Steuererklärung Schweiz 2026: Alle Fristen nach Kanton
Steuererklärung 2026 Fristen: Alle Abgabetermine nach Kanton, Fristverlängerung online beantragen sowie Mahngebühren und Ermessensveranlagung vermeiden.

Steuererklärung 2026: Alle Fristen nach Kanton
Die Einreichfristen für die Steuererklärung 2025 variieren je nach Kanton erheblich. Hier finden Sie alle Termine auf einen Blick.
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- Ordentliche Frist: 28. Februar bis 30. April 2026, je nach Kanton (Jura am frühesten, ZG/TI/AI/OW am spätesten)
- Verlängerung in fast allen Kantonen kostenlos online – einzige Ausnahme Genf mit CHF 20
- Antrag VOR Ablauf der ordentlichen Frist stellen, rückwirkend keine Verlängerung mehr
- Verspätung: 1. Mahnung CHF 0-50, 2. Mahnung CHF 50-100, dann Ermessensveranlagung mit Ordnungsbusse CHF 100-1'000
- Säule 3a 2025 noch bis 31. Dezember 2025 einzahlen – Maximalbetrag CHF 7'056 mit Pensionskasse
Was Sie wissen müssen
Die Steuererklärung für das Steuerjahr 2025 muss im Jahr 2026 eingereicht werden. Die Fristen unterscheiden sich je nach Kanton teils deutlich. Die meisten Kantone gewähren eine kostenlose Fristverlängerung von etwa sechs Monaten – wer rechtzeitig handelt, hat also genug Zeit.
Grundlage ist die kantonale Steuerverwaltung in Verbindung mit der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV). Die direkte Bundessteuer wird zusammen mit der kantonalen Steuererklärung eingereicht und folgt derselben Frist.
Fristen nach Kanton
| Kanton | Ordentliche Frist | Verlängerung möglich bis | Kosten Verlängerung |
|---|---|---|---|
| AG | 31. März 2026 | 30. November 2026 | Kostenlos |
| AI | 30. April 2026 | 31. August 2026 | Kostenlos |
| AR | 31. März 2026 | 30. September 2026 | Kostenlos |
| BE | 15. März 2026 | 15. September 2026 | Kostenlos |
| BL | 31. März 2026 | 30. September 2026 | Kostenlos |
| BS | 31. März 2026 | 31. August 2026 | Kostenlos |
| FR | 15. März 2026 | 30. September 2026 | Kostenlos |
| GE | 31. März 2026 | 31. Juli 2026 | CHF 20 |
| GL | 31. März 2026 | 30. September 2026 | Kostenlos |
| GR | 31. März 2026 | 31. Oktober 2026 | Kostenlos |
| JU | 28. Februar 2026 | 31. August 2026 | Kostenlos |
| LU | 31. März 2026 | 30. September 2026 | Kostenlos (Online) |
| NE | 15. März 2026 | 15. September 2026 | Kostenlos |
| NW | 31. März 2026 | 30. November 2026 | Kostenlos |
| OW | 30. April 2026 | 30. September 2026 | Kostenlos |
| SG | 31. März 2026 | 30. September 2026 | Kostenlos (Online) |
| SH | 31. März 2026 | 31. August 2026 | Kostenlos |
| SO | 31. März 2026 | 30. September 2026 | Kostenlos |
| SZ | 31. März 2026 | 31. Oktober 2026 | Kostenlos |
| TG | 31. März 2026 | 30. September 2026 | Kostenlos |
| TI | 30. April 2026 | 31. Oktober 2026 | Kostenlos |
| UR | 31. März 2026 | 31. Oktober 2026 | Kostenlos |
| VD | 15. März 2026 | 15. September 2026 | Kostenlos |
| VS | 31. März 2026 | 30. September 2026 | Kostenlos |
| ZG | 30. April 2026 | 31. Oktober 2026 | Kostenlos |
| ZH | 31. März 2026 | 30. September 2026 | Kostenlos |
Hinweis: Die Fristen können sich ändern. Massgebend sind die Angaben Ihres kantonalen Steueramts. Stand Mai 2026.
Wie Sie eine Fristverlängerung beantragen
In den meisten Kantonen können Sie die Fristverlängerung online, ohne Begründung und kostenlos beantragen. Die einzige Ausnahme ist Genf, wo eine Gebühr von CHF 20 erhoben wird. Online-Anträge werden in den meisten Fällen sofort bestätigt – Sie haben den neuen Termin also schwarz auf weiss, bevor Sie das Browserfenster schliessen.
Ein detaillierter Praxis-Leitfaden zum Ausfüllen finden Sie in unserem Beitrag Steuererklärung Schritt für Schritt. Für die spezifische Behandlung von Home-Office-Kosten lesen Sie Home-Office Steuerabzug 2026, und Krypto-Gewinne werden in Krypto-Steuer CARF 2026 erklärt.
Verfahren nach Kanton
| Methode | Vorteile | Verfügbarkeit |
|---|---|---|
| Online-Portal | Sofortige Bestätigung, 24/7 verfügbar | Fast alle Kantone |
| Steuersoftware | Direkt bei der Steuererklärung | Viele Kantone |
| Telefon | Persönliche Beratung | Eingeschränkt |
| Schriftlich | Dokumentation vorhanden | Alle Kantone |
Wichtige Punkte:
- Die Verlängerung muss vor Ablauf der ordentlichen Frist beantragt werden – rückwirkende Verlängerungen werden grundsätzlich nicht gewährt
- In den meisten Kantonen genügt ein Klick im Online-Portal (z. B. ZHprivateTax, BERNTax, GETax, VaudTax, eTax TI)
- In einigen Kantonen wie Zürich sind bis zu drei Verlängerungen möglich, in anderen nur eine
Was bei versäumter Frist passiert
Wenn Sie die Frist verpassen, eskaliert die kantonale Steuerverwaltung in mehreren Stufen.
Mahnungen und Kosten
| Stufe | Massnahme | Kosten ca. |
|---|---|---|
| 1. Mahnung | Erinnerung mit neuer Frist | CHF 0-50 |
| 2. Mahnung | Letzte Aufforderung | CHF 50-100 |
| Ermessensveranlagung | Steueramt schätzt Ihr Einkommen | Höhere Steuern |
| Ordnungsbusse | Bei Verletzung der Verfahrenspflicht | CHF 100-1'000 |
Ermessensveranlagung – das sollten Sie vermeiden
Reichen Sie keine Steuererklärung ein, schätzt das Steueramt Ihr Einkommen und Vermögen – meist zu Ihrem Nachteil:
- Kein Anspruch auf Abzüge (Säule 3a, Pendlerkosten, Weiterbildung)
- Oft höheres geschätztes Einkommen
- Einsprache nur innerhalb von 30 Tagen möglich
Verzugszinsen auf die ausstehenden Steuern fallen je nach Kanton mit 4-5 Prozent pro Jahr ab Fristablauf an. Auch das spricht dafür, lieber eine Verlängerung zu beantragen als die Frist verstreichen zu lassen.
Wichtige Abzüge nicht vergessen
Die häufigsten Abzüge
| Abzug | Maximalbetrag 2025 | Nachweis |
|---|---|---|
| Säule 3a (mit PK) | CHF 7'056 | Bescheinigung Bank oder Versicherung |
| Pendlerkosten | Je nach Kanton | ÖV-Abo, km-Nachweis |
| Weiterbildung | CHF 12'900 (Bund) | Rechnungen, Kursbescheinigungen |
| Krankheitskosten | Über Franchise | Rechnungen, Zahnarztrechnungen |
| Spenden | 20% Nettoeinkommen | Spendenquittungen |
Säule 3a: Noch für 2025 einzahlen
Die Einzahlung auf die Säule 3a für das Steuerjahr 2025 ist noch bis 31. Dezember 2025 möglich. Danach zählt die Einzahlung zum Steuerjahr 2026 mit dem neuen Maximalbetrag CHF 7'258. Wer den Maximalbeitrag konsequent ausschöpft, spart bei einem Grenzsteuersatz von 30 Prozent über CHF 2'100 Steuern pro Jahr.
Checkliste: Rechtzeitig vorbereiten
Dokumente für die Steuererklärung
- Lohnausweis(e) aller Arbeitgeber
- Säule 3a-Bescheinigung
- Pensionskassenausweis
- Bankbelege (Zinsen, Kontostand 31.12.)
- Wertschriftenverzeichnis
- Hypothekarzinsausweis
- Krankenkassenprämien
- Pendlerkostenbelege (ÖV-Abo)
- Weiterbildungsbelege
- Spendenquittungen
- Kinderbetreuungskosten
Häufig gestellte Fragen
Kann ich die Frist unbegrenzt verlängern?
Nein, jeder Kanton hat eine maximale Verlängerungsfrist (meist bis September oder Oktober). Danach droht eine Ermessensveranlagung mit Ordnungsbusse.
Was kostet eine Fristverlängerung?
In fast allen Kantonen ist sie kostenlos. Die einzige Ausnahme ist Genf mit einer Gebühr von CHF 20 pro Verlängerungsantrag.
Kann ich die Steuererklärung online einreichen?
Ja, alle Kantone bieten die elektronische Einreichung an. In einigen Kantonen ist sie sogar Pflicht – beispielsweise in Zürich für Selbstständige und Aktionärinnen mit Beteiligungen über 50 Prozent.
Was passiert bei einer Ermessensveranlagung?
Das Steueramt schätzt Ihr Einkommen und Vermögen. Sie können innerhalb von 30 Tagen Einsprache erheben und die korrekte Steuererklärung nachreichen. Ohne Einsprache wird die Schätzung rechtskräftig.
Wann muss ich die Bundessteuern einreichen?
Die direkte Bundessteuer wird zusammen mit der kantonalen Steuererklärung eingereicht. Es gilt dieselbe Frist wie für Ihren Kanton.
Welche eSteuern-Portale gibt es?
ZHprivateTax (Zürich), BERNTax (Bern), GETax (Genf), VaudTax (Waadt), eTax (Tessin) sowie das nationale ESTV E-Filing für die direkte Bundessteuer. Die meisten Portale erlauben Datenimport aus Steuersoftware.
Wie hoch sind die Verzugszinsen bei verspäteter Zahlung?
Die Verzugszinsen betragen je nach Kanton 4-5 Prozent pro Jahr ab Fristablauf. Konkrete Sätze publiziert die jeweilige kantonale Steuerverwaltung jeweils im Herbst für das Folgejahr.
Fazit
Die Steuererklärung 2025 muss je nach Kanton zwischen Februar und April 2026 eingereicht werden. Nutzen Sie die kostenlose Fristverlängerung rechtzeitig und vergessen Sie keine wichtigen Abzüge. Ein Antrag im Februar oder Anfang März kostet nichts und nimmt Druck aus dem Frühjahr.
Tipp: Starten Sie früh mit dem Sammeln aller Unterlagen – so vermeiden Sie Stress kurz vor der Frist. Viele Belege treffen ohnehin erst im Januar oder Februar ein. Lesen Sie auch unseren Hauptleitfaden zur Steuererklärung für die komplette Schritt-für-Schritt-Anleitung.
Rechtlicher Hinweis: Die Informationen in diesem Artikel dienen nur zu Informationszwecken und stellen keine Steuerberatung dar. Die genauen Fristen und Regelungen können sich ändern. Verbindliche Informationen erhalten Sie bei Ihrem kantonalen Steueramt. Stand Mai 2026. Quellen: estv.admin.ch, kantonale Steuerverwaltungen.
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