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Mutterschaftsversicherung: Leistungen, Anspruch & Kosten 2025

7 min
checkeverything.ch Team

Mutterschaftsversicherung in der Schweiz: 14 Wochen Entschädigung à 80% des Einkommens, Hebammen-Leistungen, Geburtskosten. Anspruch, Fristen und Tipps.

Mutterschaftsversicherung: Leistungen, Anspruch & Kosten 2025

Mutterschaftsversicherung in der Schweiz: Der vollständige Guide 2025

Die Schwangerschaft und Geburt sind in der Schweiz durch die Mutterschaftsversicherung abgedeckt – doch viele Frauen kennen ihre Ansprüche nicht vollständig. Wir zeigen Ihnen, welche Leistungen Sie erhalten, wie hoch die Entschädigungen sind und worauf Sie achten müssen.

⚠️ Rechtlicher Hinweis: Die Informationen entsprechen dem Stand November 2024. Bitte überprüfen Sie aktuelle Leistungen bei Ihrer Krankenkasse und dem Amt für Sozialversicherungen.

Die Mutterschaftsentschädigung (EO-MSE)

Die Mutterschaftsentschädigung ist eine Leistung der Erwerbsersatzordnung (EO) und nicht der Krankenkasse. Sie zahlt Ihnen Ihren Lohn weiter, wenn Sie zur Geburt nicht arbeiten können. Diese Leistung ist etwa für 80% aller werdenden Mütter verfügbar.

Höhe der Entschädigung

Die Mutterschaftsentschädigung beträgt 80% des durchschnittlichen früheren Erwerbseinkommens, maximal aber:

  • CHF 220 pro Tag (Maximaleinkommen CHF 8'250/Monat brutto)
  • CHF 6'600 pro Monat (bei vollem Verdienst)

Beispiel Berechnung:

  • Brutto-Monatslohn: CHF 6'000
  • Tägliche Entschädigung: CHF 286 × 80% = CHF 229 (maximal CHF 220)
  • Entschädigung: 80% × CHF 6'000 = CHF 4'800/Monat
  • Gesamtleistung für 14 Wochen: etwa CHF 16'800
Monatseinkommen (brutto)Tägliche Entschädigung14-Wochen-Betrag
CHF 4'000CHF 148CHF 10'360
CHF 6'000CHF 220CHF 15'400
CHF 8'000CHF 220 (Maximal)CHF 15'400

Dauer: 14 Wochen (98 Tage)

Die Mutterschaftsentschädigung läuft ab dem Geburtstag und dauert typischerweise 14 aufeinanderfolgende Wochen. Sie können selbst entscheiden, wann Sie den Zeitraum beginnen – üblicherweise ab Geburt. Dies entspricht etwa 2,8 Monaten ununterbrochener Entschädigung.

Leistungen der Krankenversicherung bei Mutterschaft

Die obligatorische Krankenpflegeversicherung übernimmt verschiedene Kosten im Zusammenhang mit Schwangerschaft und Geburt – in der Regel ohne Selbstbeteiligung.

Kostenlose Leistungen (ohne Franchise, Selbstbehalt)

  • Kontrolluntersuchungen: Etwa 8-12 Untersuchungen während Schwangerschaft
  • Geburt: Im Spital, Geburtshaus oder zu Hause
  • Hebammen: Betreuung durch Hebammen vor und nach Geburt (typischerweise 6-8 Hausbesuche)
  • Stillberatung: 3 Sitzungen kostenlos
  • Geburtsvorbereitungskurs: Krankenkasse zahlt bis etwa CHF 150

Befreiung von Kostenbeteiligung

Ab der 13. Schwangerschaftswoche bis 8 Wochen nach Geburt sind alle Arzt- und Spitalkosten von der Kostenbeteiligung (Selbstbehalt, Franchisen) befreit. Dies ist eine besonders wichtige Regelung für finanzielle Planung!

Hebammen-Leistungen: Kostenlose professionelle Betreuung

Die Hebammen-Leistungen gehören zu den wertvollsten Leistungen der Mutterschaftsversicherung – in der Regel komplett kostenfrei:

  • Vor Geburt: Beratung und Geburtsvorbereitung (etwa CHF 150-200 privat)
  • Bei Geburt: Persönliche Betreuung und Leitung
  • Nach Geburt: In der Regel 6-8 kostenlose Hausbesuche
  • Stillberatung: 3 Sitzungen à CHF 50-100 (Krankenkasse zahlt in der Regel alles)

Realistische Kosten ohne Versicherung: CHF 3'000-5'000 (Hebamme privat etwa CHF 400-500 pro Besuch)

Kosten für Geburt im Spital

Die Geburtskosten variieren je nach Art der Geburt und sind typischerweise zwischen CHF 5'000-15'000:

  • Einfache Vaginalgeburt: etwa CHF 5'000-8'000
  • Kaiserschnitt: etwa CHF 8'000-15'000
  • Spitalaufenthalt: meist 2-3 Tage inbegriffen

Gute Nachricht: Die Krankenkasse zahlt typischerweise 80-90% dieser Kosten. Der Rest ist Ihre Selbstbeteiligung mit Franchise.

Anspruchsvoraussetzungen: Wer profitiert?

Sie haben Anspruch auf Mutterschaftsentschädigung wenn:

  • ✅ Sie sind vor Geburt 9 Monate obligatorisch versichert
  • ✅ Sie waren mindestens 5 dieser 9 Monate erwerbstätig
  • ✅ Sie sind in der Schweiz wohnhaft
  • ✅ Sie sind bei AHV registriert

Besonderheit: Auch selbstständig erwerbstätige Frauen und Kunstschaffende können Anspruch haben! Dies muss aber explizit beantragt werden.

Anmeldung und Fristen

Die Anmeldung verläuft in der Regel automatisch:

  1. Krankenkasse informieren: Teilen Sie Ihrer Kasse Ihre Schwangerschaft mit (etwa in der 13. Woche)
  2. Arzt füllt Formular: Mit dem erwarteten Geburtsdatum
  3. AHV informiert: Die Kasse leitet die Daten an AHV/EO weiter
  4. Nach Geburt: Arzt bescheinigt das tatsächliche Geburtsdatum

Wichtig: Je früher Sie dies machen, desto besser – etwa in der 13. Schwangerschaftswoche.

Spezialfälle und Besonderheiten

Mehrlingsgeburten

Bei Zwillingen oder Mehrlingen verlängert sich die Mutterschaftsentschädigung um zusätzlich 2 Wochen pro weiteres Kind (also etwa 18 Wochen bei Zwillingen). Dies ist eine wichtige finanzielle Unterstützung für Mehrlingsfamilien.

Adoptionen und Stiefkinder

Auch bei Adoption können Ansprüche entstehen, allerdings mit anderen Bedingungen und Fristen. Erkundigen Sie sich direkt bei Ihrer Krankenkasse oder dem AHV-Büro.

Teilzeitbeschäftigte

Die Entschädigung berechnet sich nach Ihrem durchschnittlichen früheren Verdienst. Bei Teilzeit wird dieser Verdienst zugrunde gelegt – Sie erhalten also nicht weniger, sondern den entsprechenden Prozentsatz.

Was ist NICHT abgedeckt?

❌ Zahnbehandlungen (sofern nicht zwingend notwendig) ❌ Ergänzungsleistungen wie Homöopathie oder Akupunktur ❌ Wellness-Leistungen oder Kosmetik ❌ Privatklinik-Aufenthalte über die Grundversicherung hinaus ❌ Babymassagen oder ähnliche Zusatzleistungen

Checkliste: Zeitplan für Mutterschaftszeitraum

6 Monate vor Geburt:

  • Franchise überprüfen → auf CHF 300 wechseln lohnt sich oft (spart CHF 1'800+)
  • Krankenkasse kontaktieren und Schwangerschaft melden
  • Hebamme reservieren (Wartelisten möglich!)
  • Geburtskanal planen (Spital, Geburtshaus, zu Hause?)

2 Monate vor Geburt:

  • Alle Unterlagen einreichen und bestätigen
  • Entschädigungsantrag stellen
  • Geburtsplan mit Hebamme besprechen
  • Arbeitgeber informieren

Nach Geburt:

  • Krankmeldung bei Arbeitgeber abgeben
  • Geburtsurkunde beim Gemeinderat beantragen
  • Mutterschaftsentschädigung prüfen und abheben
  • Childcare-Planung vornehmen

Rechtlicher Haftungsausschluss

Dieser Artikel dient ausschliesslich zu Informationszwecken und stellt keine Finanz-, Versicherungs-, Rechts- oder Steuerberatung dar. checkeverything.ch ist eine unabhängige Informationsplattform und erhält keine Provisionen von Dienstleistern.

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