CO2-Sanktion Zulassung 2026: Was Käufer wissen müssen
CO2-Sanktion bei Neuwagen-Zulassung 2026: Zielwert 93.6 g/km, CHF 95 pro g Überschuss, Importeur-Pflichten, eCoC und E-Auto-Vorteile erklärt.

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Ab 2026 gilt in der Schweiz: Kein Neuwagen wird zugelassen, solange eine fällige CO2-Sanktion nicht bezahlt ist. Das Bundesamt für Energie (BFE) berechnet die Strafe, das ASTRA prüft sie digital – und der Käufer trägt die Konsequenzen, wenn der Händler nicht vorbereitet ist.
Das Wichtigste in Kürze
- Zielwert 2026: 93.6 g CO2/km für Personenwagen (Flottengewichtsdurchschnitt)
- Sanktionsbetrag: CHF 95 pro Gramm CO2 über dem Zielwert – ab 0.1 g Überschreitung
- Zuständig: Bundesamt für Energie (BFE) berechnet und stellt Rechnung; ASTRA prüft bei Zulassung
- eCoC: Seit 1. Januar 2026 läuft die Konformitätsbescheinigung vollständig digital (Eucaris-Datenbank)
- Wer zahlt: Importeure und Händler – aber die Kosten werden regelmässig auf den Kaufpreis aufgeschlagen
- Ausnahmen: Elektro- und Wasserstofffahrzeuge zahlen keine CO2-Sanktion
Wie das CO2-Sanktionssystem in der Schweiz funktioniert
Das System ist klarer als oft dargestellt, aber mit einem häufig unterschätzten Strafbetrag: CHF 95 pro Gramm CO2/km über dem individuellen Zielwert – linear, ohne Staffelung.
Das Bundesamt für Energie (BFE) legt für jeden grossen Importeur einen individuellen Zielwert fest, basierend auf dem Flottengewichtsdurchschnitt der zugelassenen Fahrzeuge. Der Basiswert für 2026 beträgt 93.6 g CO2/km. Überschreitet ein Fahrzeug den für diesen Importeur geltenden Zielwert, wird pro Gramm Überschuss eine Sanktion von CHF 95 fällig.
Für Kleinimporteure – wer weniger Fahrzeuge pro Jahr einführt – gilt eine individuelle Berechnung via das BFE-Online-Tool. Sie benötigen zudem ein BFE-Zertifikat und eine ASTRA-Bestätigung, bevor das Fahrzeug zugelassen werden kann.
Sanktions-Tabelle: Beispielrechnung für Personenwagen 2026
| Fahrzeug (Beispiel) | CO2-Emissionen | Überschuss über 93.6 g | CO2-Sanktion | |---------------------|----------------|------------------------|--------------| | Elektroauto (BEV) | 0 g/km | 0 g | CHF 0 | | Kleinwagen sparsam | 90 g/km | 0 g | CHF 0 | | Benziner Kompakt | 110 g/km | 16.4 g | CHF 1'558 | | SUV Benzin | 150 g/km | 56.4 g | CHF 5'358 | | Pick-up / grosser SUV | 200 g/km | 106.4 g | CHF 10'108 |
Quelle: BFE, Sanktionsbetrag CHF 95/g ab 0.1 g Überschreitung. Zielwert 93.6 g/km als Basiswert; individuelle Zielwerte je Importeur können leicht abweichen.
Die Rechnung macht es greifbar: Wer einen Benziner oder Diesel mit mittlerem bis hohem Verbrauch kauft, bezahlt indirekt mehrere Tausend Franken CO2-Sanktion – selbst wenn sie nicht als separate Zeile auf der Rechnung erscheint.
Wer ist zuständig – BFE oder ASTRA?
Eine häufige Verwechslung: Das ASTRA (Bundesamt für Strassen) ist nicht die Behörde, die die Sanktion berechnet. Die Aufgaben sind klar aufgeteilt:
- BFE (Bundesamt für Energie): Berechnet die CO2-Sanktion, stellt Rechnung an den Importeur, stellt Bescheinigung aus
- ASTRA: Verwaltet die digitale Fahrzeugzulassung, ruft eCoC-Daten aus der europäischen Eucaris-Datenbank ab
- BAFU (Bundesamt für Umwelt): Gibt den regulatorischen Rahmen der schweizerischen CO2-Vorschriften für Fahrzeuge vor
Für die Zulassung beim kantonalen Strassenverkehrsamt gilt: Das Fahrzeug darf erst zugelassen werden, wenn eine fällige Sanktion bezahlt und die BFE-Bescheinigung vorhanden ist.
Was das eCoC-System ab 2026 ändert
Seit dem 1. Januar 2026 ruft das ASTRA die elektronische Konformitätsbescheinigung (eCoC) direkt aus der europäischen Eucaris-Datenbank ab. Das Dokument enthält die offizielle CO2-Bewertung des Fahrzeugs und wird automatisch geprüft.
Für viele Neuwagen – insbesondere Personenwagen aus EU-Produktion – wird die Zulassung damit rein administrativ: keine physische Dokumentenprüfung beim Strassenverkehrsamt mehr notwendig, die Daten laufen digital ein.
Für Direktimporteure aus der EU bleibt ein separater Prüfprozess bestehen, inklusive BFE-Zertifikat und ASTRA-Bestätigung.
Importeurs-Pool: Wie grosse Hersteller rechnen
Grosse Importeure unterliegen in der Schweiz einer Flottenpflicht. Ihr individueller CO2-Zielwert ergibt sich aus der gewichteten Formel, die das Flottengewicht berücksichtigt:
Zulässige spezifische Emission = 93.6 + a × (Leergewicht – Mt-2) g CO2/km
Das bedeutet: Flotten mit schwereren Fahrzeugen haben einen etwas höheren Zielwert. Das BFE berechnet und verschickt die Rechnung automatisch auf Basis der ASTRA-Zulassungsdaten – der Importeur muss keine eigenen Daten einreichen.
Importeure können sich zu Emissionsgemeinschaften (Pools) zusammenschliessen, um die Flottenziele gemeinsam zu erfüllen – analog zum EU-Recht.
Elektrofahrzeuge und Hybride: Klare Unterschiede
Vollelektrische Fahrzeuge (BEV) und Wasserstofffahrzeuge (FCEV) sind vollständig von der CO2-Sanktion befreit. Mit null Gramm CO2-Ausstoss belasten sie den Flottendurchschnitt des Importeurs nicht.
Bei Plug-in-Hybriden (PHEV) ist die Situation seit 2026 komplexer: Die Anrechnungsregeln in der Flottenberechnung wurden verschärft. Viele Plug-in-Modelle zählen in der offiziellen CO2-Bewertung höher, als ihre Verbrauchsangaben vermuten lassen. Massgeblich ist die WLTP-CO2-Angabe im eCoC – prüfen Sie diese Zahl, bevor Sie auf Verbrauchsschätzungen vertrauen.
Auswirkungen auf Kaufpreis und Leasing
Die CO2-Sanktion zahlt formal der Importeur. In der Praxis wird sie regelmässig auf den Kaufpreis aufgeschlagen – oft ohne eigene Zeile auf der Rechnung. Für Käufer gilt:
- Neuwagen mit hohen Emissionen: Der Preis enthält wahrscheinlich bereits die aufgeschlagene Sanktion
- Leasing: Die Sanktion beeinflusst Restwert und Leasingrate; fragen Sie explizit beim Händler nach
- Direktimport EU: Eigene Verantwortung für BFE-Bescheinigung und Sanktionszahlung
Wenn Sie leasen, klären Sie vor der Unterschrift, ob die CO2-Sanktion im kalkulierten Fahrzeugpreis enthalten ist – das hat direkte Auswirkungen auf Ihre Monatsrate.
Direktimport: Diese Schritte sind nötig
| Schritt | Details | |---------|---------| | BFE-Bescheinigung | Antrag via eGovernment-Portal egov.swiss | | ASTRA-Bestätigung | Wird nach BFE-Prüfung ausgestellt | | Kantonale Prüfung | CHF 50–150 je nach Kanton | | Zulassungsgebühr | CHF 50–100 | | Nummernschild | CHF 40–80 | | MWST (8.1%) | Auf Kaufpreis beim Zollamt | | CO2-Sanktion | CHF 95 pro g über individuellem Zielwert |
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Glossar: Fachbegriffe einfach erklärt
CO2-Zielwert: Gesetzlich festgelegter Grenzwert für den durchschnittlichen CO2-Ausstoss einer Importeursflotte. Basiswert 2026: 93.6 g CO2/km für Personenwagen.
Flottenziel: Pflicht für grosse Importeure, den gewichteten Durchschnitt aller zugelassenen Fahrzeuge unter dem Zielwert zu halten.
ASTRA: Bundesamt für Strassen – zuständig für Fahrzeugzulassung und digitalen Datenaustausch (eCoC/Eucaris).
BFE: Bundesamt für Energie – berechnet und fakturiert die CO2-Sanktion gegenüber Importeuren.
BAFU: Bundesamt für Umwelt – gibt den Rahmen der schweizerischen CO2-Regulierung für Fahrzeuge vor.
eCoC: Elektronische Konformitätsbescheinigung – seit 2026 direkt aus EU-Datenbank Eucaris digital abrufbar.
Eucaris: Europäisches System zum Austausch von Fahrzeugregistrierungs- und Zulassungsdaten.
Emissionsgemeinschaft (Pool): Zusammenschluss mehrerer Importeure zur gemeinsamen Erfüllung von Flottenzielen.
Häufig gestellte Fragen
Gilt die CO2-Sanktion für Gebrauchtwagen?
Nein. Die CO2-Sanktion greift ausschliesslich bei der Erstzulassung von Neufahrzeugen in der Schweiz. Gebrauchtfahrzeuge und bereits zugelassene Fahrzeuge sind nicht betroffen – das gilt auch beim Kauf eines Occasionswagens aus dem Ausland, sofern er dort bereits zugelassen war.
Wie hoch ist die CO2-Sanktion in der Schweiz 2026?
CHF 95 pro Gramm CO2/km, das der Importeur über seinem individuellen Zielwert liegt – ab einem Überschuss von 0.1 Gramm. Der Betrag ist linear, nicht gestaffelt. (Quelle: BFE)
Was ist der CO2-Zielwert 2026 für Personenwagen?
Der Basiswert beträgt 93.6 g CO2/km. Individuelle Zielwerte können je nach Flottengewicht des Importeurs leicht variieren. (Quelle: BFE)
Was passiert, wenn der Händler die Sanktion vor der Auslieferung nicht bezahlt hat?
Das Fahrzeug kann nicht zugelassen werden. Als Käufer haben Sie das Recht, den Händler zur Zahlung vor dem vereinbarten Lieferdatum aufzufordern. Bei übermässiger Verzögerung kann ein Rücktritt vom Kaufvertrag in Frage kommen – abhängig von den vereinbarten Bedingungen.
Kann ich die CO2-Sanktion beim Direktimport selbst bezahlen?
Ja. Bei Direktimporten aus der EU stellen Sie beim BFE einen Antrag via egov.swiss. Das BFE berechnet die Sanktion und stellt nach Zahlung eine Bescheinigung aus. Diese benötigen Sie für die Zulassung beim kantonalen Strassenverkehrsamt.
Sind Elektrofahrzeuge vollständig befreit?
Ja, vollständig. Elektro- und Wasserstofffahrzeuge zahlen keine CO2-Sanktion, da sie null Gramm CO2-Emissionen am Auspuff produzieren.
Wie ändert sich die Situation für Plug-in-Hybride ab 2026?
Für 2026 gelten strengere Anrechnungsregeln: Plug-in-Hybride zählen in der offiziellen Flottenberechnung höher als ihre Verbrauchswerte nahelegen. Massgeblich ist die WLTP-CO2-Angabe im eCoC – nicht der Alltagsverbrauch. Prüfen Sie diese Zahl, bevor Sie ein Plug-in-Modell kaufen.
Was bedeutet das eCoC für die Zulassung ab 2026?
Seit 1. Januar 2026 ruft das ASTRA die Konformitätsbescheinigung digital aus der europäischen Eucaris-Datenbank ab. Für viele Neuwagen entfällt die physische Dokumentenprüfung beim Strassenverkehrsamt. Eine fällige CO2-Sanktion muss beglichen sein, bevor die Zulassung freigegeben wird.
Ausblick 2030: Wohin entwickelt sich der Zielwert?
Der Basiswert von 93.6 g CO2/km wird sich bis 2030 weiter verschärfen – analog zur EU-Regulierung. Fahrzeuge, die Sie 2026 kaufen, sind 2030 noch im Einsatz. Wer heute ein emissionsarmes Fahrzeug wählt, ist besser aufgestellt für:
- Zukünftige Strafkosten beim Händler/Importeur (fliessen in den Kaufpreis ein)
- Wiederverkaufswert in einem Markt mit strenger werdenden Normen
- Potenzielle kantonale Steuervergünstigungen für emissionsarme Fahrzeuge
Rechtlicher Hinweis: Dieser Artikel dient ausschliesslich zu Informationszwecken und stellt keine Rechts- oder Steuerberatung dar. Die CO2-Vorschriften können sich ändern. Verbindliche Auskünfte erteilen das Bundesamt für Energie (BFE), das Bundesamt für Strassen (ASTRA) und das kantonale Strassenverkehrsamt. Alle Sanktionsbeträge und Zielwerte gemäss BFE-Angaben (Stand: Mai 2026).
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