Krypto Steuer Schweiz CARF 2026: ESTV-Meldepflicht ab 2027
CARF Schweiz 2026: automatischer Informationsaustausch zu Krypto ab 2027. ESTV-Meldepflicht und Steuern fuer Bitcoin und Ether im Ueberblick.

Letzte Aktualisierung: 13. Juni 2026 durch die checkeverything.ch Redaktion. Dieser Artikel wird laufend an den Schweizer Gesetzgebungsprozess angepasst.
Das Wichtigste in Kuerze: Das Crypto-Asset Reporting Framework (CARF) der OECD verpflichtet teilnehmende Staaten zur Sammlung und anschliessend zum automatischen Austausch von Daten ueber Krypto-Halter. Die Schweiz hat die Gesetzesgrundlage umgesetzt: Das Parlament genehmigte die Vorlage in der Schlussabstimmung vom 26. September 2025, das revidierte AIA-Gesetz ist seit 1. Januar 2026 in Kraft. Schweizer Krypto-Dienstleister, sogenannte Crypto Asset Service Providers (CASPs) wie Boersen und Custodians, erheben damit ab 2026 die Kundendaten und melden sie der Eidgenoessischen Steuerverwaltung (ESTV). Der erste automatische Austausch mit Partnerstaaten erfolgt fruehestens am 1. Januar 2027 (fuer das Steuerjahr 2026), weil die parlamentarische Beratung ueber die Liste der vorgeschlagenen 74 Partnerstaaten noch laeuft (Stand Juni 2026). Die materielle Schweizer Krypto-Besteuerung bleibt unveraendert: Bestand unterliegt der Vermoegenssteuer, private Kursgewinne sind steuerfrei, gewerbsmaessiger Handel und Mining sind einkommenssteuerpflichtig gemaess Kreisschreiben Nr. 36 der ESTV.
Wer Bitcoin, Ether oder Stablecoins haelt, sollte jetzt seine Transaktionshistorie sauber dokumentieren und alle Krypto-Bestaende korrekt in der Steuererklaerung deklarieren. Ab 2027 erfahren die kantonalen Steuerbehoerden ueber den automatischen Informationsaustausch ohnehin, was Schweizer und auslaendische Boersen melden.
CARF Schweiz: Der Stand der Umsetzung im Juni 2026
Die OECD hat das Crypto-Asset Reporting Framework im Oktober 2022 verabschiedet. Es ergaenzt den bestehenden Standard fuer den automatischen Informationsaustausch ueber Finanzkonten (AIA / Common Reporting Standard CRS) um Kryptowerte und um auslaendische E-Geld-Produkte. Rund 50 Staaten haben das multilaterale Abkommen zum Krypto-Austausch unterzeichnet, darunter alle EU-Staaten, das Vereinigte Koenigreich, Australien, Kanada, Singapur und Japan. Die Schweiz hat ihre eigene Gesetzesgrundlage umgesetzt und schlaegt eine Liste von 74 Partnerstaaten vor (alle EU-Staaten, das Vereinigte Koenigreich und die meisten G20-Laender, jedoch ohne USA, China und Saudi-Arabien).
| Etappe | Inhalt | Status Mai 2026 |
|---|---|---|
| Oktober 2022 | OECD verabschiedet CARF und revidierten CRS | abgeschlossen |
| 2023 | Joint Statement von 48 Staaten zur fristgerechten Umsetzung | abgeschlossen |
| Mai 2024 | Eroeffnung Vernehmlassung Schweiz | abgeschlossen |
| Feb. 2025 | Bundesrat verabschiedet Botschaft zu AIA-Gesetz und CARF-Umsetzung | abgeschlossen |
| 26. Sept. 2025 | Schlussabstimmung Parlament: Gesetzesgrundlage genehmigt | abgeschlossen |
| 1. Jan. 2026 | Revidiertes AIA-Gesetz in Kraft; Datenerhebung durch Schweizer CASPs beginnt | in Kraft |
| 2025 / 2026 | Parlamentarische Beratung der Liste der 74 Partnerstaaten | laufend |
| fruehestens 1. Jan. 2027 | Erster automatischer Datenaustausch mit Partnerstaaten (Steuerjahr 2026) | geplant |
Die Gesetzesgrundlage ist seit dem 1. Januar 2026 in Kraft, der erste tatsaechliche Austausch haengt jedoch davon ab, mit welchen Staaten das Parlament den AIA freigibt. Solange die Liste der Partnerstaaten nicht definitiv ist, kann die Schweiz die Krypto-Daten fruehestens ab 1. Januar 2027 austauschen. Das Staatssekretariat fuer internationale Finanzfragen (SIF) und die ESTV koordinieren die Detailregeln. Verfolgen Sie die offiziellen Mitteilungen auf sif.admin.ch und estv.admin.ch.
Wer ist nach CARF in der Schweiz meldepflichtig?
CARF richtet sich an die Reporting Crypto-Asset Service Provider (RCASPs). In der Schweiz sind das insbesondere:
- Krypto-Boersen und -Broker mit Sitz oder Geschaeftstaetigkeit in der Schweiz (Beispiele: Bitcoin Suisse, SwissBorg, Boersen mit FINMA-Aufsicht oder DLT-Handelssystem-Lizenz nach DLT-Gesetz);
- Custodians und Wallet-Anbieter, die Krypto-Assets fuer Dritte verwahren;
- Vermittler von Krypto-Transaktionen wie OTC-Schalter und gewerbliche Tauschstellen;
- Anbieter von Krypto-Geldautomaten (Bitcoin-ATMs), wenn sie Kundenidentifikation ausfuehren.
Diese Anbieter unterliegen bereits heute der FINMA-Aufsicht im Bereich Geldwaescherei (GwG) und benoetigen je nach Tatigkeit eine FinTech-Lizenz oder einen SRO-Anschluss. CARF ergaenzt das um eine systematische steuerliche Meldepflicht.
Private Wallets (Hardware-Wallets, Self-Custody-Software) sind selbst nicht meldepflichtig. Wenn Sie aber Coins zwischen einer Boerse und Ihrer Hardware-Wallet bewegen, melden die Boersen sowohl Eingang als auch Ausgang.
Welche Daten meldet die Schweiz an Partnerstaaten?
Die ESTV uebermittelt pro betroffene Person und Steuerjahr ein klar definiertes Datenpaket. Die Konzeption folgt dem etablierten CRS-Standard.
| Datenkategorie | Details |
|---|---|
| Identifikation | Name, Adresse, Geburtsdatum, Steueridentifikationsnummer (TIN), Ansaessigkeit |
| Transaktionen Krypto gegen Fiat | Bruttoerloese aus Kauf und Verkauf, getrennt nach Kryptowert |
| Transaktionen Krypto gegen Krypto | Tauschgeschaefte, Aggregate je Asset |
| Transfers | Krypto-Transfers zu und von externen Wallets (Adressen), inkl. Klassifizierung |
| Reportable Retail Payment Transactions | Krypto-Zahlungen ueber dem CARF-Schwellenwert (USD 50'000 je Transaktion) |
| Jahresend-Bestand | Bewertung des gehaltenen Krypto-Vermoegens (faire Marktwerte) |
Die Daten gehen einmal jaehrlich an die ESTV, die sie an die zustaendige auslaendische Steuerbehoerde im Ansaessigkeitsstaat des Kunden weiterleitet und umgekehrt erhaelt. Innerhalb der Schweiz nutzen Bund und Kantone die Information zur Kontrolle der Steuererklaerungen.
Welche Krypto-Werte sind betroffen?
CARF deckt Krypto-Assets im weiten Sinne ab, die fuer Zahlungs- oder Investitionszwecke gehalten werden koennen. Wesentlich sind diese Kategorien:
| Asset-Typ | Beispiele | CARF-pflichtig |
|---|---|---|
| Zahlungs-Token / Coins | Bitcoin (BTC), Ether (ETH), Solana (SOL) | Ja |
| Stablecoins | USDT, USDC, DAI | Ja |
| NFTs (fungibel handelbar) | Serielle Collections auf Boersen | Ja, wenn fungibel und investitionsgeeignet |
| Utility- und Governance-Token | Plattform-Token, DeFi-Governance | faktbezogen |
| Zentralbank-Digitalwaehrungen (CBDC) | digitaler Franken-Pilot SNB, digitaler Euro | Nein (CRS, nicht CARF) |
| Einzigartige Sammler-NFTs | 1-of-1 Kunst, Tickets | Nein, wenn nicht fungibel und nicht zu Zahlung/Investition |
Quelle: OECD-Bericht Crypto-Asset Reporting Framework and Amendments to the Common Reporting Standard (2022), Sektion I.D.
Krypto Steuern Schweiz: Was sich nicht aendert
CARF aendert die Steuerregeln nicht. Wer in der Schweiz Krypto haelt, unterliegt weiter den bekannten kantonalen und eidgenoessischen Steuergesetzen. Das ESTV-Kreisschreiben Nr. 36 "Kryptowaehrungen und ICO als Steuerobjekt" ist die zentrale Referenz; es wurde laufend aktualisiert und bleibt Stand Juni 2026 die Verwaltungspraxis.
Vermoegenssteuer (alle Kantone)
Kryptowaehrungen werden zum Steuerwert per 31. Dezember als bewegliches Vermoegen deklariert.
- Bekannte Coins: ESTV publiziert jedes Jahr eine offizielle Kursliste mit Steuerkursen fuer Bitcoin, Ether und weitere haeufig gehandelte Token. Diese Werte sind im DA-1-Formular und in den meisten kantonalen Steuersoftwares (TaxMe BE, GeTax GE, ZHprivateTax und weitere) eingebettet.
- Nicht gelistete Token: Der Wert ist anhand des durchschnittlichen Marktpreises auf der gehandelten Boerse zu deklarieren. Liegt nachweislich kein Marktpreis vor, kann CHF 0 mit Begruendung eingetragen werden.
- Wallet-Zuordnung: Halten Sie Coins auf mehreren Boersen und Wallets, summieren Sie die Bestaende. Boersenadressen lassen sich anhand der Jahresreports der Anbieter belegen.
Die Vermoegenssteuersaetze unterscheiden sich kantonal stark. Ein Bitcoin im Wert von CHF 60'000 fuehrt z. B. in Zug zu deutlich tieferer Belastung als in Genf oder im Wallis. Die genaue Berechnung haengt von Gesamtvermoegen, Zivilstand und Wohnsitzgemeinde ab; pauschale Aussagen sind hier irrefuehrend.
Einkommenssteuer: privat oder gewerbsmaessig
Hier liegt der zentrale Unterschied zur Behandlung in Deutschland oder Frankreich: Kursgewinne aus privatem Krypto-Handel sind in der Schweiz steuerfrei (Art. 16 Abs. 3 DBG). Voraussetzung ist die Qualifikation als private Vermoegensverwaltung. Wer gewerbsmaessig handelt, versteuert die Gewinne als Einkommen aus selbststaendiger Erwerbstaetigkeit.
| Kriterium | Private Vermoegensverwaltung | Gewerbsmaessiger Handel |
|---|---|---|
| Kursgewinne | steuerfrei | einkommenssteuerpflichtig |
| Verluste | nicht abzugsfaehig | abzugsfaehig (Gewinnungskosten) |
| Haltedauer | mindestens 6 Monate empfohlen | unter 6 Monaten ueblich |
| Handelsvolumen | Transaktionsvolumen unter 5 x Vermoegen | Volumen ueber 5 x Vermoegen |
| Fremdfinanzierung | keine wesentlichen Margenkredite | signifikanter Hebel / Margin |
| Einkommensanteil | realisierte Gewinne unter 50% des steuerbaren Einkommens; Krypto nicht notwendig zum Lebensunterhalt | Gewinne ueber 50% des Einkommens; ersetzen Erwerbseinkommen |
Die Kriterien stammen aus dem Kreisschreiben Nr. 36 und der analog herangezogenen Praxis zum gewerbsmaessigen Wertschriftenhandel (Kreisschreiben Nr. 36 BdBSt, in Verbindung mit der Praxis des Bundesgerichts zu Art. 18 DBG). Die kantonale Steuerverwaltung beurteilt die Qualifikation im Einzelfall. Wer regelmaessig in DeFi, Perpetuals oder gehebelten Produkten taetig ist, sollte vor der Steuererklaerung eine Vorabklaerung beim kantonalen Steueramt einholen.
Staking, Mining, Airdrops, DeFi
| Aktivitaet | Steuerliche Behandlung |
|---|---|
| Staking-Belohnungen | steuerpflichtig als Vermoegensertrag, analog zu Zinsen, zum Marktwert am Tag des Zuflusses |
| Mining privat | Einkommen aus selbststaendiger Erwerbstaetigkeit; Strom- und Hardware-Kosten abzugsfaehig |
| Airdrops | Einkommen zum Marktwert bei Empfang |
| DeFi-Lending Ertraege | Vermoegensertrag (Zinscharakter) |
| Liquidity-Mining / LP-Rewards | faktbezogen, oft Einkommen; Tauschgeschaefte koennen Realisierung ausloesen |
| Hard Forks | grundsaetzlich kein Einkommenszufluss bei automatischer Erhaltung; Verkauf kann gewerblich relevant sein |
Bei DeFi und Liquidity-Mining ist die Verwaltungspraxis nicht abschliessend geklaert. Lassen Sie komplexe Faelle vor der Deklaration vom kantonalen Steueramt oder einem Steuerberater pruefen.
Was Sie als Halter jetzt tun sollten
CARF verlangt vor allem Dokumentation, nicht zusaetzliche Steuern. Diese fuenf Schritte machen Sie steuersicher fuer 2026 und 2027.
Checkliste fuer Schweizer Krypto-Halter
- Transaktionshistorie sichern. Laden Sie von jeder Boerse die vollstaendigen Jahresreports und CSV-Exporte ab Beginn der Nutzung herunter. Boersen archivieren Daten oft nur 12 bis 24 Monate.
- Wallets inventarisieren. Notieren Sie alle Adressen Ihrer Hardware-Wallets (z. B. Ledger, Trezor) und Self-Custody-Loesungen sowie zugehoerige Boersenkonten. Halten Sie ein verschluesseltes Backup an einem zweiten Ort.
- Steuererklaerungen pruefen. Sind alle Krypto-Bestaende in den letzten Jahren deklariert worden? Im DA-1 oder im Wertschriftenverzeichnis muss die Position erscheinen, auch wenn der Steuerkurs CHF 0 ist.
- Krypto-Steuersoftware einsetzen. Tools mit Schweizer Steuerreport (s. unten) automatisieren die Berechnung. Behalten Sie die Originalbelege fuer mindestens 10 Jahre, gemaess Aufbewahrungspflicht OR Art. 958f.
- Bei Versaeumnissen handeln. Die straflose Selbstanzeige nach Art. 175 Abs. 3 DBG bzw. Art. 56 Abs. 1bis StHG bleibt einmal im Leben moeglich. Sie ist nur strafmildernd, wenn die Behoerde noch keine Kenntnis hat. Lassen Sie das frueh genug von einem Steuerberater pruefen.
Straflose Selbstanzeige vor CARF
Wer in den vergangenen Jahren Krypto-Bestaende nicht deklariert hat, kann eine einmalige straflose Selbstanzeige einreichen. Voraussetzung ist, dass die Steuerbehoerde noch nichts wusste. Sobald die ESTV via CARF Daten erhaelt, ist diese Voraussetzung schwieriger zu erfuellen. Nachsteuer und Verzugszinsen fallen in jedem Fall an. Eine Selbstanzeige sollte immer mit einem qualifizierten Steuerberater oder Anwalt ausgearbeitet werden.
Krypto-Steuersoftware mit Schweizer Report
Diese Anbieter unterstuetzen Schweizer Steuerformate und Kursquellen. Wir empfehlen keine spezifische Loesung; pruefen Sie Funktionen, Preise und Datenschutz selbst.
| Tool | Schweizer Report | Staerke |
|---|---|---|
| CoinTracking | ja | umfangreiches Reporting, viele Boersen-Connectoren |
| Koinly | ja | einfacher Import, Schweizer Steuerreport |
| Blockpit | ja | DACH-fokussiert, klare Wegleitung |
| Accointing | ja | DeFi-Tracking, On-Chain-Adressen |
| Eigene Tabelle | manuell | geeignet bei wenigen Trades und einem Anbieter |
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Haeufige Fragen zu CARF und Krypto-Steuern
Ab wann gilt CARF in der Schweiz konkret?
Das revidierte AIA-Gesetz ist seit dem 1. Januar 2026 in Kraft (Schlussabstimmung im Parlament am 26. September 2025), seither erheben Schweizer CASPs die Daten. Der erste automatische Austausch mit Partnerstaaten fuer das Steuerjahr 2026 erfolgt fruehestens am 1. Januar 2027; das Datum haengt davon ab, wann das Parlament die Liste der 74 Partnerstaaten freigibt (Stand Juni 2026 noch in Beratung).
Werden auslaendische Boersen wie Binance oder Coinbase gemeldet?
Ja, sofern der Sitzstaat CARF umgesetzt hat. Schweizer Anleger mit Konten bei EU-Boersen, britischen Plattformen oder US-Anbietern (sobald die USA CARF umsetzen) erscheinen in den Meldungen der jeweiligen Staaten an die ESTV. Der Schutz durch geographische Distanz entfaellt.
Sind Hardware-Wallets und Self-Custody von CARF betroffen?
Die Wallets selbst nicht. Gemeldet werden aber alle Transfers zwischen Boersen und privaten Adressen. Die zugrundeliegenden Vermoegenswerte muessen weiterhin in der Steuererklaerung als bewegliches Vermoegen deklariert werden.
Was passiert, wenn ich Krypto-Bestaende verschwiegen habe?
Bei Entdeckung drohen Nachsteuer, Verzugszinsen und eine Busse. Bei vorsaetzlicher Hinterziehung sind Bussen bis zum Dreifachen der hinterzogenen Steuer moeglich (Art. 175 Abs. 2 DBG). Die straflose Selbstanzeige ist einmal im Leben moeglich, wenn die Behoerde noch keine Kenntnis hat.
Sind private Kursgewinne in der Schweiz wirklich steuerfrei?
Ja, bei Qualifikation als private Vermoegensverwaltung. Die Kriterien stehen oben; bei Unsicherheit eine Vorabklaerung beim kantonalen Steueramt einholen.
Wie deklariere ich Stablecoins?
Stablecoins sind ebenfalls steuerlich Krypto-Werte und werden im Wertschriftenverzeichnis zum Steuerkurs (meist nahe USD- bzw. EUR-Parity) per 31. Dezember deklariert. CARF erfasst Transaktionen mit Stablecoins ebenso wie BTC- oder ETH-Bewegungen.
Was ist mit Krypto-Zahlungen im Alltag?
Wer mit Krypto zahlt, realisiert steuerlich einen Verkauf des betreffenden Coins. Bei privater Vermoegensverwaltung sind allfaellige Kursgewinne steuerfrei. CARF erfordert eine Meldung bei Einzeltransaktionen ueber USD 50'000.
Sollte ich vor 2027 eine Selbstanzeige machen?
Wer in der Vergangenheit unvollstaendig deklariert hat, sollte das vor dem ersten CARF-Austausch sauber bereinigen. Beratung durch einen Steueranwalt oder eine spezialisierte Treuhandgesellschaft ist hier dringend empfohlen.
Fazit
CARF macht die Schweizer Krypto-Welt transparenter, aendert aber die Steuerregeln nicht: Bestand bleibt vermoegenssteuerpflichtig, private Kursgewinne bleiben steuerfrei. Wer ordentlich deklariert, hat von CARF nichts zu fuerchten. Wer Lueckenhaft deklariert hat, sollte 2026 zur sauberen Bereinigung nutzen und gegebenenfalls eine straflose Selbstanzeige vorbereiten. Die Schweiz bleibt ein attraktiver Standort fuer private Krypto-Halter; Compliance wird mit dem automatischen Austausch zur Selbstverstaendlichkeit.
Rechtlicher Hinweis: Dieser Artikel hat informativen Charakter und ist keine Steuer- oder Rechtsberatung. Die Schweizer Steuerregeln werden auf Bundes-, Kantons- und Gemeindeebene erlassen und koennen sich aendern. Verbindliche Auskuenfte erteilen die Eidgenoessische Steuerverwaltung (ESTV), die zustaendige kantonale Steuerverwaltung sowie qualifizierte Steuerberater oder -anwaelte. Stand Juni 2026.
Quellen: OECD Crypto-Asset Reporting Framework (2022); ESTV-Kreisschreiben Nr. 36; admin.ch; estv.admin.ch; finma.ch.
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