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Individualbesteuerung Schweiz 2026: Was jetzt gilt

11 min
checkeverything.ch Redaktion

Individualbesteuerung am 8. März 2026 angenommen. Inkrafttreten bis spätestens 2032: Was sich für Ehepaare, Doppelverdiener und Familien ändert.

Individualbesteuerung Schweiz 2026: Was jetzt gilt

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Das Wichtigste in Kürze (Stand Juni 2026)

  • Das Schweizer Stimmvolk hat das Bundesgesetz über die Individualbesteuerung am 8. März 2026 mit 54,23 % Ja (45,77 % Nein, Stimmbeteiligung 55,6 %) angenommen.
  • Ehepartner werden künftig einzeln veranlagt — genau wie heute schon Konkubinatspaare. Die sogenannte Heiratsstrafe bei der direkten Bundessteuer fällt weg.
  • Inkrafttreten: spätestens 1. Januar 2032. Der Bundesrat kann einen früheren Termin festlegen; bis dahin gilt das heutige Recht weiter.
  • Als Ausgleich steigt der Kinderabzug bei der Bundessteuer von CHF 6'800 auf CHF 12'000 pro Kind, und die Tarife für tiefe und mittlere Einkommen sinken.
  • Doppelverdiener-Ehepaare profitieren, klassische Einverdiener-Haushalte zahlen tendenziell mehr. Die Mindereinnahmen schätzt der Bund auf rund CHF 630 Mio. pro Jahr.

Die Individualbesteuerung ist seit dem 8. März 2026 beschlossene Sache: Wird die Heiratsstrafe damit abgeschafft, und ab wann gilt das neue System? Kurze Antwort: Ja, das Stimmvolk hat das Gesetz angenommen, Ehepartner werden künftig einzeln besteuert — wirksam wird das aber erst, wenn Bund und alle 26 Kantone ihre Tarife angepasst haben, spätestens auf den 1. Januar 2032. Was die Reform für Sie als Ehepaar, Doppelverdiener oder Einverdiener-Familie konkret bedeutet und wie Sie schon heute Steuern sparen, lesen Sie hier.

Was wurde am 8. März 2026 entschieden?

Am 8. März 2026 stimmten die Schweizerinnen und Schweizer über das Bundesgesetz vom 20. Juni 2025 über die Individualbesteuerung ab. Das Parlament hatte die Vorlage in der Sommersession 2025 knapp beschlossen (Nationalrat 101 zu 93, Ständerat 22 zu 21); die SVP ergriff anschliessend das Referendum. An der Urne setzte sich die Reform dennoch durch:

Abstimmung 8. März 2026Ergebnis
Ja-Stimmen54,23 % (1'662'017)
Nein-Stimmen45,77 % (1'401'166)
Stimmbeteiligung55,6 %

Da es sich um ein fakultatives Referendum gegen ein Bundesgesetz handelte, war nur das Volksmehr nötig — ein Ständemehr war nicht erforderlich. Mit dem Ja ist der Wechsel zur Individualbesteuerung damit definitiv. Einen kompakten Überblick über alle vier Vorlagen dieses Abstimmungssonntags finden Sie in unserem Beitrag zur Abstimmung vom 8. März 2026.

Was ist die Heiratsstrafe — und was ändert sich?

Die Heiratsstrafe bezeichnet ein Phänomen im Schweizer Steuersystem: Ehepaare mit zwei ähnlich hohen Einkommen zahlten bei der direkten Bundessteuer oft mehr als zwei unverheiratete Personen mit demselben Gesamteinkommen. Der Grund lag in der Familienbesteuerung nach DBG Art. 9 und 13 sowie dem Steuerharmonisierungsgesetz (StHG, SR 642.14): Die Einkommen beider Ehepartner wurden zusammengezählt und gemeinsam der Progression unterworfen. Dadurch rutschte das Paar in eine höhere Steuerstufe als jede Einzelperson für sich.

Mit der Individualbesteuerung wird jede Person einzeln veranlagt — unabhängig vom Zivilstand. Das heisst konkret:

  • Jeder Ehepartner gibt eine eigene Steuererklärung ab.
  • Jedes Einkommen wird einzeln dem Tarif unterworfen.
  • Einkommen und Vermögen werden nach zivilrechtlichen Verhältnissen zugeordnet, nicht mehr zusammengerechnet.

Gegenüberstellung: heutige Veranlagung vs. neues System

AspektGemeinsame Veranlagung (bis Inkrafttreten)Individualbesteuerung (beschlossen)
SteuererklärungGemeinsamSeparat pro Person
ProgressionHöhere Stufe durch AdditionJede Person eigene Stufe
DoppelverdienerBenachteiligt (Heiratsstrafe)Gleichgestellt mit Konkubinat
Einverdiener-EhepaareSplitting-VorteilTendenziell höhere Steuern
Kinderabzug BundessteuerCHF 6'800 pro KindCHF 12'000 pro Kind

Ab wann gilt die Individualbesteuerung?

Trotz des Ja vom 8. März 2026 ändert sich für Ihre nächste Steuererklärung vorerst nichts. Das Gesetz tritt spätestens auf den 1. Januar 2032 in Kraft. Der Bundesrat kann zwar einen früheren Termin bestimmen, doch der Umbau ist gross: Nicht nur der Bund, sondern auch alle 26 Kantone müssen ihre Gesetze und Steuertarife auf die getrennte Veranlagung umstellen. Bis zum Inkrafttreten gilt für laufende Steuerperioden das bisherige Recht weiter.

Für Sie heisst das: Die Steuererklärung 2026 und voraussichtlich noch mehrere Folgejahre reichen Ehepaare weiterhin gemeinsam ein. Wann Ihr Kanton genau umstellt, hängt vom kantonalen Umsetzungsfahrplan ab.

Wer profitiert, wer zahlt mehr?

Die Auswirkungen hängen stark vom Einkommensverhältnis innerhalb des Ehepaars ab.

Die Gewinner

  • Doppelverdiener-Ehepaare mit ähnlichen Einkommen — Die Steuerlast sinkt, da jedes Einkommen separat veranlagt wird und die Progression nicht mehr zusammenwirkt.
  • Erwerbstätige Zweitverdienerinnen und Zweitverdiener — Der Grenzsteuersatz für das zusätzliche Einkommen sinkt, was den Anreiz für einen höheren Beschäftigungsgrad erhöht.
  • Familien mit Kindern — Der höhere Kinderabzug von CHF 12'000 (statt CHF 6'800) bei der Bundessteuer entlastet zusätzlich.

Wer mehr zahlt

  • Einverdiener-Ehepaare — Der bisherige Splitting-Vorteil entfällt; die Belastung kann steigen, soweit die tieferen Tarife und der höhere Kinderabzug den Effekt nicht ausgleichen.
  • Ehepaare mit grossem Einkommensunterschied — Der ausgleichende Effekt zwischen den Partnern entfällt teilweise.
  • Rentner-Ehepaare mit einer einzigen Rente — Auch hier fällt der Splitting-Vorteil weg, je nach Kanton mehr oder weniger stark.

Beispielrechnungen für die Bundessteuer

Die folgenden Beispiele beziehen sich auf die direkte Bundessteuer und sind vereinfachte Modellrechnungen im Sinne der Botschaft und der parlamentarischen Beratung. Kantons- und Gemeindesteuern können je nach Wohnort deutlich abweichen, und die definitiven Tarife stehen erst mit der Umsetzung fest.

Beispiel 1: Doppelverdiener (CHF 100'000 + CHF 100'000)

SystemBundessteuer (ca.)Differenz
Gemeinsame Veranlagung (heute)CHF 9'200-
Individualbesteuerung (künftig)CHF 7'800rund CHF 1'400 weniger

Lesehilfe: Bei symmetrischen Einkommen entlastet die Reform das Paar bei der Bundessteuer im mittleren Einkommenssegment um rund CHF 600 bis 1'500 pro Jahr. Kantons- und Gemeindesteuern kommen je nach Wohnort hinzu oder weichen ab.

Beispiel 2: Einverdiener-Haushalt (CHF 200'000 + CHF 0)

SystemBundessteuer (ca.)Differenz
Gemeinsame Veranlagung (heute)CHF 11'500-
Individualbesteuerung (künftig)CHF 13'200rund CHF 1'700 mehr

Lesehilfe: Beim klassischen Einverdiener-Modell fällt der Splitting-Vorteil weg. Der höhere Kinderabzug und die tieferen Tarife für tiefe und mittlere Einkommen federn das ab, gleichen es aber nicht in jedem Fall vollständig aus.

Die Beispielrechnungen sind vereinfacht. Die konkreten Werte hängen von den definitiven Umsetzungstarifen, dem Kanton, der Gemeinde, der Konfession und der persönlichen Situation ab.

Was kostet die Reform — und was bedeutet sie für die Kantone?

Der Bund rechnet mit jährlichen Mindereinnahmen von rund CHF 630 Mio. Davon trägt der Bund rund 78,8 Prozent (etwa CHF 500 Mio.), die Kantone rund 21,2 Prozent (etwa CHF 130 Mio.). Die Gegnerschaft führte vor allem den administrativen Aufwand ins Feld: Mit der getrennten Veranlagung rechnet die SVP mit rund 1,7 Mio. zusätzlichen Steuererklärungen pro Jahr, weil Ehepaare künftig zwei statt eine Erklärung einreichen.

Kantone mit bereits getrennter Veranlagung

Die Mehrheit der Kantone wendet bei den Kantons- und Gemeindesteuern heute noch die gemeinsame Veranlagung an. Sechs Kantone kennen jedoch bereits Elemente einer getrennten Veranlagung für Ehepartner — wenn auch nicht in der reinen Form einer Individualbesteuerung:

  • Basel-Landschaft (BL)
  • Genf (GE)
  • Graubünden (GR)
  • Neuenburg (NE)
  • Waadt (VD)
  • Wallis (VS)

Diese Kantone setzen auf Splitting- oder Vollsplitting-Modelle, die der individuellen Besteuerung näher kommen. Mit der Reform müssen am Ende alle 26 Kantone vollständig auf die getrennte Veranlagung umstellen.

Steuern sparen — schon vor dem Inkrafttreten

Bis die Individualbesteuerung wirksam wird, lohnt sich Steueroptimierung weiterhin nach den heutigen Regeln. Die zentralen Hebel:

1. Säule 3a maximieren

Nutzen Sie den Maximalabzug von CHF 7'258 für Angestellte mit Pensionskasse beziehungsweise 20 % des Nettoerwerbseinkommens (maximal CHF 36'288) für Selbstständige ohne Pensionskasse (Stand 2026). Bei einem Ehepaar darf bereits heute jeder Partner separat den Maximalbetrag einzahlen, sofern beide eigene Erwerbseinkünfte haben — daran ändert die Reform nichts.

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2. Einkauf in die Pensionskasse prüfen

Freiwillige Einkäufe in die Pensionskasse sind voll vom steuerbaren Einkommen abziehbar. Wer ein Jahr mit hohem Einkommen oder einer Bonuszahlung vor sich hat, kann mit einem Einkauf die Progression brechen. Wichtig: Die Sperrfrist von drei Jahren vor einem Kapitalbezug muss eingehalten werden. Tipp dazu: unser Ratgeber zum Säule-3a-Nachkauf 2026.

3. Sparkonto und Vermögenserträge optimieren

Vermögenserträge wie Zinsen und Dividenden werden mit der Individualbesteuerung künftig nach den zivilrechtlichen Eigentumsverhältnissen zugeordnet. Schon heute lohnt sich der Zinsvergleich — der Unterschied zwischen Anbietern kann mehrere hundert Franken pro Jahr ausmachen.

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4. Berufsauslagen und Weiterbildung

Auch nach geltendem Recht lassen sich Berufskosten, Weiterbildungen und der Home-Office-Anteil geltend machen. Wie Sie das Maximum herausholen, zeigt unser Ratgeber zum Home-Office-Steuerabzug 2026. Und die Steuererklärungs-Fristen 2026 helfen Ihnen, kein Fristverlängerungsgesuch zu verpassen.

Auswirkungen auf die Altersvorsorge

Die Reform hat Implikationen für Ihre Vorsorgeplanung.

Säule 3a

  • Bleibt: Jeder Partner mit eigenem Erwerbseinkommen kann unabhängig einzahlen — das ist heute so und bleibt nach der Reform bestehen.
  • Neutral: Der Maximalbetrag bleibt gleich.
  • Praktisch: Ein gestaffelter Bezug der Säule 3a wird einfacher, da jede Person ihre eigenen Konten separat besteuert.

Pensionskasse (Säule 2)

  • Neutral: Keine direkten Änderungen bei den ordentlichen PK-Beiträgen.
  • Wichtig: Freiwillige Einkäufe bleiben individuell abziehbar — vom jeweils einzahlenden Ehepartner.

Kurz erklärt: die wichtigsten Begriffe

  • Veranlagung — die Festsetzung der Steuer durch die Behörde auf Basis Ihrer Steuererklärung.
  • Progression — je höher das Einkommen, desto höher der Steuersatz. Bei gemeinsamer Veranlagung addieren sich beide Einkommen und treiben den Satz hoch.
  • Splitting — Verfahren, bei dem das Gesamteinkommen eines Ehepaars geteilt und zu einem tieferen Satz besteuert wird; ein Ausgleich für die gemeinsame Veranlagung.
  • Fakultatives Referendum — gegen ein beschlossenes Bundesgesetz können 50'000 Stimmberechtigte eine Volksabstimmung verlangen; es genügt das Volksmehr.

Häufige Fragen

Ist die Individualbesteuerung jetzt beschlossen?

Ja. Das Stimmvolk hat das Bundesgesetz über die Individualbesteuerung am 8. März 2026 mit 54,23 % Ja gegen 45,77 % Nein angenommen (Stimmbeteiligung 55,6 %). Der Wechsel zur getrennten Veranlagung ist damit definitiv.

Ab wann gilt die Individualbesteuerung?

Das Gesetz tritt spätestens auf den 1. Januar 2032 in Kraft. Der Bundesrat kann einen früheren Termin festlegen. Bis dahin gilt für laufende Steuerperioden das heutige Recht, also die gemeinsame Veranlagung von Ehepaaren.

Wie hoch ist der neue Kinderabzug?

Der Kinderabzug bei der direkten Bundessteuer steigt von CHF 6'800 auf CHF 12'000 pro Kind. Zusätzlich werden die Tarife für tiefe und mittlere Einkommen gesenkt, während sie für hohe Einkommen leicht steigen.

Wer profitiert am meisten?

Am stärksten profitieren Doppelverdiener-Ehepaare mit ähnlich hohen Einkommen. Je nach Einkommenshöhe und Kanton sind bei der Bundessteuer Ersparnisse von rund CHF 600 bis 1'500 pro Jahr realistisch. Mit den Kantons- und Gemeindesteuern kann sich der Effekt vergrössern.

Zahlen Einverdiener-Familien jetzt mehr?

Tendenziell ja, weil der Splitting-Vorteil wegfällt. Der höhere Kinderabzug und die tieferen Tarife für tiefe und mittlere Einkommen federn das ab, gleichen es aber nicht in jedem Fall vollständig aus.

Muss ich jetzt heiraten oder ist Konkubinat besser?

Mit der Individualbesteuerung spielt der Zivilstand für die Bundessteuer keine Rolle mehr. Heiraten oder Konkubinat lassen sich dann nach anderen Kriterien entscheiden — Erbrecht, Vorsorge, Sozialversicherungen — und nicht mehr aus rein steuerlichen Gründen. Bis zum Inkrafttreten gelten allerdings die heutigen Regeln weiter.

Was passiert mit gemeinsamen Vermögenserträgen?

Vermögenserträge wie Zinsen und Dividenden werden künftig nach den zivilrechtlichen Eigentumsverhältnissen den Ehepartnern zugeordnet und individuell besteuert. Die Einkommen werden nicht mehr zusammengerechnet.

Fazit

Mit dem Ja vom 8. März 2026 schafft die Schweiz die Heiratsstrafe bei der direkten Bundessteuer ab und führt die Individualbesteuerung ein. Ehepartner werden künftig einzeln veranlagt — wirksam wird das aber erst, wenn Bund und alle 26 Kantone ihre Tarife angepasst haben, spätestens auf den 1. Januar 2032. Doppelverdiener-Ehepaare und Familien mit Kindern werden entlastet, klassische Einverdiener-Haushalte zahlen tendenziell mehr.

Bis zum Inkrafttreten lohnt sich die Steueroptimierung nach den heutigen Regeln: Säule 3a maximieren, Pensionskasse-Einkäufe prüfen, Berufskosten geltend machen und Sparzinsen vergleichen. Wer den Umsetzungsfahrplan verfolgen will, findet beim Eidg. Finanzdepartement und bei der kantonalen Steuerverwaltung laufend Updates.

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Redaktioneller Hinweis und rechtlicher Disclaimer: Dieser Artikel dient ausschliesslich der allgemeinen Information (Stand Juni 2026) und stellt keine Rechts-, Steuer- oder Finanzberatung dar. Die Beispielrechnungen sind vereinfacht und können je nach Kanton, Gemeinde, Konfession und persönlicher Situation abweichen; die definitiven Umsetzungstarife stehen noch nicht fest. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich bitte an eine Steuerberatung oder die zuständige kantonale Steuerverwaltung. Quellen: Eidg. Finanzdepartement (efd.admin.ch), Bundesgesetz vom 20. Juni 2025 über die Individualbesteuerung (BBl 2025 2033), Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer (DBG, SR 642.11), Steuerharmonisierungsgesetz (StHG, SR 642.14), eidgenössische Abstimmung vom 8. März 2026.

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