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Individualbesteuerung Schweiz 2026: Stand Reform Heiratsstrafe

5 min
checkeverything.ch Redaktion

Individualbesteuerung Schweiz: Beratung 2025-2026, Inkrafttreten frühestens 2028. Was die Reform für Ehepaare und Doppelverdiener bedeutet.

Individualbesteuerung Schweiz 2026: Stand Reform Heiratsstrafe

Das Wichtigste in Kürze (Stand Mai 2026)

  • Die Volksinitiative "Steuergerechtigkeit für alle" der FDP-Frauen verlangt die separate Veranlagung von Ehepartnern statt der gemeinsamen Verheiratetenveranlagung.
  • Der Bundesrat hat 2024 die Botschaft zur Individualbesteuerung als indirekten Gegenvorschlag verabschiedet; das Geschäft befindet sich 2025-2026 in der parlamentarischen Beratung.
  • Doppelverdiener-Ehepaare sparen nach Schätzung der Eidg. Steuerverwaltung rund CHF 600 bis 1'500 pro Jahr Bundessteuer; Einverdiener-Paare zahlen tendenziell mehr.
  • Sechs Kantone (BL, GE, GR, NE, VD, VS) kennen bereits Elemente einer getrennten Veranlagung auf Kantonsebene.
  • Inkrafttreten frühestens 2028, sofern Parlament und allfälliges Referendum durchlaufen werden.

Die Individualbesteuerung steht 2026 zuoberst auf der steuerpolitischen Agenda der Schweiz. Hinter dem sperrigen Begriff steckt eine konkrete Frage: Sollen Ehepartner künftig steuerlich genau gleich behandelt werden wie zwei Konkubinatspartner mit identischem Gesamteinkommen? Die FDP-Frauen reichten dazu 2022 die Volksinitiative "Steuergerechtigkeit für alle - Initiative für eine individuelle Besteuerung" ein. Der Bundesrat zog 2024 mit einem indirekten Gegenvorschlag nach. Was die Reform für Sie als Ehepaar konkret bedeutet, in welchem Stadium das Gesetzgebungsverfahren steht und welche Steueroptimierung Sie bereits heute angehen können, lesen Sie hier.

Was ist die Heiratsstrafe?

Die Heiratsstrafe bezeichnet ein Phänomen im Schweizer Steuersystem: Ehepaare mit zwei ähnlich hohen Einkommen zahlen bei der direkten Bundessteuer oft mehr als zwei unverheiratete Personen mit demselben Total-Einkommen. Der Grund liegt in der Familienbesteuerung nach DBG Art. 9 und 13 sowie dem Steuerharmonisierungsgesetz (StHG, SR 642.14): Die Einkommen beider Ehepartner werden zusammengezählt und gemeinsam der Progression unterworfen. Dadurch rutscht das Paar in eine höhere Steuerstufe als jede Einzelperson für sich.

Mit der Individualbesteuerung wird jede Person einzeln veranlagt — unabhängig vom Zivilstand. Das heisst konkret:

  • Jeder Ehepartner gibt eine eigene Steuererklärung ab.
  • Jedes Einkommen wird einzeln dem Tarif unterworfen.
  • Es gibt keine Zusammenrechnung der Einkommen mehr.

Gegenüberstellung: Heutige Veranlagung vs. Reform

AspektGemeinsame Veranlagung (heute)Individualbesteuerung (geplant)
SteuererklärungGemeinsamSeparat pro Person
ProgressionHöhere Stufe durch AdditionJede Person eigene Stufe
DoppelverdienerBenachteiligt (Heiratsstrafe)Gleichgestellt mit Konkubinat
Einverdiener-EhepaareSplitting-VorteilTendenziell höhere Steuern
KonkubinatspaareBereits einzeln veranlagtGleiche Regeln

Wer profitiert, wer zahlt mehr?

Die Auswirkungen hängen stark vom Einkommensverhältnis innerhalb des Ehepaars ab.

Die Gewinner

  • Doppelverdiener-Ehepaare mit ähnlichen Einkommen — Die Steuerlast sinkt, da jedes Einkommen separat veranlagt wird und die Progression nicht mehr zusammenwirkt.
  • Erwerbstätige Zweitverdienerinnen und Zweitverdiener — Der Grenzsteuersatz für das zusätzliche Einkommen sinkt, was den Anreiz erhöht, einen höheren Beschäftigungsgrad zu wählen.
  • Gleichgeschlechtliche Ehepaare — Sie profitieren von denselben Regeln wie alle anderen Eheleute und werden im Vergleich zu Konkubinatspaaren nicht mehr benachteiligt.

Die Verlierer

  • Einverdiener-Ehepaare — Der bisherige Splitting-Vorteil entfällt, die Steuerlast kann steigen, sofern keine Kompensationsmechanismen greifen.
  • Ehepaare mit grossem Einkommensunterschied — Der ausgleichende Effekt zwischen den Partnern entfällt teilweise.
  • Rentner-Ehepaare mit einer einzigen Rente — Auch hier fällt der bisherige Splitting-Vorteil weg, je nach Kanton mehr oder weniger stark.

Beispielrechnungen: was die Reform für Doppelverdiener bringt

Die folgenden Beispiele beziehen sich auf die direkte Bundessteuer und basieren auf den Modellrechnungen der Eidg. Steuerverwaltung (Botschaft 2024). Kantons- und Gemeindesteuern können je nach Wohnort deutlich abweichen.

Beispiel 1: Doppelverdiener (CHF 100'000 + CHF 100'000)

SystemBundessteuer (ca.)Differenz
Gemeinsame Veranlagung (heute)CHF 9'200-
Individualbesteuerung (geplant)CHF 7'800rund CHF 1'400 weniger

Lesehilfe: Bei symmetrischen Einkommen profitiert das Paar bei der Bundessteuer im mittleren Einkommenssegment um rund CHF 600 bis 1'500 pro Jahr. Kantons- und Gemeindesteuern kommen je nach Wohnort hinzu oder weichen ab.

Beispiel 2: Einverdiener-Haushalt (CHF 200'000 + CHF 0)

SystemBundessteuer (ca.)Differenz
Gemeinsame Veranlagung (heute)CHF 11'500-
Individualbesteuerung (geplant)CHF 13'200rund CHF 1'700 mehr

Lesehilfe: Beim klassischen Einverdiener-Modell fällt der Splitting-Vorteil weg. Das Parlament debattiert deshalb über Kompensationsmechanismen wie höhere Kinder- oder Haushaltsabzüge.

Die Beispielrechnungen sind vereinfacht und basieren auf den Tarifen 2025 für die direkte Bundessteuer. Die konkreten Werte können je nach Kanton, Gemeinde, Konfession und persönlicher Situation abweichen.

Wo steht das Geschäft im Frühjahr 2026?

Stand Mai 2026 ist die Individualbesteuerung noch nicht in Kraft. Der politische Prozess läuft in zwei parallelen Bahnen:

  1. Volksinitiative "Steuergerechtigkeit für alle" (FDP-Frauen, eingereicht 2022): verlangt die separate Besteuerung von Ehepartnern auf Verfassungsstufe.
  2. Indirekter Gegenvorschlag des Bundesrats (Botschaft 2024): setzt das Anliegen auf Gesetzesebene um — ohne Verfassungsänderung. Das Geschäft wird 2025-2026 in den Räten beraten.

Die parlamentarische Behandlung dauert nach aktuellem Fahrplan bis voraussichtlich Ende 2026. Sollte das Parlament den Gegenvorschlag annehmen und die Initiative dadurch zurückgezogen werden, ist mit einem Inkrafttreten frühestens 2028 zu rechnen. Wird dagegen die Initiative angenommen oder gegen den Gegenvorschlag das Referendum ergriffen, verschiebt sich der Zeitplan entsprechend.

Wer steht hinter der Reform?

Befürworter (Stand Mai 2026):

  • FDP, Grünliberale, Grüne, SP sowie überwiegend Mitte
  • Schweizerischer Gewerkschaftsbund (SGB)
  • Westschweizer Konsumentenschutz FRC und Schweizer Konsumentenforum
  • Schweizerische Konferenz der Gleichstellungsbeauftragten

Gegner / kritische Stimmen:

  • SVP (mehrheitlich), Teile der Mitte
  • Bund Schweizer Frauenorganisationen alliance F in einzelnen Punkten
  • Familienverband Pro Familia Schweiz, der Mehrbelastung für Einverdiener-Familien befürchtet

Was bereits heute gilt: Kantone mit getrennter Veranlagung

Die Mehrheit der Kantone wendet bei den Kantons- und Gemeindesteuern die gemeinsame Veranlagung an. Sechs Kantone kennen jedoch bereits Elemente einer getrennten Veranlagung für Ehepartner — wenn auch nicht in der reinen Form einer Individualbesteuerung:

  • Basel-Landschaft (BL)
  • Genf (GE)
  • Graubünden (GR)
  • Neuenburg (NE)
  • Waadt (VD)
  • Wallis (VS)

Diese Kantone setzen auf Splitting- oder Vollsplitting-Modelle, die der individuellen Besteuerung näher kommen als das Bundesmodell. Für die direkte Bundessteuer gilt jedoch weiterhin die gemeinsame Veranlagung.

Steueroptimierung jetzt nutzen

Ob mit oder ohne Reform: Steueroptimierung lohnt sich heute. Die zentralen Hebel bleiben gleich.

1. Säule 3a maximieren

Nutzen Sie den Maximalabzug von CHF 7'258 für Angestellte mit Pensionskasse beziehungsweise CHF 36'288 (20% des Nettoerwerbseinkommens) für Selbstständige ohne Pensionskasse (Stand 2026). Bei einem Ehepaar darf bereits heute jeder Partner separat den Maximalbetrag einzahlen, sofern beide eigene Erwerbseinkünfte haben. Mit Individualbesteuerung würde dieser Effekt nicht verändert, jedoch wird der Steuervorteil pro Person individuell ermittelt.

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2. Einkauf in die Pensionskasse prüfen

Freiwillige Einkäufe in die Pensionskasse sind voll vom steuerbaren Einkommen abziehbar. Wer in einem Jahr mit hohem Einkommen oder Bonuszahlung steht, kann mit einem Einkauf die Progression brechen. Wichtig: Die Sperrfrist von drei Jahren vor Kapitalbezug muss eingehalten werden.

3. Sparkonto und Vermögenserträge optimieren

Zinserträge werden bei der Individualbesteuerung künftig hälftig zwischen den Ehepartnern aufgeteilt. Schon heute lohnt es sich, die Zinsen auf Sparkonten zu vergleichen — der Unterschied zwischen Anbietern kann mehrere hundert Franken pro Jahr ausmachen.

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4. Berufsauslagen und Weiterbildung

Auch nach geltendem Recht lassen sich Berufskosten, Weiterbildungen und der Home-Office-Anteil geltend machen. Wie Sie das Maximum herausholen, zeigt unser Ratgeber zum Home-Office-Steuerabzug 2026. Die Steuererklärungs-Fristen 2026 helfen Ihnen, kein Fristverlängerungsgesuch zu verpassen.

Auswirkungen auf die Altersvorsorge

Die geplante Reform hat direkte Implikationen für Ihre Vorsorgeplanung.

Säule 3a

  • Vorteil: Jeder Partner kann unabhängig einzahlen — das ist bereits heute so, bleibt aber auch nach der Reform bestehen.
  • Neutral: Der Maximalbetrag bleibt gleich.
  • Vorteil: Ein gestaffelter Bezug der Säule 3a wird einfacher, da jede Person ihre eigenen Konten separat besteuert.

Pensionskasse (Säule 2)

  • Neutral: Keine direkten Änderungen bei den ordentlichen PK-Beiträgen.
  • Wichtig: Freiwillige Einkäufe bleiben individuell abziehbar — vom jeweils einzahlenden Ehepartner.

Häufige Fragen

Wann tritt die Individualbesteuerung in Kraft?

Stand Mai 2026 ist die Reform noch in der parlamentarischen Beratung. Selbst bei zügigem Durchlauf des Gesetzgebungsverfahrens ist mit einem Inkrafttreten frühestens 2028 zu rechnen. Wird das Referendum ergriffen oder die Volksinitiative parallel zur Abstimmung gebracht, verschiebt sich der Zeitplan.

Wie werden Kinderabzüge behandelt?

Die Botschaft des Bundesrats sieht vor, dass Kinderabzüge entweder hälftig aufgeteilt oder einem Elternteil zugewiesen werden. Die genauen Modalitäten — etwa die Behandlung von Drittbetreuungskosten und Unterhaltszahlungen — werden in der laufenden parlamentarischen Beratung präzisiert.

Was passiert mit gemeinsamen Vermögenserträgen?

Zinserträge, Dividenden und andere Vermögenserträge aus gemeinsamem Vermögen werden gemäss Botschaft hälftig zwischen den Ehepartnern aufgeteilt und individuell besteuert. Diese Regel orientiert sich an der heutigen Praxis bei Konkubinatspaaren.

Muss ich jetzt heiraten oder ist Konkubinat besser?

Mit Individualbesteuerung würde der Zivilstand für die Bundessteuer keine Rolle mehr spielen. Heiraten oder Konkubinat können dann nach anderen Kriterien — Erbrecht, Vorsorge, Sozialversicherungen — entschieden werden, nicht mehr aus steuerlichen Gründen. Vorerst gelten jedoch die heutigen Regeln weiter.

Wer profitiert am meisten?

Am stärksten profitieren Doppelverdiener-Ehepaare mit ähnlich hohen Einkommen. Je nach Einkommenshöhe und Kanton sind Steuerersparnisse von rund CHF 600 bis 1'500 pro Jahr bei der Bundessteuer realistisch. Mit den Kantons- und Gemeindesteuern kann sich der Effekt vervielfachen.

Gibt es Übergangsregelungen?

Die genauen Übergangsmodalitäten werden im Umsetzungsgesetz und in den dazugehörigen Verordnungen festgelegt. Erfahrungsgemäss plant der Gesetzgeber bei tiefgreifenden Steuerreformen eine mehrjährige Übergangsfrist, um Härtefälle zu vermeiden.

Was machen die Kantone bei den Kantons- und Gemeindesteuern?

Die Reform betrifft auf Bundesebene die direkte Bundessteuer und über das Steuerharmonisierungsgesetz (StHG, SR 642.14) auch die Kantons- und Gemeindesteuern. Sechs Kantone — BL, GE, GR, NE, VD, VS — kennen bereits Splitting-Modelle, die der getrennten Veranlagung näher kommen.

Fazit

Die Individualbesteuerung würde das Schweizer Steuersystem grundlegend umbauen. Die Volksinitiative "Steuergerechtigkeit für alle" und der indirekte Gegenvorschlag des Bundesrats befinden sich Stand Mai 2026 in der parlamentarischen Beratung. Doppelverdiener-Ehepaare können mit einer Entlastung von rund CHF 600 bis 1'500 pro Jahr bei der Bundessteuer rechnen, während Einverdiener-Haushalte tendenziell stärker belastet werden.

Unabhängig vom Ausgang lohnt sich die Steueroptimierung schon heute: Säule 3a maximieren, Pensionskasse-Einkäufe prüfen, Berufskosten geltend machen und Sparzinsen vergleichen. Wer den politischen Prozess verfolgen will, findet beim Bundesamt für Justiz und beim Eidg. Finanzdepartement laufend Updates.

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Rechtlicher Hinweis: Die Informationen in diesem Artikel dienen ausschliesslich zu Informationszwecken (Stand Mai 2026) und stellen keine Rechts- oder Steuerberatung dar. Die Beispielrechnungen sind vereinfacht und können je nach Kanton, Gemeinde, Konfession und persönlicher Situation abweichen. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich bitte an eine Steuerberatung oder die zuständige kantonale Steuerverwaltung. Quellen: Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer (DBG, SR 642.11), Steuerharmonisierungsgesetz (StHG, SR 642.14), Botschaft des Bundesrats zur Individualbesteuerung 2024 sowie laufende parlamentarische Beratungen 2025-2026.

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