2.05 |
| Sicherheitscheck Patient (vormals Bezugscheck) | pro Apotheke/Tag/Verordner | CHF 3.95 |
Quellen: Tarifvertrag LOA V (pharmaSuisse), öffentliche Apotheken-Tarifübersichten 2026. Werte für Polymedikationscheck und weitere Spezialleistungen finden Sie im Vollvertrag auf pharmasuisse.org.
Wichtig: Der Sicherheitscheck Patient löst den alten Bezugscheck ab und wird einmal pro Apotheke, pro Tag und pro verordnender Person abgerechnet, unabhängig davon, wie viele Rezeptzeilen Sie an dem Tag dort beziehen. Holen Sie fünf Medikamente desselben Arztes in derselben Apotheke an einem Tag ab, erscheint der Sicherheitscheck Patient genau einmal auf der Quittung.
Krankenkassenpflichtig
Die LOA-V-Tarife sind Bestandteil der Grundversicherung (KVG/OKP). Sie zahlen Ihre jährliche Franchise (zwischen CHF 300 und CHF 2'500) und einen Selbstbehalt von 10 % auf alles darüber (höchstens CHF 700 pro Jahr, CHF 350 für Kinder). Den Rest trägt die Krankenkasse.
Wer regelmässig Medikamente bezieht, profitiert oft von einer tieferen Franchise. Wer im Jahresschnitt selten zum Arzt muss, fährt mit einer hohen Franchise und tieferer Prämie besser. Eine vollständige Vergleichsrechnung finden Sie in unserem Beitrag zu den Krankenkassenprämien 2026.
Apothekenquittung verstehen
Wer ein Rezept einlöst, sieht auf der Quittung mehrere Positionen, nicht nur den Medikamentenpreis. Das ist normal und seit LOA V transparenter als zuvor.
| Position | Was bedeutet das | Wer zahlt |
|---|---|---|
| Medikamentenpreis | Publikumspreis (PP) gemäss Spezialitätenliste BAG, schweizweit identisch für SL-Medikamente | Krankenkasse abzüglich Franchise + Selbstbehalt |
| Sicherheitscheck Medikament | Pharmazeutische Prüfung des Rezepts (Wechselwirkungen, Dosierung, Kontraindikationen) | Krankenkasse |
| Sicherheitscheck Patient | Patientenbezogene Prüfung (Medikationsanamnese, Wechselwirkungen mit Dauertherapie). Einmal pro Tag und Verordner | Krankenkasse |
| Notfall-/Sonntagszuschlag | Zuschlag bei Abgabe ausserhalb regulärer Öffnungszeiten | Krankenkasse |
| Polymedikationscheck | Vertiefte Medikationsanalyse für Patientinnen mit vier oder mehr Dauermedikamenten. Nach Termin | Krankenkasse (Eligibilität geprüft) |
| Selbstbehalt 10 % | Ihr Anteil auf Beträgen über der Franchise | Sie |
Beispielquittung mit LOA V
Angenommen, Ihr Hausarzt verordnet Ihnen ein neues Antihypertensivum (Kategorie A, Erstabgabe), und Sie waren an dem Tag nur einmal in der Apotheke. Die Quittung sieht ungefähr so aus:
Apothekenquittung, Beispiel
Die Werte sind illustrativ. Der konkrete Medikamentenpreis variiert je nach Präparat und Packungsgrösse. Die Tarifpositionen darunter sind die echten LOA-V-Werte.
Drei realistische Hebel zum Sparen
Keine Tricks, keine Versprechen. Drei Ansätze, die belegbar etwas bringen.
1. Generika oder Biosimilars wählen
Generika enthalten denselben Wirkstoff wie das Originalpräparat, sind durch Swissmedic geprüft und müssen die gleiche klinische Wirkung erfüllen. Sie kosten gemäss BAG-FAQ zu Medikamentenpreisen durchschnittlich 20–50 % weniger.
Wenn Ihre Krankenkasse die differenzierte Selbstbeteiligung anwendet, zahlen Sie beim Originalpräparat statt 10 % bis zu 40 % Selbstbehalt, sofern ein zumutbares Generikum verfügbar ist. Über das Jahr summiert sich das spürbar, vor allem bei Dauertherapie wie PPI (Magenschutz) oder Statinen.
Sprechen Sie das Apothekenpersonal aktiv darauf an. Wenn der Arzt nicht "sic" auf dem Rezept vermerkt hat, kann die Apotheke das Generikum vorschlagen.
2. Polymedikation prüfen lassen
Wer dauerhaft vier oder mehr Wirkstoffe einnimmt, hat Anspruch auf einen Polymedikationscheck in der Apotheke. Das ist eine ausführliche Analyse: Interaktionen, Doppelverordnungen, ungünstige Kombinationen, Anpassungen. Reduziert Nebenwirkungen, kürzt manchmal die Therapie. Termin vereinbaren, Voraussetzungen klären.
3. Krankenkasse vergleichen
Die Grundversicherungsprämien 2026 sind im Schweizer Schnitt um +4.4 % gestiegen (Mitteilung EDI/BAG vom 23.9.2025, mittlere Monatsprämie CHF 393.30). Zwischen Kantonen und Kassen liegen Welten. Eine zu hohe oder zu tiefe Franchise für Ihr Profil kostet jährlich mehrere hundert Franken.
Krankenkasse 2026 vergleichen
Gleiche KVG-Leistungen, unterschiedliche Prämien. Jetzt prüfen, ob Ihre Kasse noch passt.
Auf Moneyland.ch vergleichen
Wer regelmässig Rezepte einlöst, sollte auch das Versicherungsmodell anschauen (Hausarzt, Telmed, HMO) und die Franchisenstufe. Diese beiden Hebel wirken stärker als der Prämienanstieg von 4.4 %.
FAQ, LOA V 2026
LOA V und RBP V, was ist der Unterschied?
Es gibt keinen inhaltlichen Unterschied. LOA V ist die deutsche Bezeichnung (Leistungsorientierte Abgeltung, Version 5), RBP V die italienische und französische (Remunerazione/Rémunération Basée sur les Prestations). Gleicher Tarifvertrag, gleicher Gültigkeitsbeginn am 1. Januar 2026.
Übernimmt die Krankenkasse die LOA-V-Tarife?
Ja. Sie sind Teil der obligatorischen Grundversicherung (KVG/OKP). Sie tragen Franchise und Selbstbehalt (10 %, höchstens CHF 700/Jahr), den Rest deckt die Krankenkasse.
Kann ich den Sicherheitscheck ablehnen, um zu sparen?
Nein. Der Sicherheitscheck Medikament ist eine pharmazeutische Pflichtleistung, die Apotheke muss das Rezept prüfen. Sie können auf eine ausführliche freiwillige Beratung verzichten, die Rezeptkontrolle bleibt.
Sind die Tarife in allen Schweizer Apotheken gleich?
Ja, soweit es die LOA-V-Vertragspositionen betrifft. Alle vertragsangeschlossenen Apotheken rechnen mit denselben Codes. Unterschiede können bei Nicht-SL-Medikamenten und freien OTC-Produkten auftreten.
Was ist der Polymedikationscheck und ab wann lohnt er sich?
Eine vertiefte Medikationsanalyse für Patientinnen mit vier oder mehr Dauerwirkstoffen. Sie erfolgt nach Termin und prüft Interaktionen, Doppelverordnungen und Optimierungspotenziale. Fragen Sie Ihre Apotheke nach den Eligibilitätskriterien.
Ändern sich OTC-Preise mit LOA V?
Nein. OTC-Produkte ohne ärztliche Verordnung sind nicht in den LOA-V-Tarifen geregelt; ihre Preise bleiben frei. LOA V betrifft nur die kassenpflichtigen Leistungen.
Wo finde ich den vollständigen LOA-V-Vertrag?
Auf der pharmaSuisse-Website unter Tarifverträge LOA V. Der Vertrag samt Anhängen ist die verbindliche Referenz für alle vertragsangeschlossenen Apotheken.
Zusammengefasst
Seit dem 1. Januar 2026 rechnen Schweizer Apotheken mit LOA V ab. Der pauschale Medikamentencheck wurde durch vier differenzierte Tarife für Kategorie A/B und Erst-/Wiederholungsabgabe ersetzt; der Bezugscheck heisst neu Sicherheitscheck Patient. Das System ist kostenneutral kalkuliert. Sie zahlen für Standardleistungen nicht mehr, lesen aber eine transparentere Quittung.
Wer Geld sparen will, hat drei realistische Hebel: Generika/Biosimilars wählen, einen Polymedikationscheck nutzen, jährlich die Krankenkasse vergleichen.
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Offizielle Quellen
- BAG-Mitteilung, Bundesrat genehmigt LOA V
- pharmaSuisse, Tarifvertrag LOA V
- BAG, Spezialitätenliste und Medikamentenpreise
- prio.swiss, Mitteilung LOA V
Hinweis (Stand Mai 2026): Dieser Artikel dient der Information und ersetzt keine pharmazeutische oder ärztliche Beratung. Die genannten Tarife und Preise stammen aus den zum Redaktionsstand geltenden Verträgen und Übersichten. Massgebend ist der vollständige LOA-V-Tarifvertrag auf pharmasuisse.org. Werte können sich durch Vertragsanpassungen ändern.
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