Krankenkasse wechseln 2026: Schritt-für-Schritt-Anleitung
Krankenkasse wechseln 2026 in der Schweiz: Fristen (30.11. / 31.3.), Kündigung per Einschreiben, Franchise-Wechsel, Praxisbeispiel und FAQ - mit KVG-Bezug.

Das Wichtigste in Kürze
Der Wechsel der Schweizer Grundversicherung (OKP) ist im Krankenversicherungsgesetz (KVG, SR 832.10) Art. 7 geregelt und bei rechtzeitiger Kündigung ohne Aufpreis möglich - die Aufnahmepflicht aller Kassen schliesst Gesundheitsprüfungen aus (Quelle: BAG - Versicherer & Aufsicht). Es gibt zwei reguläre Stichtage: 30. November für die ordentliche Kündigung per 31.12. (gegen den Jahreswechsel) und 31. März für Versicherte mit Standardmodell und Mindestfranchise CHF 300 (Wechsel per 30.06.). Daneben besteht ein ausserordentliches Kündigungsrecht bei Prämienanpassung oder Leistungsänderung mit 30 Tagen Frist ab Mitteilung. Die Kündigung muss per eingeschriebenem Brief bei der bisherigen Kasse eingehen - massgebend ist das Eingangsdatum, nicht der Poststempel. Die Zusatzversicherung (VVG) ist ein separater Vertrag, der mit eigener Frist und Gesundheitsprüfung läuft - sie wechselt nicht automatisch mit. Konkrete Prämienzahlen 2026 finden Sie im Artikel Krankenkassenprämien 2026, die Vergleichs-Methodik im Leitfaden Krankenversicherung vergleichen und die Franchise-Mathematik im Franchise-Rechner.
Rechtliche Grundlage des Krankenkassenwechsels
Der Wechsel der obligatorischen Grundversicherung ist in der Schweiz durch das Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG, SR 832.10) und die zugehörige Krankenversicherungsverordnung (KVV, SR 832.102) geregelt. Drei Punkte sind dabei zentral:
- Aufnahmepflicht (Art. 4 ff. KVG): Jede zugelassene Kasse muss neue Versicherte ohne Gesundheitsprüfung und ohne Vorbehalte aufnehmen.
- Einheitliche Leistungen (Art. 24 KVG): Der Leistungskatalog der OKP ist gesetzlich definiert und bei allen 44 Versicherern identisch.
- Kündigungsrecht (Art. 7 KVG): Die ordentlichen Fristen und das ausserordentliche Kündigungsrecht bei Prämienerhöhungen sind detailliert geregelt.
Im Klartext: Sie können beim Wechsel keine Leistungen verlieren, niemand darf Sie wegen Krankheit ablehnen, und es entstehen keine Wechselgebühren. Was Sie aber spürbar gewinnen können, ist eine tiefere Monatsprämie für dieselbe gesetzliche Deckung.
Die zwei Wechselfenster 2026 auf einen Blick
| Stichtag | Wirksam ab | Wer kann nutzen? | Bedingung |
|---|---|---|---|
| 30. November 2026 | 1. Januar 2027 | Alle Versicherten - jede Franchise, jedes Modell | Eingang bei der Kasse bis 30.11. (Einschreiben) |
| 31. März 2027 | 1. Juli 2027 | Nur Standardmodell mit Mindestfranchise CHF 300 | Wer Novemberfrist verpasst hat, kann ggf. zur Jahresmitte wechseln |
| 30 Tage ab Mitteilung | Nächster Monatswechsel nach Frist | Versicherte mit angekündigter Prämienanpassung oder Leistungsänderung | Ausserordentliches Kündigungsrecht (Art. 7 Abs. 2 KVG) |
Wichtig: Massgebend ist immer das Eingangsdatum bei der Kasse - nicht der Poststempel. Wer am 28. November aufgibt, ist im Risiko, dass das Schreiben erst am 1. Dezember zugestellt wird. Quelle: BAG - Krankenversicherung verstehen.
Schritt 1: Prämien systematisch vergleichen
Vor jeder Kündigung steht der Vergleich. Drei Plattformen sind im Schweizer Markt etabliert:
- priminfo.admin.ch - der einzige vom Bund (BAG) betriebene, neutrale Prämienrechner. Hier erscheinen alle 44 Kassen, ohne kommerziellen Bias.
- Moneyland.ch - unabhängiger Vergleich, ergänzt um Service- und Zusatzversicherungsdaten.
- comparis.ch - bekannte Plattform mit Anbieter-Bewertungen, finanziert durch Werbeeinnahmen einzelner Kassen.
Welche Variablen Sie systematisch durchgehen
Eine Prämie hängt von vier Hebeln ab - genau in dieser Reihenfolge bewerten:
- Wohnkanton und Prämienregion (1-3 je nach Wohnort) - sortiert über die Hälfte der Anbieter aus
- Versicherungsmodell (Standard, Hausarzt, HMO, Telmed) - Rabatt typisch 5-25 Prozent
- Franchise-Stufe (CHF 300 / 500 / 1'000 / 1'500 / 2'000 / 2'500) - Rabatt bis ca. CHF 1'540 jährlich
- Unfalldeckung (mit/ohne) - nur ohne aktive UVG-Versicherung relevant
Eine vollständige Erklärung der vier Hebel und der Modellunterschiede liefert unser Leitfaden Krankenversicherung vergleichen. Die Break-Even-Mathematik für die Franchise-Wahl - also ab welchen Gesundheitskosten welche Stufe lohnt - finden Sie im Spezialartikel Franchise Krankenkasse wählen.
Sparpotenzial realistisch einschätzen
Die offiziellen BAG-Zahlen 2026 zeigen Spannweiten von mehreren hundert bis über tausend Franken pro Jahr zwischen günstigster und teuerster Kasse derselben Region. Die konkreten Beträge variieren stark nach Kanton: In Zug (-14.7 Prozent 2026) bleibt der Markt eng zusammengerückt, im Tessin (+7.1 Prozent) sind die Unterschiede gewachsen (Quelle: BAG-Medienmitteilung 23.09.2025). Aktuelle Tarife und Rangfolgen pro Kanton finden Sie in unserem Artikel Krankenkassenprämien 2026.
Schritt 2: Neue Krankenkasse wählen
Wenn die Kostenfrage geklärt ist, prüfen Sie die qualitativen Kriterien. Die OKP-Leistungen sind zwar gesetzlich gleich (Art. 24 KVG), aber Abwicklung und Service unterscheiden sich:
| Kriterium | Warum es zählt |
|---|---|
| Monatsprämie für Ihr Profil | Direkter Sparhebel - aus Schritt 1 |
| Verfügbares Modell in Ihrer Region | HMO/Telmed sind nicht überall flächendeckend |
| Rückerstattungsdauer & Servicequalität | Wie schnell werden Arztrechnungen bezahlt? |
| App, Online-Portal & Erreichbarkeit | Tägliche Nutzung über Jahre - kein Detail |
| Bestehende Zusatzversicherung | Falls VVG dort läuft, prüfen Sie Bündelvorteile (oder ob ein Wechsel nur der OKP sinnvoll ist) |
Hinweis zur Zusatzversicherung (VVG): Sie ist ein separater Vertrag nach Versicherungsvertragsgesetz und unterliegt nicht der KVG-Aufnahmepflicht. Eine neue Kasse kann die Zusatzversicherung mit Gesundheitsprüfung, Wartezeiten oder Vorbehalten ausstatten - oder ablehnen. Wer Zusatzleistungen behalten will, kann die OKP wechseln und die Zusatzversicherung bei der alten Kasse belassen. Mehr dazu in der FAQ unten.
Schritt 3: Kündigung schreiben und einreichen
Die Kündigung der bisherigen Grundversicherung erfolgt schriftlich per eingeschriebenem Brief an die Postadresse der Kasse. Eine Kündigung per E-Mail oder Online-Formular wird zwar von einzelnen Kassen akzeptiert, ist aber juristisch heikel - der Eingang ist im Streitfall schwer beweisbar.
Mindestinhalt der Kündigungserklärung
Absender (Ihre vollständige Adresse)
Krankenkasse XY
Postfach
PLZ Ort
Ort, Datum
Kündigung der Grundversicherung per 31.12.2026
Sehr geehrte Damen und Herren
Hiermit kündige ich meine obligatorische Krankenpflegeversicherung
(Grundversicherung gemäss KVG) per 31. Dezember 2026.
Versicherungsnummer (AHV-Nr.): 756.xxxx.xxxx.xx
Police-Nr.: (falls vorhanden)
Name, Vorname: (wie auf der Versicherungskarte)
Geburtsdatum: TT.MM.JJJJ
Adresse: (aktuelle Wohnadresse)
Ich bitte um schriftliche Bestätigung des Eingangs und des
Kündigungstermins.
Freundliche Grüsse
Unterschrift
Beilagen (optional): Kopie der Versicherungskarte
Drei Praxisregeln, die zählen
- Frühzeitig aufgeben - mindestens fünf Werktage vor dem 30. November, damit das Einschreiben sicher zugestellt wird.
- Belegquittung der Post aufbewahren - im Streitfall belegt sie das Aufgabedatum. Tracking-Nummer notieren.
- Auch bei "Übernahme durch neue Kasse" selber kündigen - viele neue Kassen bieten an, die Kündigung für Sie zu übernehmen. Verlassen Sie sich nicht darauf: Bei Verzögerungen haftet Ihr Vertrag bei der alten Kasse weiter.
Schritt 4: Bei der neuen Kasse anmelden und Police prüfen
Parallel zur Kündigung melden Sie sich bei der neuen Kasse an - typisch direkt online über deren Anmeldeformular. Innerhalb weniger Wochen erhalten Sie:
- Aufnahmebestätigung mit Wirksamkeitsdatum
- Versicherungspolice mit Modell, Franchise, Unfalldeckung
- Neue Versicherungskarte (per Post, oft Mitte Dezember)
- Erste Prämienrechnung (oft monatlich oder vierteljährlich, manchmal mit Skonto bei Jahres-Vorauszahlung)
Checkliste für den Übergang am Jahreswechsel
- [ ] Schriftliche Aufnahmebestätigung der neuen Kasse vorliegt? Datum stimmt?
- [ ] Schriftliche Kündigungsbestätigung der alten Kasse vorliegt? Datum stimmt?
- [ ] Neue Versicherungskarte erhalten und bei Hausarzt/Apotheke hinterlegt?
- [ ] Falls HMO/Telmed gewählt: Erstkontaktstelle bekannt? Vertrag mit neuem HMO-Zentrum?
- [ ] Dauerrezepte bei der Apotheke aktualisiert?
- [ ] Bestehende Behandlungen: Behandelnden Arzt informiert (Rechnungsadresse)?
- [ ] Alte Versicherungskarte: am 1. Januar zerstört oder zurückgesendet?
Tipp: Heben Sie alle Kündigungs- und Aufnahmebestätigungen mindestens fünf Jahre auf. Bei Verjährungs- oder Rechnungsfragen sind sie der einzige rechtssichere Nachweis.
Sonderfall: Ausserordentliches Kündigungsrecht nach Art. 7 Abs. 2 KVG
Wenn Ihre Kasse die Prämie für das Folgejahr erhöht oder Leistungen einseitig ändert (z.B. eine bestimmte Leistung nicht mehr deckt), greift das ausserordentliche Kündigungsrecht:
- Frist: 30 Tage ab Eingang der Prämienmitteilung
- Wirkung: Wechsel per nächstmöglichem Monatsende
- Form: Eingeschriebener Brief mit Bezug zur Prämienmitteilung
Anders als oft kommuniziert ist dieses Recht nicht an eine bestimmte Erhöhungsschwelle gebunden - das KVG fordert lediglich, dass eine Erhöhung oder Leistungsänderung mitgeteilt wird. Trotzdem lohnt sich der Wechsel meist erst bei spürbaren Differenzen, denn die laufenden Behandlungen müssen neu organisiert werden.
Wenn die alte Kasse die Frist bestreitet oder den Wechsel verzögert, ist die kostenlose Ombudsstelle der Krankenversicherung (om-kv.ch) die erste Anlaufstelle für eine neutrale Vermittlung.
Sonderfall: Prämienausstand und Verlustschein
Eine Kasse kann den Wechsel grundsätzlich nicht wegen offener Prämien blockieren. Bestehen jedoch Verlustscheine oder ein laufendes Betreibungsverfahren, gilt Art. 64a KVG: Die alte Kasse meldet dies dem Kanton, und die neue Kasse muss eine offizielle Bestätigung über die Begleichung oder Übernahme der offenen Forderungen einholen. In der Praxis bedeutet das: Bei laufenden Betreibungen den Wechsel rechtzeitig klären, idealerweise mit Schuldenberatung oder direkt mit der kantonalen Behörde.
Vorsicht: Einige Kantone führen sogenannte schwarze Listen für Personen mit Prämienausstand. In diesen Fällen kann der Zugang zu Wahlmodellen oder bestimmten Leistungen eingeschränkt sein, bis der Ausstand bereinigt ist.
Häufige Fehler beim Krankenkassenwechsel
Fehler 1: Poststempel mit Eingangsdatum verwechseln
Massgebend ist immer das Eingangsdatum bei der Kasse. Wer am 30. November aufgibt, ist im Risiko. Faustregel: Bis spätestens 25. November aufgeben.
Fehler 2: Nur auf die Prämie schauen
Eine etwas höhere Prämie bei besserer Service-Qualität, kürzeren Rückerstattungszeiten oder einem flexibleren Hausarztmodell kann sich lohnen - vor allem für Familien mit laufenden Behandlungen.
Fehler 3: Zusatzversicherung übersehen
Die VVG-Zusatzversicherung wechselt nicht automatisch mit. Wer Spital-Halbprivat oder Komplementär-Medizin behalten will, muss separat planen - eine neue Kasse kann die Zusatzversicherung mit Gesundheitsprüfung ablehnen.
Fehler 4: Beide Kassen gleichzeitig laufen lassen
Ohne korrekte Kündigung läuft der alte Vertrag automatisch weiter, und Sie zahlen am 1. Januar bei zwei Kassen. Doppelversicherung in der OKP ist im KVG nicht vorgesehen - eine schriftliche Kündigungsbestätigung der alten Kasse ist daher Pflicht.
Fehler 5: Franchise im neuen Vertrag vergessen
Bei Vertragsabschluss bei der neuen Kasse müssen Sie die Franchise aktiv wählen. Ohne Angabe wird die Standardfranchise CHF 300 gesetzt - oft nicht die optimale Wahl. Die Berechnung des Break-Even finden Sie im Artikel Franchise Krankenkasse wählen.
Praxisbeispiel: Wechsel zum 1. Januar 2027
Ausgangslage: Erwachsene Versicherte, Kanton Zürich, Stadt, Standardmodell mit Franchise CHF 300, alte Kasse berechnet für 2027 ca. CHF 60 mehr pro Monat als die günstigste Kasse derselben Region.
Zeitplan:
| Datum | Aktion | |-------|--------| | Ende September 2026 | BAG-Publikation der 2027er Tarife → erste Berechnung | | Oktober 2026 | Prämienvergleich auf priminfo.admin.ch und Moneyland | | Anfang November 2026 | Anmeldeformular der neuen Kasse ausfüllen, Modell/Franchise wählen | | 20.-25. November 2026 | Kündigung per Einschreiben an alte Kasse aufgeben | | Ende November/Anfang Dezember 2026 | Kündigungsbestätigung der alten + Aufnahmebestätigung der neuen Kasse einlangen lassen | | Mitte Dezember 2026 | Neue Versicherungskarte trifft ein, Hausarzt informieren | | 1. Januar 2027 | Neue Kasse wirksam, alte Karte ungültig |
Spareffekt im Beispiel: ca. CHF 720 pro Jahr bei identischer gesetzlicher Deckung - ohne Leistungseinbussen, da Art. 24 KVG den OKP-Leistungskatalog vorschreibt.
FAQ: Häufige Fragen zum Krankenkassenwechsel
Bis wann muss ich meine Krankenkasse für 2027 kündigen?
Bis spätestens 30. November 2026 muss die schriftliche Kündigung per Einschreiben bei der bisherigen Kasse eingegangen sein - nicht aufgegeben. Versicherte mit Standardmodell und Mindestfranchise CHF 300 haben zusätzlich die Möglichkeit, bis 31. März 2027 für einen Wechsel per 1. Juli 2027 zu kündigen (Quelle: KVG Art. 7, KVV).
Kann ich auch unterjährig wechseln?
Ja, aber nur bei einer Prämienanpassung oder Leistungsänderung: Innert 30 Tagen ab der schriftlichen Mitteilung Ihrer Kasse können Sie per nächstmöglichem Monatsende kündigen (Art. 7 Abs. 2 KVG). Die mediale Aussage "nur ab 5 Prozent Erhöhung" ist verbreitet, aber juristisch nicht in dieser Form im KVG verankert - das ausserordentliche Recht greift bei jeder Anpassungsmitteilung.
Muss ich meine Zusatzversicherung (VVG) auch kündigen?
Nein, automatisch nicht. Die Zusatzversicherung ist ein separater Vertrag nach Versicherungsvertragsgesetz (VVG) - sie folgt eigenen Fristen (häufig drei Monate vor Vertragsende) und unterliegt nicht der KVG-Aufnahmepflicht. Wer bei der alten Kasse Spital-Halbprivat, Zahn oder Komplementär-Medizin hat, kann diese behalten und nur die OKP wechseln. Prüfen Sie aber, ob die Zusatz-AGB einen Bündelrabatt voraussetzen, der dann entfällt.
Was passiert mit laufenden Behandlungen?
Als Versicherte/r der OKP haben Sie nach Art. 24 KVG Anspruch auf alle medizinisch notwendigen Leistungen - unabhängig von der Kasse. Laufende Behandlungen bleiben gedeckt, die Abrechnung erfolgt einfach nach dem Behandlungszeitpunkt: Rechnungen für Leistungen aus 2026 gehen an die alte Kasse, Rechnungen für 2027 an die neue.
Was kostet der Wechsel?
Nichts. Der Wechsel der Grundversicherung ist gesetzlich kostenfrei. Die neue Kasse übernimmt die administrativen Schritte (Anmeldung, Aufnahmebestätigung). Achten Sie nur darauf, dass die alte Zusatzversicherung nicht plötzlich teurer wird, weil ein "Bündelrabatt" mit der gekündigten OKP entfällt.
Wie lange dauert der Wechsel administrativ?
Ab Eingang der Kündigung bei der alten Kasse rechnen Sie mit etwa vier Wochen bis zur schriftlichen Bestätigung. Die Aufnahme bei der neuen Kasse ist meist innerhalb von zwei Wochen abgeschlossen. Der eigentliche Versicherungswechsel ist immer auf einen festen Stichtag terminiert - bei der ordentlichen Kündigung der 1. Januar.
Kann die Kasse einen Wechsel ablehnen?
Bei der OKP nein - die Aufnahmepflicht nach KVG ist absolut, ohne Gesundheitsprüfung und ohne Vorbehalte. Eine Ausnahme besteht bei Versicherten mit aktiven Verlustscheinen aus Prämienausständen (Art. 64a KVG): Hier muss die neue Kasse die offiziellen Bestätigungen aus dem Kanton abwarten, was sich bis zum nächsten Stichtag verzögern kann.
Was, wenn die alte Kasse die Kündigung bestreitet?
Wenden Sie sich an die unabhängige Ombudsstelle der Krankenversicherung (om-kv.ch). Die Beratung ist kostenlos, vertraulich und neutral - sie vermittelt zwischen Versicherten und Krankenkasse, bevor der Rechtsweg notwendig wird.
Warum bekomme ich keine konkrete "billigste Kasse"-Empfehlung?
Weil die günstigste Kasse von Wohnort, Alter, Modell und Franchise abhängt - eine Empfehlung "die Kasse XY ist 2027 die günstigste" gilt nie pauschal. Den persönlichen Vergleich machen Sie auf priminfo.admin.ch, eine unabhängige Drittquelle für ergänzende Bewertungen ist Moneyland.ch. Wir verzichten bewusst auf Anbieter-Rankings, da die Aktualität pro Kanton im Wochenrhythmus wechselt.
Fazit
Der Wechsel der Schweizer Grundversicherung ist ein klar geregelter Prozess: Vergleich → Auswahl → Kündigung per Einschreiben bis 30. November → Aufnahmebestätigung der neuen Kasse → neuer Vertrag ab 1. Januar. Die juristische Basis (KVG Art. 7, Art. 24) garantiert, dass Sie keine Leistungen verlieren und keine Gesundheitsprüfung durchstehen müssen. Die wichtigste Disziplin ist die Frist: Eingangsdatum, nicht Poststempel. Wer das beachtet und systematisch entlang der vier Hebel (Kanton, Modell, Franchise, Unfalldeckung) vergleicht, kann je nach Profil mehrere hundert bis über tausend Franken pro Jahr sparen - ohne Leistungseinbussen.
Ergänzende Artikel im Cluster:
- Krankenkassenprämien 2026: Alle Kantonszahlen & Spartipps - aktuelle BAG-Tarife pro Kanton und Altersgruppe
- Krankenversicherung Vergleich Schweiz - die vier Hebel und Methodik im Detail
- Franchise Krankenkasse wählen 2026 - Break-Even-Mathematik und Stufenwahl
Tipp: Nutzen Sie priminfo.admin.ch für den offiziellen Prämienvergleich des Bundes. Für ergänzende Service-Bewertungen, App-Tests und Zusatzversicherungs-Vergleiche eignet sich Moneyland.ch. Beide Plattformen sind unabhängig - kommerzielle Kassen-Vergleiche bewerten Sie kritisch.
Affiliate-Hinweis: Dieser Artikel enthält Partner-Links zu Moneyland.ch. Falls Sie über unsere Links abschliessen, erhalten wir eine Provision - für Sie entstehen keine Mehrkosten. Unsere redaktionelle Einschätzung bleibt davon unberührt; verbindlich ist immer der offizielle Tarif des Versicherers und der amtliche Rechner auf priminfo.admin.ch.
Haftungsausschluss
Dieser Artikel beschreibt den allgemeinen Ablauf des Krankenkassenwechsels nach Schweizer Krankenversicherungsgesetz (KVG, SR 832.10). Er stellt keine Rechts- oder Versicherungsberatung dar und ersetzt keine individuelle Prüfung Ihrer Police, Modellwahl oder Zusatzversicherungs-Situation. Bei Streitigkeiten mit Ihrer Kasse wenden Sie sich an die unabhängige Ombudsstelle der Krankenversicherung (om-kv.ch).
Verbindlich sind ausschliesslich die offiziellen Quellen: Bundesamt für Gesundheit (BAG), priminfo.admin.ch, die KVG-Gesetzestexte auf Fedlex sowie die Allgemeinen Versicherungsbedingungen Ihres Versicherers. checkeverything.ch ist eine unabhängige Informationsplattform.
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