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Mindestlohn Schweiz 2026: Alle 6 Kantone im Vergleich

9 min
checkeverything.ch Redaktion

Mindestlohn Schweiz 2026: Genf CHF 24.59, Luzern CHF 22.75, Basel CHF 22.20. Tabelle aller 6 Kantone, GAV-Regeln und FAQ. Stand Mai 2026.

Mindestlohn Schweiz 2026: Alle 6 Kantone im Vergleich

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Das Wichtigste in Kürze

  • Sechs Kantone haben 2026 einen gesetzlichen Mindestlohn: Genf (CHF 24.59/h), Luzern (CHF 22.75/h, neu), Basel-Stadt (CHF 22.20/h), Neuenburg (CHF 21.72/h), Jura (CHF 21.40/h) und Tessin (CHF 19.75/h, nur ohne GAV)
  • Kein nationaler Mindestlohn in der Schweiz: Die Volksinitiative von 2014 scheiterte mit 76 Prozent Nein
  • Genf zahlt am meisten: CHF 24.59 pro Stunde, kaufkraftbereinigt einer der höchsten Mindestlöhne weltweit
  • GAV gehen vor: Liegt der Branchen-Mindestlohn höher, gilt der GAV
  • 20 Kantone ohne kantonalen Mindestlohn – dort regeln Gesamtarbeitsverträge (GAV) und Normalarbeitsverträge (NAV) die Branchenmindestlöhne
  • Quellen: kantonale Arbeitsämter, SECO Lohnstrukturerhebung, Bundesamt für Statistik (Stand Mai 2026)

Mindestlohn Schweiz 2026: Welche Kantone betroffen sind

Der Mindestlohn Schweiz 2026 ist keine einheitliche Sache. Statt einer Bundesregel entscheiden die Kantone selbst – sechs von 26 haben eine Lohnuntergrenze festgelegt. Per 1. Januar 2026 kommt Luzern als jüngster Kanton dazu, gleichzeitig steigen die Sätze in Genf, Basel-Stadt, Neuenburg und Jura turnusgemäss leicht an.

Wer in einem der sechs Mindestlohn-Kantone arbeitet, hat Anspruch auf die jeweilige Untergrenze – unabhängig von Branche, Nationalität oder Wohnsitz. Wer in den übrigen 20 Kantonen tätig ist, fällt entweder unter einen Gesamtarbeitsvertrag (GAV) mit branchenspezifischen Mindestlöhnen oder unter die freie Lohnvereinbarung.

Kantone mit Mindestlohn 2026

KantonMindestlohn/StundeMonatslohn (100%)*Gültig ab
Genf (GE)CHF 24.59CHF 4'42601.01.2026
Luzern (LU)CHF 22.75CHF 4'09501.01.2026
Basel-Stadt (BS)CHF 22.20CHF 3'99601.01.2026
Neuenburg (NE)CHF 21.72CHF 3'91001.01.2026
Jura (JU)CHF 21.40CHF 3'85201.01.2026
Tessin (TI)CHF 19.75**CHF 3'55501.01.2026

  • Bei 180 Stunden/Monat (Vollzeit, 42 Std./Woche). Gerundete Werte.
    ** Tessin: Branchen ohne anerkannten GAV CHF 19.75/h; wo ein GAV mit höherem Lohn besteht, gilt der GAV.

Kantone ohne gesetzlichen Mindestlohn

In den restlichen 20 Kantonen gibt es keinen kantonalen Mindestlohn. Stattdessen greifen Gesamtarbeitsverträge, Normalarbeitsverträge oder die freie Lohnvereinbarung:

  • Deutschschweiz: Zürich, Bern, Aargau, St. Gallen, Thurgau, Schaffhausen, Solothurn
  • Zentralschweiz: Zug, Schwyz, Uri, Obwalden, Nidwalden, Glarus
  • Ostschweiz: Appenzell Innerrhoden, Appenzell Ausserrhoden, Graubünden
  • Westschweiz und Tessin: Waadt, Wallis, Freiburg, Basel-Landschaft

In diesen Kantonen orientieren sich die Löhne an:

  • Gesamtarbeitsverträgen (GAV) mit branchenspezifischen Mindestlöhnen (z. B. Bau, Gastronomie, Detailhandel)
  • Normalarbeitsverträgen (NAV) mit Mindestlöhnen für einzelne Berufe (z. B. Hauswirtschaft)
  • Freier Lohnvereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer

Genf: Der höchste Mindestlohn der Schweiz

CHF 24.59 pro Stunde ab 2026

Genf hat den höchsten kantonalen Mindestlohn der Schweiz und gilt – kaufkraftbereinigt – als einer der höchsten Mindestlöhne weltweit. Per 1. Januar 2026 steigt der Stundenansatz auf CHF 24.59, was bei Vollzeit (180 Std./Monat) einem Bruttolohn von rund CHF 4'426 monatlich entspricht.

Eine ausführliche Analyse mit allen Ausnahmen, Branchenregelungen und Vollzugsfragen finden Sie im Schwesterartikel zum Genfer Mindestlohn 2026.

Jährliche Anpassung an den Konsumentenpreisindex

Der Genfer Mindestlohn wird jährlich an den Landesindex der Konsumentenpreise (LIK) des Bundesamts für Statistik angepasst. Steigen die Preise, steigt der Mindestlohn mit. Fallen sie, bleibt er konstant – eine Kürzung ist gesetzlich ausgeschlossen.

JahrMindestlohn/StundeVeränderung
2021 (Einführung)CHF 23.00
2022CHF 23.14+0.6%
2023CHF 23.82+2.9%
2024CHF 24.12+1.3%
2025CHF 24.32+0.8%
2026CHF 24.59+1.1%

Wer in Genf vom Mindestlohn profitiert

Der Genfer Mindestlohn gilt für praktisch alle Arbeitnehmer im Kanton, unabhängig von Branche oder Qualifikation. Dazu zählen:

  • Vollzeit- und Teilzeitangestellte (anteilig)
  • Temporärarbeitende
  • Praktikanten ausserhalb der Ausbildung
  • Grenzgänger aus Frankreich, die in Genf arbeiten

Ausnahmen:

  • Lernende während der Berufsbildung
  • Praktikanten in einem Pflichtpraktikum (begrenzte Dauer)
  • Personen in Eingliederungsmassnahmen

Luzern: Neuer Mindestlohn ab 2026

CHF 22.75 pro Stunde

Luzern führt 2026 als erster Zentralschweizer Kanton einen gesetzlichen Mindestlohn ein. Die Stimmbevölkerung hatte die Initiative im November 2024 angenommen. Per 1. Januar 2026 tritt das Gesetz in Kraft:

  • Stundenlohn: CHF 22.75
  • Monatslohn (Vollzeit): rund CHF 4'095
  • Anpassungsmechanismus: jährliche Indexierung an die Teuerung (LIK)

Damit liegt Luzern hinter Genf an zweiter Stelle, knapp vor Basel-Stadt. Politisch betroffen waren vor allem Branchen ohne flächendeckenden GAV – Gastronomie, Detailhandel und Reinigung.

Basel-Stadt: CHF 22.20 ab 2026

Gestaffelte Einführung seit 2024

Basel-Stadt hat den Mindestlohn 2024 eingeführt und stuft ihn gestaffelt bis zur Endstufe an. 2026 wird die dritte Stufe erreicht:

JahrMindestlohn/Stunde
2024 (Einführung)CHF 21.00
2025CHF 21.60
2026CHF 22.20

Neuenburg, Jura und Tessin: Westschweiz und Südschweiz

Drei weitere Kantone hatten den Mindestlohn bereits vor 2026 eingeführt:

  • Neuenburg (NE): CHF 21.72/h ab 2026, jährlich an den LIK angepasst
  • Jura (JU): CHF 21.40/h ab 2026, ebenfalls indexiert
  • Tessin (TI): CHF 19.75/h, gilt nur für Branchen ohne anerkannten Gesamtarbeitsvertrag

Das Tessin bildet eine Sonderkonstellation: Wo ein GAV mit höherem Mindestlohn existiert, hat dieser Vorrang. Die kantonale Regelung dient als Auffangnetz für Branchen ohne kollektive Vereinbarung.

Wer profitiert vom kantonalen Mindestlohn?

Typische Branchen mit Mindestlohn-Bezug

BrancheTypische BerufeMindestlohn relevant?
GastgewerbeService, Küchenhilfe, ReinigungJa (ohne GAV)
DetailhandelVerkauf, Kasse, LagerJa (oft)
ReinigungGebäudereinigung, FacilityJa
HauswirtschaftHaushaltshilfe, KinderbetreuungJa (NAV)
LandwirtschaftErntehilfe, SaisonarbeitTeilweise

Wie viele Personen sind betroffen?

Laut Lohnstrukturerhebung des Bundesamts für Statistik (BFS) verdienen rund 10 Prozent aller Arbeitnehmer in der Schweiz weniger als CHF 4'000 brutto pro Monat. Übersetzt auf den Stundenlohn betrifft das schätzungsweise 300'000 bis 400'000 Personen mit Ansätzen unter CHF 22/h. In den sechs Mindestlohn-Kantonen profitieren direkt rund 30'000 bis 50'000 Beschäftigte von der gesetzlichen Untergrenze.

Wer mehr zum Lohnniveau in der Schweiz wissen möchte, findet im Medianlohn Schweiz 2026 eine detaillierte Analyse.

Gesamtarbeitsverträge (GAV) versus kantonaler Mindestlohn

Was ist ein GAV?

Ein Gesamtarbeitsvertrag ist eine Vereinbarung zwischen Arbeitgeberverbänden und Gewerkschaften. Er regelt:

  • Mindestlöhne für die Branche
  • Arbeitszeiten und Überstunden
  • Ferienanspruch (typischerweise 4 bis 6 Wochen)
  • Kündigungsfristen und weitere Arbeitsbedingungen

Rund 80 Prozent der Schweizer Arbeitnehmer fallen unter eine Form von GAV. Das macht diese Verträge zur wichtigsten Lohnschutz-Schicht – auch in Kantonen ohne gesetzlichen Mindestlohn.

Welcher Lohn gilt bei Überschneidungen?

SituationWas gilt?
GAV-Lohn höher als kantonaler MindestlohnGAV-Lohn gilt
GAV-Lohn unter dem kantonalen MindestlohnKantonaler Mindestlohn gilt
Kein GAV vorhandenKantonaler Mindestlohn gilt (falls eingeführt)

Faustregel: Es gilt immer der für den Arbeitnehmer günstigere Lohn. Ein GAV in Genf, der CHF 23/h vorsieht, bleibt zwar gültig, wird aber durch den kantonalen Mindestlohn von CHF 24.59/h faktisch überschrieben.

Pflichten der Arbeitgeber

Was Arbeitgeber konkret tun müssen

In Kantonen mit gesetzlichem Mindestlohn sind Arbeitgeber verpflichtet:

  1. Löhne prüfen: Alle Stundenansätze gegen den kantonalen Mindestlohn abgleichen
  2. Anpassen: Sub-Mindestlohn-Verträge auf das gesetzliche Niveau anheben
  3. Dokumentieren: Lohnzahlungen revisionssicher erfassen
  4. Vorlegen: Bei Kontrollen des Arbeitsinspektorats Belege liefern

Bei Verstössen drohen Bussen bis zu CHF 30'000 sowie zivilrechtliche Nachforderungen der betroffenen Arbeitnehmer.

Erwartete wirtschaftliche Auswirkungen

Kritiker befürchten:

  • Stellenabbau in margenschwachen Niedriglohnbranchen
  • Preisanstiege in Gastronomie und Dienstleistungen
  • Automatisierungsdruck auf einfache Tätigkeiten

Befürworter betonen:

  • Höhere Kaufkraft für Geringverdiener
  • Weniger Working Poor in der Schweiz
  • Stabilere Binnennachfrage durch zusätzliches Einkommen

Erste Auswertungen der Genfer Lohnreform (eingeführt 2021) zeigen moderate Beschäftigungseffekte – weder der von Kritikern befürchtete Stellenabbau in grossem Stil noch eine grundlegende Lohnumverteilung haben sich bewahrheitet.

Internationaler Vergleich

Die Schweiz ohne nationalen Mindestlohn ist im europäischen Vergleich eine Besonderheit. Die folgenden Werte sind in Schweizer Franken umgerechnet (Stand Mai 2026, Wechselkurse approximativ):

| Land | Stundenlohn (CHF) | Reichweite | |------|------------------:|-----------| | Genf (CH) | CHF 24.59 | kantonal | | Luxemburg | CHF 23.15 | national | | Deutschland | CHF 16.50 | national | | Frankreich | CHF 14.10 | national | | Österreich | CHF 13.20 | national (GAV) | | Italien | CHF 9.80 | tarifvertraglich |

Genf liegt damit kaufkraftbereinigt vor den meisten EU-Mindestlöhnen, gilt jedoch nur für einen einzigen Kanton.

Mindestlohn melden: So gehen Sie vor

Wenn Sie als Arbeitnehmer weniger als den kantonalen Mindestlohn erhalten:

  1. Dokumentieren: Alle Lohnabrechnungen und den Arbeitsvertrag sichern
  2. Ansprechen: Den Arbeitgeber schriftlich auf die Differenz hinweisen (oft handelt es sich um Versehen)
  3. Melden: Bei ausbleibender Korrektur das kantonale Arbeitsinspektorat einschalten
  4. Einfordern: Die Differenz kann rückwirkend bis zu fünf Jahre verlangt werden

Wichtig: Eine Kündigung als Reaktion auf die Reklamation ist gesetzlich nichtig. Wer die Untergrenze einfordert, geniesst Kündigungsschutz.

FAQ Mindestlohn Schweiz 2026

Welche Kantone haben einen Mindestlohn in der Schweiz?

2026 haben sechs Kantone einen gesetzlichen Mindestlohn: Genf (CHF 24.59/h), Luzern (CHF 22.75/h), Basel-Stadt (CHF 22.20/h), Neuenburg (CHF 21.72/h), Jura (CHF 21.40/h) und Tessin (CHF 19.75/h, nur ohne GAV).

Kann mein Arbeitgeber weniger als den Mindestlohn zahlen?

Nein. In Kantonen mit gesetzlichem Mindestlohn ist die Lohnuntergrenze verbindlich. Verstösse können gemeldet werden, die Differenz kann rückwirkend bis zu fünf Jahre eingefordert werden.

Was tun, wenn ich weniger als den Mindestlohn erhalte?

Lohnabrechnungen sichern, den Arbeitgeber schriftlich auf die Differenz hinweisen und im Konfliktfall das kantonale Arbeitsinspektorat informieren. Die Differenz kann rückwirkend eingefordert werden.

Gilt der Mindestlohn auch für Teilzeit und Praktika?

Ja. Der Mindestlohn ist ein Stundenlohn und gilt für alle Beschäftigungsgrade. Praktika ausserhalb einer geregelten Ausbildung fallen ebenfalls darunter. Lernende und Praktikanten in einem Pflichtpraktikum sind ausgenommen.

Gilt der Mindestlohn auch für Grenzgänger?

Ja. Wer im Kanton Genf, Tessin oder einem anderen Mindestlohn-Kanton arbeitet, hat unabhängig vom Wohnsitz Anspruch auf den kantonalen Mindestlohn. Massgebend ist der Arbeitsort.

Warum hat die Schweiz keinen nationalen Mindestlohn?

2014 lehnte die Stimmbevölkerung eine nationale Mindestlohn-Initiative mit 76 Prozent Nein-Stimmen ab. Seither führen einzelne Kantone eigene Regelungen ein.

Welche Anpassungen gab es per 1. Januar 2026?

Luzern führt neu CHF 22.75/h ein. Genf steigt von CHF 24.32 auf CHF 24.59 (+1.1 Prozent), Basel-Stadt von CHF 21.60 auf CHF 22.20 (Endstufe der Staffelung), Neuenburg und Jura passen turnusgemäss leicht an.

Was gilt, wenn ein GAV einen anderen Lohn vorsieht?

Es gilt immer der höhere Lohn. Liegt der GAV-Mindestlohn über dem kantonalen Mindestlohn, kommt der GAV zum Tragen. Liegt er darunter, greift der kantonale Mindestlohn.

Budgetplanung mit Mindestlohn

Mit einem Bruttolohn zwischen CHF 4'000 und CHF 4'400 ist der Spielraum eng. Die grössten Fixkosten in einem Schweizer Haushalt sind Miete (CHF 1'200 bis CHF 2'000), Krankenkassenprämien (CHF 300 bis CHF 450 pro erwachsene Person) und Transport. Wer hier vergleicht, kann oft mehrere hundert Franken im Jahr sparen.

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Fazit

2026 haben sechs Kantone einen gesetzlichen Mindestlohn: Genf, Luzern, Basel-Stadt, Neuenburg, Jura und Tessin. Genf führt mit CHF 24.59/h, Luzern kommt neu hinzu. In den übrigen 20 Kantonen regeln GAV oder freie Lohnvereinbarungen die Untergrenze.

Wer in einem Mindestlohn-Kanton arbeitet, hat einen verbindlichen Anspruch – Arbeitgeber dürfen die Untergrenze nicht unterschreiten. Wer weniger erhält, kann die Differenz rückwirkend einfordern. Eine vertiefte Betrachtung des Genfer Sondermodells finden Sie im Spezialartikel Genfer Mindestlohn 2026.

Rechtlicher Hinweis: Die Informationen in diesem Artikel dienen ausschliesslich Informationszwecken und stellen keine Rechtsberatung dar. Die genauen Mindestlöhne können sich ändern. Verbindliche Auskünfte erhalten Sie beim zuständigen kantonalen Amt für Wirtschaft und Arbeit oder beim Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO). Stand: Mai 2026.

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