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Steuererklärung Schweiz 2026: Alle Fristen nach Kanton

8 min
checkeverything.ch Redaktion

Steuererklärung 2026 Fristen: Alle Abgabetermine nach Kanton, Fristverlängerung online beantragen sowie Mahngebühren und Ermessensveranlagung vermeiden.

Steuererklärung Schweiz 2026: Alle Fristen nach Kanton

Steuererklärung 2026: Alle Fristen nach Kanton

Die Einreichfristen für die Steuererklärung 2025 variieren je nach Kanton erheblich. Hier finden Sie alle Termine auf einen Blick.

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Das Wichtigste in Kürze
  • Ordentliche Frist: 28. Februar bis 30. April 2026, je nach Kanton (Jura am frühesten, ZG/TI/AI/OW am spätesten)
  • Verlängerung in fast allen Kantonen kostenlos online – einzige Ausnahme Genf mit CHF 20
  • Antrag VOR Ablauf der ordentlichen Frist stellen, rückwirkend keine Verlängerung mehr
  • Verspätung: 1. Mahnung CHF 0-50, 2. Mahnung CHF 50-100, dann Ermessensveranlagung mit Ordnungsbusse CHF 100-1'000
  • Säule 3a 2025 noch bis 31. Dezember 2025 einzahlen – Maximalbetrag CHF 7'056 mit Pensionskasse

Was Sie wissen müssen

Die Steuererklärung für das Steuerjahr 2025 muss im Jahr 2026 eingereicht werden. Die Fristen unterscheiden sich je nach Kanton teils deutlich. Die meisten Kantone gewähren eine kostenlose Fristverlängerung von etwa sechs Monaten – wer rechtzeitig handelt, hat also genug Zeit.

Grundlage ist die kantonale Steuerverwaltung in Verbindung mit der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV). Die direkte Bundessteuer wird zusammen mit der kantonalen Steuererklärung eingereicht und folgt derselben Frist.

Fristen nach Kanton

KantonOrdentliche FristVerlängerung möglich bisKosten Verlängerung
AG31. März 202630. November 2026Kostenlos
AI30. April 202631. August 2026Kostenlos
AR31. März 202630. September 2026Kostenlos
BE15. März 202615. September 2026Kostenlos
BL31. März 202630. September 2026Kostenlos
BS31. März 202631. August 2026Kostenlos
FR15. März 202630. September 2026Kostenlos
GE31. März 202631. Juli 2026CHF 20
GL31. März 202630. September 2026Kostenlos
GR31. März 202631. Oktober 2026Kostenlos
JU28. Februar 202631. August 2026Kostenlos
LU31. März 202630. September 2026Kostenlos (Online)
NE15. März 202615. September 2026Kostenlos
NW31. März 202630. November 2026Kostenlos
OW30. April 202630. September 2026Kostenlos
SG31. März 202630. September 2026Kostenlos (Online)
SH31. März 202631. August 2026Kostenlos
SO31. März 202630. September 2026Kostenlos
SZ31. März 202631. Oktober 2026Kostenlos
TG31. März 202630. September 2026Kostenlos
TI30. April 202631. Oktober 2026Kostenlos
UR31. März 202631. Oktober 2026Kostenlos
VD15. März 202615. September 2026Kostenlos
VS31. März 202630. September 2026Kostenlos
ZG30. April 202631. Oktober 2026Kostenlos
ZH31. März 202630. September 2026Kostenlos

Hinweis: Die Fristen können sich ändern. Massgebend sind die Angaben Ihres kantonalen Steueramts. Stand Mai 2026.

Wie Sie eine Fristverlängerung beantragen

In den meisten Kantonen können Sie die Fristverlängerung online, ohne Begründung und kostenlos beantragen. Die einzige Ausnahme ist Genf, wo eine Gebühr von CHF 20 erhoben wird. Online-Anträge werden in den meisten Fällen sofort bestätigt – Sie haben den neuen Termin also schwarz auf weiss, bevor Sie das Browserfenster schliessen.

Ein detaillierter Praxis-Leitfaden zum Ausfüllen finden Sie in unserem Beitrag Steuererklärung Schritt für Schritt. Für die spezifische Behandlung von Home-Office-Kosten lesen Sie Home-Office Steuerabzug 2026, und Krypto-Gewinne werden in Krypto-Steuer CARF 2026 erklärt.

Verfahren nach Kanton

MethodeVorteileVerfügbarkeit
Online-PortalSofortige Bestätigung, 24/7 verfügbarFast alle Kantone
SteuersoftwareDirekt bei der SteuererklärungViele Kantone
TelefonPersönliche BeratungEingeschränkt
SchriftlichDokumentation vorhandenAlle Kantone

Wichtige Punkte:

  • Die Verlängerung muss vor Ablauf der ordentlichen Frist beantragt werden – rückwirkende Verlängerungen werden grundsätzlich nicht gewährt
  • In den meisten Kantonen genügt ein Klick im Online-Portal (z. B. ZHprivateTax, BERNTax, GETax, VaudTax, eTax TI)
  • In einigen Kantonen wie Zürich sind bis zu drei Verlängerungen möglich, in anderen nur eine

Was bei versäumter Frist passiert

Wenn Sie die Frist verpassen, eskaliert die kantonale Steuerverwaltung in mehreren Stufen.

Mahnungen und Kosten

StufeMassnahmeKosten ca.
1. MahnungErinnerung mit neuer FristCHF 0-50
2. MahnungLetzte AufforderungCHF 50-100
ErmessensveranlagungSteueramt schätzt Ihr EinkommenHöhere Steuern
OrdnungsbusseBei Verletzung der VerfahrenspflichtCHF 100-1'000

Ermessensveranlagung – das sollten Sie vermeiden

Reichen Sie keine Steuererklärung ein, schätzt das Steueramt Ihr Einkommen und Vermögen – meist zu Ihrem Nachteil:

  • Kein Anspruch auf Abzüge (Säule 3a, Pendlerkosten, Weiterbildung)
  • Oft höheres geschätztes Einkommen
  • Einsprache nur innerhalb von 30 Tagen möglich

Verzugszinsen auf die ausstehenden Steuern fallen je nach Kanton mit 4-5 Prozent pro Jahr ab Fristablauf an. Auch das spricht dafür, lieber eine Verlängerung zu beantragen als die Frist verstreichen zu lassen.

Wichtige Abzüge nicht vergessen

Die häufigsten Abzüge

AbzugMaximalbetrag 2025Nachweis
Säule 3a (mit PK)CHF 7'056Bescheinigung Bank oder Versicherung
PendlerkostenJe nach KantonÖV-Abo, km-Nachweis
WeiterbildungCHF 12'900 (Bund)Rechnungen, Kursbescheinigungen
KrankheitskostenÜber FranchiseRechnungen, Zahnarztrechnungen
Spenden20% NettoeinkommenSpendenquittungen

Säule 3a: Noch für 2025 einzahlen

Die Einzahlung auf die Säule 3a für das Steuerjahr 2025 ist noch bis 31. Dezember 2025 möglich. Danach zählt die Einzahlung zum Steuerjahr 2026 mit dem neuen Maximalbetrag CHF 7'258. Wer den Maximalbeitrag konsequent ausschöpft, spart bei einem Grenzsteuersatz von 30 Prozent über CHF 2'100 Steuern pro Jahr.

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Checkliste: Rechtzeitig vorbereiten

Dokumente für die Steuererklärung

  • Lohnausweis(e) aller Arbeitgeber
  • Säule 3a-Bescheinigung
  • Pensionskassenausweis
  • Bankbelege (Zinsen, Kontostand 31.12.)
  • Wertschriftenverzeichnis
  • Hypothekarzinsausweis
  • Krankenkassenprämien
  • Pendlerkostenbelege (ÖV-Abo)
  • Weiterbildungsbelege
  • Spendenquittungen
  • Kinderbetreuungskosten

Häufig gestellte Fragen

Kann ich die Frist unbegrenzt verlängern?

Nein, jeder Kanton hat eine maximale Verlängerungsfrist (meist bis September oder Oktober). Danach droht eine Ermessensveranlagung mit Ordnungsbusse.

Was kostet eine Fristverlängerung?

In fast allen Kantonen ist sie kostenlos. Die einzige Ausnahme ist Genf mit einer Gebühr von CHF 20 pro Verlängerungsantrag.

Kann ich die Steuererklärung online einreichen?

Ja, alle Kantone bieten die elektronische Einreichung an. In einigen Kantonen ist sie sogar Pflicht – beispielsweise in Zürich für Selbstständige und Aktionärinnen mit Beteiligungen über 50 Prozent.

Was passiert bei einer Ermessensveranlagung?

Das Steueramt schätzt Ihr Einkommen und Vermögen. Sie können innerhalb von 30 Tagen Einsprache erheben und die korrekte Steuererklärung nachreichen. Ohne Einsprache wird die Schätzung rechtskräftig.

Wann muss ich die Bundessteuern einreichen?

Die direkte Bundessteuer wird zusammen mit der kantonalen Steuererklärung eingereicht. Es gilt dieselbe Frist wie für Ihren Kanton.

Welche eSteuern-Portale gibt es?

ZHprivateTax (Zürich), BERNTax (Bern), GETax (Genf), VaudTax (Waadt), eTax (Tessin) sowie das nationale ESTV E-Filing für die direkte Bundessteuer. Die meisten Portale erlauben Datenimport aus Steuersoftware.

Wie hoch sind die Verzugszinsen bei verspäteter Zahlung?

Die Verzugszinsen betragen je nach Kanton 4-5 Prozent pro Jahr ab Fristablauf. Konkrete Sätze publiziert die jeweilige kantonale Steuerverwaltung jeweils im Herbst für das Folgejahr.

Fazit

Die Steuererklärung 2025 muss je nach Kanton zwischen Februar und April 2026 eingereicht werden. Nutzen Sie die kostenlose Fristverlängerung rechtzeitig und vergessen Sie keine wichtigen Abzüge. Ein Antrag im Februar oder Anfang März kostet nichts und nimmt Druck aus dem Frühjahr.

Tipp: Starten Sie früh mit dem Sammeln aller Unterlagen – so vermeiden Sie Stress kurz vor der Frist. Viele Belege treffen ohnehin erst im Januar oder Februar ein. Lesen Sie auch unseren Hauptleitfaden zur Steuererklärung für die komplette Schritt-für-Schritt-Anleitung.

Rechtlicher Hinweis: Die Informationen in diesem Artikel dienen nur zu Informationszwecken und stellen keine Steuerberatung dar. Die genauen Fristen und Regelungen können sich ändern. Verbindliche Informationen erhalten Sie bei Ihrem kantonalen Steueramt. Stand Mai 2026. Quellen: estv.admin.ch, kantonale Steuerverwaltungen.

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