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NAV Hauswirtschaft 2026: Mindestlohn Putzfrau & Pflege

9 min
checkeverything.ch Redaktion

NAV Hauswirtschaft 2026: Mindestloehne ab CHF 20.35/Stunde, Pflichten fuer Privathaushalte, AHV-Anmeldung, Genfer Sonderregel und Steuerabzug.

NAV Hauswirtschaft 2026: Mindestlohn Putzfrau & Pflege

Das Wichtigste in Kuerze

  • Geltung: Der NAV Hauswirtschaft des Bundes gilt schweizweit fuer Putzhilfen, Nannys und Pflegepersonen in Privathaushalten - mit Ausnahme des Kantons Genf, der einen eigenen gesetzlichen Mindestlohn kennt.
  • Mindestlohn 2026 (Bund): CHF 20.35/h ungelernt bis CHF 24.55/h mit eidg. Fachausweis (EFZ). Quelle: SECO / Bundesratsbeschluss vom 5. Dezember 2025, plus 2 Prozent.
  • Hoechster Kanton: Genf mit CHF 24.59/h - der hoechste gesetzliche Mindestlohn der Schweiz.
  • Arbeitgeberpflicht: Im Privathaushalt ist jeder bezahlte Lohn AHV-pflichtig; ab CHF 750 Jahreslohn wird der gesamte Lohn abgerechnet, und die UVG-Unfallversicherung ist obligatorisch.
  • Vereinfacht abrechnen: Lohnsumme bis CHF 22'680 pro Person und Jahr kann ueber das vereinfachte Verfahren der Ausgleichskasse laufen.

Stand: Juni 2026. Verbindliche Lohnhoehen immer ueber seco.admin.ch oder die kantonale AHV-Ausgleichskasse pruefen.

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NAV Hauswirtschaft 2026: Direkte Antwort

Der Normalarbeitsvertrag (NAV) Hauswirtschaft ist die schweizweite Verordnung des Bundesrates, die fuer Privathaushalte ohne anwendbaren Gesamtarbeitsvertrag den Mindestlohn fuer hauswirtschaftliche Taetigkeiten bindend festsetzt. Rechtsgrundlage ist Art. 360a Obligationenrecht. Ab dem 1. Januar 2026 gelten die vom Bundesrat am 5. Dezember 2025 beschlossenen neuen Stundenansaetze - eine Anpassung von rund 2 Prozent zur Teuerung. Wer in seinem Haushalt regelmaessig putzen, kochen, Kinder hueten oder pflegen laesst, ist Arbeitgeber im Sinne des Gesetzes und muss diese Mindestloehne einhalten.

Praktisch heisst das: Sie schulden mindestens den NAV-Stundenlohn plus die Arbeitgeberanteile an die Sozialversicherungen. Der NAV gilt in der ganzen Schweiz ausser im Kanton Genf, wo der hoehere kantonale Mindestlohn von CHF 24.59 pro Stunde anwendbar ist - eine Regelung, die wir im Beitrag zum Genfer Mindestlohn 2026 im Detail erklaeren. Wer einen allgemeinen Ueberblick ueber kantonale und branchenspezifische Loehne sucht, findet diesen im Leitfaden Mindestlohn Schweiz 2026.

Wer faellt unter den NAV Hauswirtschaft?

Der NAV erfasst alle hauswirtschaftlichen Taetigkeiten im Privathaushalt, sofern sie ueber 5 Stunden pro Woche und Arbeitgeber hinausgehen. Massgeblich ist nicht die Berufsbezeichnung, sondern die tatsaechliche Taetigkeit.

BerufsgruppeTypische TaetigkeitenNAV-pflichtig
ReinigungspersonalPutzen, Waeschewaschen, BuegelnJa
KinderbetreuungNanny, Au-pair, regelmaessige BabysitterJa
SeniorenbetreuungBetagtenhilfe, hauswirtschaftliche PflegeJa
GartenpflegeRegelmaessige Pflege des PrivatgartensJa
HauswartungHauswart im EinfamilienhausJa

Ausnahme: Eine einmalige Hilfe oder gelegentliches Babysitten unter 5 Stunden pro Woche faellt nicht unter den NAV. Sobald aber regelmaessige Stunden vereinbart sind, greift die Verordnung - auch wenn nur zwei Stunden pro Woche geputzt wird.

Mindestloehne 2026 nach Qualifikation

Die folgenden Bruttoansaetze gelten ab 1.1.2026 fuer das ganze Bundesgebiet (ausser Genf). Sie sind als Untergrenze zu verstehen, hoehere Loehne sind selbstverstaendlich erlaubt.

KategorieVoraussetzungMindestlohn 2026
UngelerntOhne Berufsausbildungab CHF 20.35/h
Mit BerufserfahrungMindestens 4 Jahre Hauswirtschaftab CHF 22.30/h
Mit EBAEBA Hauswirtschaftspraktiker/in (2-jaehrige Grundbildung)ab CHF 22.30/h
Mit EFZ / FachausweisEFZ Fachfrau/Fachmann Hauswirtschaft (3-jaehrige Grundbildung)ab CHF 24.55/h

Quelle: NAV Hauswirtschaft des Bundes, Anpassung Bundesrat 5.12.2025 (plus 2 Prozent). Massgeblich sind die im SR 221.215.329.4 publizierten Stundenansaetze. Auf diese Ansaetze kommt der Ferienzuschlag (8.33% bzw. 10.64%) hinzu.

Kantonale Sonderregeln 2026

Fuenf Kantone haben einen eigenen gesetzlichen Mindestlohn. In Genf gilt der NAV des Bundes gar nicht, in den uebrigen vier Kantonen geht der hoehere kantonale Ansatz dem NAV vor. Hier gilt strikt: Der hoehere Lohn ist immer geschuldet.

KantonMindestlohn 2026Grundlage
Genf (GE)CHF 24.59/hKantonaler gesetzlicher Mindestlohn (NAV nicht anwendbar)
Basel-Stadt (BS)CHF 22.20/hKantonaler gesetzlicher Mindestlohn
Jura (JU)CHF 21.40/hKantonaler gesetzlicher Mindestlohn
Neuenburg (NE)CHF 21.35/hKantonaler gesetzlicher Mindestlohn
Tessin (TI)ca. CHF 20.00-20.50/hKantonaler Mindestlohn (branchenabhaengig)
Andere Kantoneab CHF 20.35/hNAV Hauswirtschaft Bund

In Genf ueberprueft das kantonale Arbeitsamt (OCIRT) zusammen mit den paritaetischen Kontrollorganen regelmaessig auch Privathaushalte. Wer Loehne unter dem kantonalen Ansatz zahlt, riskiert Nachforderungen und Bussen. Mehr dazu im Genfer Mindestlohn-Leitfaden.

Ihre Pflichten als Privathaushalt

Sobald Sie regelmaessig eine Person beschaeftigen, werden Sie zum Arbeitgeber im Sinne des Sozialversicherungsrechts. Das toent komplizierter, als es ist - aber fuenf Pflichten sollten Sie kennen.

PflichtWas ist zu tun?Risiko bei Verstoss
MindestlohnNAV-Lohn oder kantonalen Mindestlohn zahlenNachzahlung + Busse
AHV-AnmeldungBei kantonaler Ausgleichskasse vor ArbeitsbeginnNachzahlung bis 5 Jahre + Verzugszinsen
UVG-VersicherungUnfallversicherung obligatorisch (Suva oder priv.)Persoenliche Haftung bei Unfall
LohnabrechnungMonatliche, schriftliche AbrechnungBeweispflicht im Streitfall
ArbeitsvertragSchriftliche Form dringend empfohlenHoeheres Streitrisiko

Sozialabgaben 2026 im Detail

Auf den Bruttolohn fallen sowohl Arbeitnehmer- als auch Arbeitgeberbeitraege an. Die Ansaetze sind 2026 stabil geblieben.

AbgabeArbeitnehmerArbeitgeberTotal
AHV / IV / EO5.30%5.30%10.60%
ALV (bis CHF 148'200)1.10%1.10%2.20%
BU (Berufsunfall)-ca. 0.5%ca. 0.5%
NBU (Nichtberufsunfall, ab 8h/Woche)ca. 1.5%-ca. 1.5%
FAK (Familienausgleichskasse)-ca. 1.2-3.0%kantonal
Total ca.7.9%7-10%15-18%

Quelle: AHV/IV-Beitragssaetze 2026 (Bundesamt fuer Sozialversicherungen, BSV). FAK-Saetze variieren kantonal - die kantonale Ausgleichskasse teilt den genauen Satz nach Anmeldung mit.

Eine BVG-Pflicht (Pensionskasse) besteht nur, wenn der Jahreslohn die Eintrittsschwelle von CHF 22'680 (Stand 2026) ueberschreitet. Bei wenigen Stunden pro Woche bleibt es daher meist bei AHV/ALV/UVG.

Vereinfachtes Abrechnungsverfahren

Fuer Privathaushalte hat der Bund das vereinfachte Abrechnungsverfahren eingerichtet (Bundesgesetz gegen die Schwarzarbeit, BGSA). Es bietet drei Vorteile:

  • Einmalige Anmeldung bei der kantonalen AHV-Ausgleichskasse statt monatliches Lohnreporting.
  • Pauschale Quellensteuer von 5% deckt die direkte Bundessteuer und die Kantonssteuer ab.
  • Alle Sozialversicherungen werden zentral durch die Ausgleichskasse abgerechnet.

Voraussetzung: Lohnsumme pro Person und Jahr unter CHF 22'680 und Gesamtlohnsumme des Haushalts unter CHF 60'480 pro Jahr. Wer mehrere Hilfen gleichzeitig beschaeftigt, kann das Verfahren weiterhin pro Person nutzen, solange diese Grenzen eingehalten werden.

In der Praxis erleichtert das Verfahren vor allem den Einstieg in eine legale Anstellung. Wer einmal jaehrlich CHF 4'000 bis 8'000 Lohn auszahlt, profitiert deutlich gegenueber der monatlichen Vollabrechnung.

Rechenbeispiel: Putzhilfe 4 Stunden pro Woche

Damit Sie Ihre Kosten realistisch einschaetzen, hier ein konkretes Beispiel fuer eine ungelernte Reinigungsfachperson zu CHF 25/h (inkl. Ferienanteil):

PositionBerechnungBetrag
Stundenlohn bruttoinkl. 8.33% FerienanteilCHF 25.00
Stunden pro Monat4 h x 4.33 Wochen17.3 h
Bruttolohn pro Monat17.3 h x CHF 25CHF 432.50
Arbeitgeberbeitraege ca.7.5% AufschlagCHF 32.45
Total pro MonatCHF 464.95
Total pro Jahrx 12 MonateCHF 5'579.40

Im Kanton Genf wuerde derselbe Einsatz wegen des hoeheren Mindestlohns auf rund CHF 6'500-7'000 pro Jahr ansteigen, dafuer entfaellt die Schwarzarbeit-Diskussion komplett.

Arbeitsvertrag: Pflichtinhalte

Ein muendlicher Arbeitsvertrag ist gueltig - aber im Streitfall steht Aussage gegen Aussage. Die schriftliche Form mit folgenden Bestandteilen schuetzt beide Seiten:

  • Vertragsparteien: Name, Adresse und ggf. AHV-Nummer beider Seiten.
  • Arbeitsbeginn und ggf. Befristung.
  • Taetigkeitsbeschrieb: Was wird konkret erwartet (Putzen, Kinderbetreuung, Pflege)?
  • Arbeitszeit: Wochenstunden, Lage der Arbeitstage.
  • Stunden- oder Monatslohn brutto inkl. Ferienanteil.
  • Ferien: Gesetzlich 4 Wochen, fuer Personen unter 20 Jahren 5 Wochen (Art. 329a OR).
  • Kuendigungsfrist: Im ersten Dienstjahr 1 Monat, ab dem 2. Jahr 2 Monate (NAV Hauswirtschaft).
  • Probezeit: Maximal 3 Monate, falls vereinbart.

SECO und travail.suisse stellen kostenlose Mustervertraege bereit. Auch viele kantonale Ausgleichskassen bieten Vorlagen an.

Steuerabzug fuer Haushaltshilfe

Wer eine legal angestellte Haushaltshilfe beschaeftigt, kann je nach Kanton einen Teil der Kosten von den Steuern abziehen. Die folgenden Beispielwerte gelten fuer die Kinderdrittbetreuung im Jahr 2026.

Kanton / BundMax. Abzug 2026Voraussetzung
Direkte BundessteuerCHF 25'500Drittbetreuung Kinder unter 14 (seit 2024)
ZuerichCHF 25'000Drittbetreuung Kinder unter 14 (ab Steuerperiode 2026)
Basel-StadtCHF 10'000Drittbetreuung Kinder unter 14

Quelle: Eidgenoessische Steuerverwaltung (ESTV) und kantonale Steueraemter. Die Hoechstabzuege unterscheiden sich stark zwischen den Kantonen und koennen sich jaehrlich aendern - bitte vor der Steuererklaerung beim eigenen Kanton verifizieren.

Wichtig: Reine Reinigungs- und Buegeldienste sind in den meisten Kantonen nicht abzugsfaehig. Der Abzug greift fast immer nur bei nachweisbarer Kinderbetreuung waehrend der Erwerbstaetigkeit.

Was bei Schwarzarbeit passiert

Die kantonalen Kontrollorgane (Tripartite Kommissionen, Arbeitsinspektorate) und die Suva fuehren Stichproben in Privathaushalten durch. Wer auffliegt, riskiert empfindliche Folgen:

  • Rueckwirkende AHV-Nachzahlung fuer bis zu 5 Jahre, plus Verzugszinsen.
  • Bussen nach dem Bundesgesetz gegen die Schwarzarbeit, fuer Privatpersonen je nach Schwere des Falls.
  • Persoenliche Haftung bei Arbeitsunfall ohne UVG-Versicherung.
  • Bei Auslaendern ohne Bewilligung zusaetzlich strafrechtliche Folgen nach Auslaendergesetz.

In der Praxis ist die Schwelle zur Anzeige niedriger, als viele Privathaushalte denken: Die angestellte Person muss sich nur einmal bei der Ausgleichskasse melden (zum Beispiel wegen Rentenanspruch oder Arbeitslosigkeit), und der Schwarzarbeitsfall ist aktenkundig.

FAQ - Haeufige Fragen 2026

Muss ich meine Putzfrau bei der AHV anmelden, wenn sie nur 2 Stunden pro Woche kommt?

Ja. Im Privathaushalt ist grundsaetzlich jeder bezahlte Lohn AHV-pflichtig. Wird die Grenze von CHF 750 pro Kalenderjahr ueberschritten, ist der gesamte Jahreslohn beitragspflichtig. Bei 2 Stunden pro Woche zu CHF 25 ist diese Schwelle bereits nach rund 30 Stunden erreicht - praktisch innerhalb der ersten Monate. Empfehlung: Anmeldung ab dem ersten Arbeitstag.

Gilt der NAV Hauswirtschaft auch in Kantonen mit eigenem Mindestlohn?

In Genf gilt der NAV des Bundes nicht; dort ist der kantonale Mindestlohn (CHF 24.59) anwendbar. In Basel-Stadt, Jura, Neuenburg und im Tessin bleibt der NAV grundsaetzlich anwendbar, der hoehere kantonale Lohn ist jedoch immer geschuldet. Die uebrigen NAV-Regeln (Ferien, Kuendigung, Vertragsform) bleiben unveraendert.

Brauche ich einen schriftlichen Arbeitsvertrag?

Nicht zwingend, aber ausdruecklich empfohlen. Ohne schriftlichen Vertrag gilt der NAV als minimaler Vertragsinhalt - und Beweisstreits werden teuer. SECO und kantonale Ausgleichskassen bieten kostenlose Mustervertraege.

Welchen Ferienzuschlag muss ich zahlen?

Bei 4 Wochen Ferien (Standard) sind das 8.33% des Bruttolohns. Bei 5 Wochen (Personen unter 20 oder vertraglich vereinbart) sind es 10.64%. Der Zuschlag kann direkt in den Stundenlohn eingerechnet werden, sofern dies auf der Lohnabrechnung ausgewiesen ist.

Was kostet eine Vollzeit-Nanny im Jahr realistisch?

Bei einer Vollzeit-Nanny mit EFZ und 42 h/Woche zu CHF 24.55 sind das rund CHF 4'470 Bruttolohn pro Monat. Mit Arbeitgeberbeitraegen, Ferienanteil und UVG kommen Sie auf rund CHF 60'000 bis 65'000 Gesamtkosten pro Jahr - im Kanton Genf entsprechend hoeher.

Was, wenn meine Hilfe aus dem EU-Raum stammt?

EU/EFTA-Buerger mit Bewilligung B oder L koennen ueber das vereinfachte Verfahren angestellt werden. Die pauschale Quellensteuer von 5% deckt die Steuerpflicht ab. Bewilligungspflichtige Drittstaatsangehoerige benoetigen eine Arbeitsbewilligung des kantonalen Migrationsamts.

Checkliste fuer Arbeitgeber

NAV Hauswirtschaft 2026 - Checkliste

  • 1. Stundenlohn pruefen: NAV-Lohn (ab CHF 20.35) oder kantonalen Mindestlohn (Genf, BS, JU, NE, TI).
  • 2. Anmeldung bei der kantonalen AHV-Ausgleichskasse vor Arbeitsbeginn.
  • 3. UVG-Unfallversicherung abschliessen (Suva oder private Versicherung).
  • 4. Vereinfachtes Abrechnungsverfahren beantragen (bis CHF 22'680 Jahreslohn pro Person).
  • 5. Schriftlichen Arbeitsvertrag mit Lohn, Stunden, Ferien, Kuendigungsfrist.
  • 6. Monatliche Lohnabrechnung erstellen und 5 Jahre aufbewahren.
  • 7. Ferienzuschlag im Stundenlohn korrekt ausweisen (8.33% oder 10.64%).
  • 8. Bei auslaendischen Mitarbeitenden: Quellensteuer 5% und Bewilligungspflicht klaeren.
  • 9. Steuerabzug fuer Kinderbetreuung pruefen (kantonal unterschiedlich).

Fazit

Der NAV Hauswirtschaft 2026 schafft Klarheit: Wer in seinem Privathaushalt regelmaessig putzen, betreuen oder pflegen laesst, ist Arbeitgeber und muss mindestens CHF 20.35 pro Stunde zahlen - in Genf nach kantonalem Recht sogar CHF 24.59. Wer die wenigen Pflichten ernst nimmt (AHV anmelden, UVG abschliessen, vereinfachtes Verfahren nutzen), schuetzt sich vor Nachzahlungen und Bussen und macht der Hilfe ein faires Angebot mit Sozialversicherungsschutz.

Wer kantonale Sonderfaelle vertiefen will, findet weitere Details im Beitrag Genfer Mindestlohn 2026. Fuer den Vergleich aller branchenspezifischen Mindestloehne in der Schweiz ist der Leitfaden Mindestlohn Schweiz 2026 die richtige Anlaufstelle.

Rechtlicher Hinweis: Stand: Juni 2026. Die Angaben dienen zur Information und ersetzen keine individuelle Rechts- oder Steuerberatung. Massgeblich sind die offiziellen Publikationen des Bundesrats, des SECO sowie der kantonalen Ausgleichskassen. Vor verbindlichen Entscheidungen empfehlen wir die Pruefung ueber seco.admin.ch oder direkt bei der zustaendigen Stelle.

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