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SRG-Initiative «200 Franken sind genug!»: Resultat 2026

8 min
checkeverything.ch Redaktion

SRG-Initiative am 8. März 2026 mit 61,9% Nein abgelehnt. Was das für die Serafe-Abgabe heisst: CHF 335 heute, CHF 312 ab 2027, CHF 300 ab 2029.

SRG-Initiative «200 Franken sind genug!»: Resultat 2026
Hinweis: Dieser Artikel enthält Affiliate-Links zu Finanzvergleichen. Wenn Sie über diese Links ein Produkt abschliessen, erhalten wir eine Provision. Für Sie entstehen keine zusätzlichen Kosten. Stand Juni 2026 — die Zahlen stützen sich auf die definitiven Resultate der Bundeskanzlei (bk.admin.ch), das BAKOM (bakom.admin.ch), das UVEK sowie das Bundesgesetz vom 24. März 2006 über Radio und Fernsehen (RTVG, SR 784.40). Massgebend sind ausschliesslich die offiziellen Publikationen.

Die eidgenössische Volksinitiative «200 Franken sind genug! — Initiative für ein faires Service public-Gebot» ist am 8. März 2026 abgelehnt worden. 61,9 Prozent der Stimmenden sagten Nein, 38,1 Prozent Ja — und kein einziger Kanton stimmte zu. Damit scheiterte die Initiative deutlich am Volks- und am Ständemehr. Die Stimmbeteiligung lag bei rund 55,8 Prozent.

Was heisst das konkret für Ihre Serafe-Rechnung? Die Radio- und Fernsehabgabe bleibt vorerst bei CHF 335 pro Haushalt und Jahr. Sie sinkt aber trotz des Neins — über den Gegenvorschlag des Bundesrats auf Verordnungsstufe: auf CHF 312 ab 2027 und auf CHF 300 ab 2029. Dieser Ratgeber erklärt, was zur Abstimmung stand, wie das Resultat zustande kam und welche finanziellen Folgen es für Privathaushalte und KMU hat.

Das Wichtigste in Kürze

  • Resultat: Initiative am 8. März 2026 abgelehnt — 61,9 % Nein, 38,1 % Ja, kein Kanton dafür.
  • Stimmbeteiligung: rund 55,8 %.
  • Heutige Abgabe: CHF 335 pro Privathaushalt und Jahr; gestaffelte Unternehmensabgabe je nach Umsatz.
  • Forderung der Initiative (abgelehnt): höchstens CHF 200 pro Haushalt, Unternehmen vollständig befreit.
  • Was nun gilt: Senkung auf CHF 312 ab 2027 und CHF 300 ab 2029 über den Gegenvorschlag des Bundesrats.
  • KMU: Umsatzschwelle steigt ab 2027 von CHF 500'000 auf CHF 1,2 Mio. — rund 80 % der MWST-pflichtigen Betriebe zahlen dann keine Abgabe mehr.
  • Erhebung: Serafe AG im Auftrag des BAKOM, basierend auf dem RTVG (SR 784.40).

SRG-Initiative «200 Franken sind genug!»: Was stand zur Abstimmung?

Die Initiative wollte die Radio- und Fernsehabgabe für Privathaushalte halbieren und Unternehmen vollständig befreien. Der Initiativtext sah eine Verfassungsänderung vor, mit der die Höchstabgabe pro Privathaushalt verbindlich auf CHF 200 pro Jahr begrenzt worden wäre. Lanciert wurde sie von einem Komitee aus SVP, Junge SVP Schweiz (JSVP), der Aktion für eine vernünftige Energiepolitik (AVES) und dem Schweizerischen Gewerbeverband (SGV).

Heute legt der Bundesrat die Höhe der Abgabe in der Verordnung über die Radio- und Fernsehabgabe (SR 784.401.1) gestützt auf das RTVG fest; die Erhebung erfolgt durch die Serafe AG im Auftrag des BAKOM. Die folgende Tabelle stellt die Ausgangslage, den geltenden Gegenvorschlag und die abgelehnte Initiative gegenüber.

AspektHeuteGegenvorschlag (gilt jetzt)Initiative (abgelehnt)
Abgabe pro HaushaltCHF 335CHF 312 (2027), CHF 300 (2029)Max. CHF 200
Ersparnis pro HaushaltCHF 23 (2027), CHF 35 (2029)CHF 135 (nicht in Kraft)
UnternehmensabgabeGestaffelt nach UmsatzBefreiung bis CHF 1,2 Mio. Umsatz (ab 2027)Vollständige Befreiung
SRG-Budget~CHF 1.2 Mrd./Jahr (~75 % Gebühren)Reduktion in Schritten bis ~CHF 270 Mio./JahrReduktion um rund CHF 400 Mio.
RechtsgrundlageRTVG / VerordnungVerordnungsanpassung BundesratVerfassungsänderung (gescheitert)

Wie kam das Resultat zustande?

Verfassungsinitiativen brauchen ein doppeltes Mehr: das Volksmehr (Mehrheit der Stimmenden) und das Ständemehr (Mehrheit der Kantone). Die SRG-Initiative verfehlte beides klar. Mit 38,1 Prozent Ja-Anteil und ohne einen einzigen zustimmenden Kanton war das Nein eindeutig — auch in ländlichen und bürgerlich geprägten Kantonen, in denen die Trägerparteien stark sind.

Massgeblich für das Resultat war nach Einschätzung der Befragungsinstitute der Gegenvorschlag des Bundesrats: Er bot eine moderate Entlastung von Haushalten und KMU, ohne den viersprachigen Service public infrage zu stellen. Viele Stimmende werteten die Halbierung dagegen als zu weitgehenden Eingriff in das Programmangebot, vor allem in der Romandie, im Tessin und im rätoromanischen Sprachgebiet.

Was gilt jetzt: der Gegenvorschlag des Bundesrats

Weil die Initiative abgelehnt wurde, setzt der Bundesrat seinen bereits beschlossenen Gegenvorschlag auf Verordnungsstufe um. Er senkt die Abgabe in zwei Schritten und entlastet kleinere Unternehmen, ohne dass eine Verfassungsänderung nötig ist.

  • Senkung der Haushaltsabgabe von CHF 335 auf CHF 312 ab 2027 und auf CHF 300 ab 2029.
  • Anhebung der Umsatzschwelle für die Unternehmensabgabe von CHF 500'000 auf CHF 1,2 Mio. ab 2027 — rund 80 % der MWST-pflichtigen Betriebe sind dann von der Abgabe befreit.
  • Gestaffelte Reduktion des SRG-Auftrags, damit die SRG die Sparvorgaben planbar umsetzen kann; die vier sprachregionalen Vollangebote bleiben erhalten.
  • Beibehaltung der bestehenden Rechtsgrundlage (RTVG); keine Verfassungsänderung.

Die Abgabe wird weiterhin durch die Serafe AG im Auftrag des BAKOM erhoben. Die Senkung erscheint automatisch auf der Serafe-Rechnung der betreffenden Jahre — Haushalte müssen nichts beantragen.

Wer stand auf welcher Seite?

Getragen wurde die Initiative von SVP, JSVP, AVES und dem Schweizerischen Gewerbeverband (SGV), unterstützt vom Hauseigentümerverband Schweiz (HEV) und einzelnen bürgerlichen Kantonalsektionen. Dagegen stellten sich Bundesrat, eine Mehrheit der eidgenössischen Räte, die SRG SSR, der überparteiliche Verein Pro Service Public, die Mediengewerkschaften (Syndicom, SSM) sowie zahlreiche Akteure aus der Romandie, dem Tessin und dem rätoromanischen Sprachgebiet, die finanzielle Folgen für die kleineren Sprachregionen befürchteten.

Wie funktioniert die Radio- und TV-Abgabe?

Die Mediengebühr ist seit 2019 eine geräteunabhängige Haushaltsabgabe; sie ersetzte das alte Billag-Empfangsgebührenmodell. Erhoben wird sie durch die Serafe AG (Schweizerische Erhebungsstelle für Radio- und Fernsehgebühren) im Auftrag des BAKOM. Grundlage ist Artikel 68 ff. RTVG (SR 784.40) sowie die Verordnung SR 784.401.1. Wohin die Gelder fliessen, zeigt die folgende Übersicht.

EmpfängerinWas wird finanziertAnteil ca.
SRG SSRSRF, RTS, RSI, RTR (TV, Radio, Online); Programm in vier Landessprachen~75 %
Konzessionierte PrivateRegionale TV- und Radiosender mit Leistungsauftrag~5 %
Serafe und VerwaltungErhebungssystem, BAKOM-Aufsicht~2 %
Diverses und ReservenMedienforschung, Ausbildung, Reserven SRG~18 %

Die SRG finanziert sich nach eigenen Angaben zu rund 75 % über die Haushalts- und Unternehmensabgabe; der Rest stammt aus Werbung, Sponsoring und Programmverkäufen.

Pro und Contra: die Argumente der Abstimmung

Argumente der Befürworter

ArgumentErläuterung des Komitees
Haushalte entlastenCHF 135 weniger pro Jahr; relevant bei steigenden Krankenkassenprämien und Energiekosten.
KMU vollständig befreienWegfall der Unternehmensabgabe für alle Betriebsgrössen.
SRG zu Effizienz zwingenStreichung von Doppelstrukturen, Fokus auf service-public-Kerninhalte.
MedienvielfaltMehr Raum für private Medien neben dem gebührenfinanzierten Service public.
Faire MediengebührAbgabe an die Nutzung anpassen — wer Streamingdienste bevorzugt, soll weniger zahlen.

Argumente der Gegner

ArgumentErläuterung von Bundesrat und Gegnerschaft
Service public gefährdetEine Reduktion des SRG-Budgets um rund 40 % hätte Programm, Information und Kultur substantiell beschnitten.
Sprachregionen ungleich betroffenRomandie, Tessin und rätoromanisches Sprachgebiet wären überproportional betroffen, da sie auf den Solidaritätsausgleich der SRG angewiesen sind.
StellenabbauSRG-Schätzungen sprachen von rund 1'000 bis 2'000 betroffenen Vollzeitstellen.
Private Sender mitbetroffenAuch konzessionierte regionale TV- und Radiosender hätten weniger Mittel erhalten.
Demokratische FunktionUnabhängige, gebührenfinanzierte Medien tragen zur Meinungsbildung in einem viersprachigen Land bei.

Was sich für Privathaushalte und KMU ändert

Privathaushalte: schrittweise Entlastung

Die Abgabe ist pro Haushalt geschuldet, nicht pro Person. Wer in einer WG mehrere Haushalte bildet (eigener Mietvertrag, eigene Postadresse), zahlt je Haushalt separat. Mit dem Gegenvorschlag sinkt der Betrag pro Haushalt wie folgt.

JahrAbgabe pro HaushaltErsparnis ggü. heute
2026 (heute)CHF 335
Ab 2027CHF 312CHF 23
Ab 2029CHF 300CHF 35

Befreit sind Bezügerinnen und Bezüger von Ergänzungsleistungen (EL) zur AHV oder IV — die Befreiung muss bei der Serafe AG aktiv beantragt und mit den EL-Bescheiden belegt werden; sie erfolgt nicht automatisch.

Unternehmen: höhere Umsatzschwelle ab 2027

JahresumsatzHeuteAb 2027 (Gegenvorschlag)
Unter CHF 500'000CHF 0CHF 0
CHF 500'000 – 1,2 Mio.AbgabepflichtigCHF 0 (befreit)
Über CHF 1,2 Mio.Gestaffelt nach UmsatzGestaffelt (angepasste Tarife)

Mit der angehobenen Schwelle von CHF 500'000 auf CHF 1,2 Mio. zahlen ab 2027 rund 80 % der MWST-pflichtigen Betriebe keine Unternehmensabgabe mehr.

Glossar: die wichtigsten Begriffe

  • Volksmehr: Mehrheit der abstimmenden Bürgerinnen und Bürger. Für eine Verfassungsinitiative reicht es allein nicht.
  • Ständemehr: Mehrheit der Kantone. Bei Verfassungsinitiativen zusätzlich erforderlich; die SRG-Initiative verfehlte es vollständig.
  • Gegenvorschlag: Alternative der Behörden zu einer Initiative. Hier auf Verordnungsstufe, weshalb er ohne separate Abstimmung greift, sobald die Initiative abgelehnt ist.
  • Serafe AG: Erhebungsstelle für die Radio- und Fernsehabgabe im Auftrag des BAKOM.

Ungeachtet des Resultats: Fixkosten senken

Die Mediengebühr macht nur einen kleinen Teil der Schweizer Haushalts-Fixkosten aus. Die nun beschlossene Senkung bringt CHF 23 bis CHF 35 pro Jahr. Andere Posten bieten deutlich mehr Spielraum.

FixkostenpostenSparhebelRealistisches Sparpotenzial pro Jahr
Krankenkasse GrundversicherungAnbieterwechsel per 31. Oktober für 1. Januar des Folgejahres.CHF 500 – 1'500
Handy-AboWechsel von Premium- zu Budget-Tarif oder MVNO-Anbieter.CHF 200 – 600
AutoversicherungJährliche Offertenvergleiche per Stichtag-Kündigung.CHF 200 – 500
Streaming-AbosNicht genutzte Dienste kündigen oder rotieren.CHF 100 – 300
Säule 3aMaximaleinzahlung 2026: CHF 7'258 (mit Pensionskasse); Steuereinsparung kantonsabhängig.CHF 500 – 2'000 (Steuern)

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Einordnung und weitere Vorlagen

Die SRG-Initiative war eine von vier Vorlagen am 8. März 2026. Den Gesamtüberblick mit allen Resultaten finden Sie im Ratgeber zur Abstimmung vom 8. März 2026. Die zweite abgelehnte Initiative desselben Sonntags war die Klimafonds-Initiative 2026. Steuerliche Hintergründe für 2026 erklärt unser Artikel zur Individualbesteuerung in der Schweiz 2026. Wer die Mediengebühr durch Streaming ergänzt, vergleicht die Optionen in unserem Überblick zu Netflix-Alternativen in der Schweiz. Wie Sie bei der grössten Fixkostenposition sparen, zeigt der Ratgeber zu den Krankenkassenprämien 2026.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Wie ist die SRG-Initiative ausgegangen?

Die Initiative «200 Franken sind genug!» wurde am 8. März 2026 mit 61,9 Prozent Nein abgelehnt. Kein Kanton stimmte zu; die Initiative scheiterte am Volks- und am Ständemehr. Die Stimmbeteiligung lag bei rund 55,8 Prozent.

Was kostet die Radio- und TV-Abgabe jetzt?

Die Haushaltsabgabe beträgt aktuell CHF 335 pro Jahr. Trotz Ablehnung der Initiative sinkt sie über den Gegenvorschlag des Bundesrats auf CHF 312 ab 2027 und CHF 300 ab 2029.

Warum sinkt die Abgabe trotz des Neins?

Der Bundesrat hatte parallel zur Initiative einen Gegenvorschlag auf Verordnungsstufe beschlossen. Dieser greift, sobald die Initiative abgelehnt ist, ohne dass eine zusätzliche Abstimmung nötig wäre.

Wer hat die Initiative lanciert?

Trägerinnen waren die SVP, die Junge SVP Schweiz (JSVP), die Aktion für eine vernünftige Energiepolitik (AVES) und der Schweizerische Gewerbeverband (SGV).

Was ändert sich für Unternehmen?

Ab 2027 steigt die Umsatzschwelle für die Unternehmensabgabe von CHF 500'000 auf CHF 1,2 Mio.. Rund 80 Prozent der MWST-pflichtigen Betriebe zahlen dann keine Abgabe mehr.

Wer ist von der Abgabe befreit?

Bezügerinnen und Bezüger von Ergänzungsleistungen (EL) zur AHV oder IV sind auf Antrag bei der Serafe AG befreit. Die Befreiung ist nicht automatisch und muss mit den entsprechenden EL-Bescheiden belegt werden.

Gilt die Abgabe auch ohne Fernseher?

Ja. Die Abgabe ist seit 2019 geräteunabhängig: Wer einen eigenen Haushalt führt, zahlt — unabhängig davon, ob ein Empfangsgerät vorhanden ist. Daran ändert auch der Gegenvorschlag nichts.

Fazit

Die SRG-Initiative «200 Franken sind genug!» ist am 8. März 2026 mit 61,9 Prozent Nein und ohne einen einzigen zustimmenden Kanton gescheitert. Für Privathaushalte heisst das: Die Abgabe bleibt vorerst bei CHF 335, sinkt aber über den Gegenvorschlag des Bundesrats auf CHF 312 ab 2027 und CHF 300 ab 2029. KMU mit bis zu CHF 1,2 Mio. Umsatz werden ab 2027 befreit.

Für die konkrete Haushaltsrechnung gilt: Eine Optimierung der Krankenkassenprämien, des Handy-Abos oder der Säule 3a bringt meist mehr als die beschlossene Senkung der Mediengebühr. Massgebend sind ausschliesslich die offiziellen Publikationen auf bk.admin.ch und die Tarifinformationen der Serafe AG.

Redaktioneller und rechtlicher Hinweis: Dieser Artikel dient ausschliesslich der neutralen Information über eine eidgenössische Abstimmung und stellt keine Rechts-, Steuer- oder Finanzberatung dar. Stand Juni 2026. Massgebend sind die definitiven Resultate der Bundeskanzlei und die Tarifinformationen der Serafe AG. Quellen: Bundesgesetz vom 24. März 2006 über Radio und Fernsehen (RTVG, SR 784.40), Verordnung über die Radio- und Fernsehabgabe (SR 784.401.1), Medienmitteilungen des UVEK/BAKOM sowie die Abstimmungspublikationen der Bundeskanzlei.

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